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Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, betont die Möglichkeit zur Eigenverantwortung, die im neuen Corona-Schutzkonzept eingeräumt werde.

© dpa/Kay Nietfeld

„Mehr Spielraum für Eigenverantwortung“: Justizminister Buschmann verteidigt neues Corona-Schutzkonzept

Am Maßnahmenplan wurde kritisiert, dass Grenzwerte fehlen und Ausnahmen bei der Testpflicht bestehen. Der FDP-Minister hält trotzdem an dem Papier fest.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat das vorgeschlagene Corona-Schutzkonzept für Herbst und Winter mit möglichen Maskenpflichten in Innenräumen verteidigt. „Am liebsten wäre mir, wir benötigten überhaupt keine Maßnahmen mehr“, sagte der FDP-Politiker der „Bild am Sonntag“.

„Jedoch gehen viele Wissenschaftler – auch kritische – von einer hohen Belastungssituation für das Gesundheitssystem aus.“ Daraus dürfe keine Überlastung werden. „Daher wollen wir mit dem mildesten Mittel arbeiten. Das ist die Maske.“

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Buschmann und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatten das Konzept am Mittwoch vorgestellt. Ihr Entwurf für das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen.

Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben.

Viel Kritik gibt es an dem Plan, Menschen von Maskenpflichten in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen zu befreien, wenn ihre Impfung nicht älter als drei Monate ist. Daneben soll es Ausnahmen für getestete und frisch genesene Menschen geben.

Keine 3G-Regel, dafür „unternehmerische Eigenverantwortung“

„Die Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen sollen den Betreibern mehr Spielraum für unternehmerische Eigenverantwortung eröffnen“, betonte Buschmann. „Ein Betreiber kann zum Beispiel ein Public Viewing in Innenräumen zur WM organisieren und nur Besucher mit Tests reinlassen, sodass auf der Veranstaltung Normalität ohne Maske mit einem sehr niedrigen Risiko besteht.

Denn das Hausrecht jedes Betreibers ermöglicht ihm, auch nur von einem Teil der Ausnahmen oder von gar keiner Ausnahme Gebrauch zu machen.“

Der Justizminister betonte, das zeige auch, dass der Gesetzentwurf keine sogenannte 3G-Zugangsregel (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) enthalte. „Im Gegenteil: Die gesetzliche Grundlage dafür nach der heute noch geltenden Hotspot-Regel wollen wir sogar streichen.“ (dpa)

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