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Foto: p-a/dpa

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Politik: Merkels Kalender bleibt zu

Aber Kanzleramt muss zu Ackermann informieren.

Berlin - Der offizielle Terminkalender von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bleibt unter Verschluss. Das hat das Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgericht am Dienstag entschieden und damit eine Klage des Verbraucherschützers und „Foodwatch“-Chefs Thilo Bode und der Berliner Rechtsanwältin Katja Pink nach dem Informationsfreiheitsgesetz überwiegend abgewiesen. Beide hatten Dokumente zum umstrittenen Geburtstagsessen des früheren Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann verlangt, das im April 2008 im Bundeskanzleramt stattfand. Merkel hatte „in Absprache“ mit Ackermann dazu eingeladen. Die Kläger wollten Verquickungen der Politik mit der Finanzwirtschaft nachweisen. Ein Statement Ackermanns, die Kanzlerin habe „etwas für ihn tun“ wollen, bestärkte sie in ihrem Lobbyismusverdacht.

Das Verwaltungsgericht hatte der Klage vor einem Jahr teilweise stattgegeben und die Beklagte verpflichtet, Zugang zu der im Kanzleramt erarbeiteten Redevorlage, der Gästeliste und der Tisch- und Sitzordnung zu gewähren. Auf dieser Linie blieb jetzt auch die Berufungsinstanz und machte deutlich, dass insbesondere Passagen in der Redevorlage lesbar sein müssten. Offenbar hatten die Beamten gewarnt: Hinweise zur „öffentlichen Wahrnehmung“ der Deutschen Bank im Kontext der heraufziehenden Bankenkrise sind in den bisher herausgegebenen Dokumenten geschwärzt.

Den beiden Klägern stehe auch ein Anspruch auf Preisgabe der Gästenamen zu, hieß es weiter. Soweit die Betroffenen nicht ohnehin einer Offenlegung zugestimmt hätten, überwiege deren Informationsinteresse. Mit der Annahme der Einladung der Kanzlerin hätten sich die Gäste in einen Bereich des öffentlichen Meinungsaustausches begeben, der nicht ihrer geschützten Privatsphäre zuzurechnen sei. Auch das Kanzleramt war in die Berufung gegangen – diese sei „in vollem Umfang zurückgewiesen worden“.

Auf die Berufung der Kläger sei das Kanzleramt hingegen verpflichtet worden, eine Sammelrechnung der Kanzlerküche in teilweise geschwärzter Form herauszugeben. Ausgenommen seinen lediglich bestimmte schutzwürdige personenbezogene Daten wie etwa die Steuernummer oder Bankverbindungen.

Ein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin für die Zeit von Anfang März bis Mitte Mai 2008 stehe den Klägern nicht zu. Zwar handele es sich bei den Eintragungen um „amtliche Informationen“, soweit es um dienstliche und nicht lediglich um Merkels private Termine gehe. Es seien aber nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit der Bundeskanzlerin zu befürchten. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Jost Müller-Neuhof

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