zum Hauptinhalt
Wem passt die Uniform? Eine Bewerberin in klagte erfolglos auf Zulassung zum Auswahlverfahren - obwohl sie nicht die nötige Mindestgröße hat.

© dpa

Mindestgröße für Polizistinnen: Zwei fehlende Zentimeter sind kein Bewerbungshindernis

Wie groß Polizeibeamte sein müssen, regelt jedes Bundesland anders. Solche Vorgaben sind viel zu starr. Besser sollte gelten: Wer kleiner ist, muss nur höher springen können. Ein Kommentar

Von Fatina Keilani

Polizeibeamte dürfen nicht zu klein sein, denn ihr Job verlangt Körpereinsatz – sie müssen auch mal mit Kraft und Gewalt gegen Straftäter vorgehen. Aber wie klein ist zu klein? Das legt jedes Bundesland selbst fest. Am Dienstag gewann eine 1,61 Meter große abgelehnte Bewerberin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf; sie muss jetzt zum Auswahlverfahren zugelassen werden, obwohl per Erlass geregelt ist, dass die Mindestgröße 1,63 Meter ist.

In Berlin hätte die Frau gar nicht erst ein Problem gehabt: Hier liegt die Mindestgröße für Frauen bei 1,60 Metern. Auch hier ist sie per Erlass geregelt. Daran hatte das Berliner Verwaltungsgericht auch nichts auszusetzen. Der Dienstherr habe einen weiten Spielraum, festzulegen, was ein Polizist mitbringen muss, um für den Dienst geeignet zu sein, urteilten die Berliner Richter am 1. Juni. An diesem Tag unterlag eine Bewerberin, die nur 1,54 Meter groß ist und dennoch Polizistin werden will. In Nordrhein-Westfalen sieht man das anders. Die Düsseldorfer Richter sahen zwei Prinzipien von Verfassungsrang in Konflikt: einerseits das Prinzip der Bestenauslese, das besagt, dass der Zugang zum Beamtenverhältnis nur von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängig gemacht werden darf, also nicht von der Körpergröße, und andererseits das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau, dem die Größenvorgabe dienen soll.

Starre Größenvorgaben sind willkürlich

Diese Probleme per Erlass zu regeln, gehe nicht an, denn wesentliche Fragen gehörten ins Parlament, es bedürfe also eines Gesetzes. Im Ergebnis erklärte das Gericht den ganzen Erlass für nichtig – und damit ist in Nordrhein-Westfalen jetzt auch die Mindestgröße für Männer hinfällig. Zuvor hatten schon Aachen und Gelsenkirchen das ähnlich gesehen.

Aber was ist nun sinnvoll? Bei einem Finanzbeamten würde niemand die Bedingung aufstellen, dass er nicht kleiner als 1,68 Meter sein darf. Dafür müsste er vielleicht die Bedingung erfüllen, rechnen zu können. Es geht also darum, welche Fähigkeiten ein Beamter in dem Amt braucht, das er anstrebt. Starre Größenvorgaben erscheinen hinsichtlich der Polizei sehr willkürlich, zumal wenn sie in jedem Bundesland anders ausfallen. Daher gehen einige Länder jetzt dazu über, die Eignung der Bewerber in Tests zu überprüfen. In diesen muss zum Beispiel auch ein hoch hängender Gegenstand erreicht werden. Kurz gesagt: Wer kleiner ist, muss höher springen können. Ob die siegreiche Bewerberin aus Düsseldorf schlussendlich Polizistin wird, ist noch unklar. Vor Gericht hat sie erst mal nur erstritten, vom Verfahren nicht schon aufgrund ihrer Körpergröße ausgeschlossen zu werden. Wer final abgelehnt wurde, dem bleibt noch die Möglichkeit, auf Entschädigung zu klagen – so wie eine Juristin, die mit 1,58 Metern nicht zur Bundespolizei durfte. Sie bekam 3800 Euro Entschädigung.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false