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Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, und ihre Anwältin Anja Sturm

© Andreas Gebert/DPA

Mehr Fairness nötig: Im NSU-Verfahren geben die Richter den Verteidigern zu wenig Zeit

Die Richter haben 93 Wochen nach dem Urteil im NSU-Prozess die Begründung vorgelegt. Die Verteidiger haben nur vier Wochen. Das ist zu kurz. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Frank Jansen

Die Aufgabe ist gewaltig und nur mit größter Mühe zu bewältigen. Im NSU-Verfahren müssen sich jetzt die Verteidiger von Beate Zschäpe und weiteren Angeklagten in nur einem Monat mit der monumental anmutenden Urteilsbegründung befassen, die der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München am Dienstag vorgelegt hat.

Der Schriftsatz umfasst 3025 Seiten. Das alles in vier Wochen zu lesen, zu analysieren und dann die Begründung der Revision gegen das Urteil zu schreiben, bedeutet eine enorme Herausforderung. Und nicht nur deshalb zwingt sich die Frage nach der rechtsstaatlichen Fairness auf.

Die Richter hatten 93 Wochen Zeit, um nach dem Urteil vom 11. Juli 2018 die Begründung zu verfassen. 93 Wochen im Vergleich zu einem Monat – das ist offenkundig ein Missverhältnis zulasten der Verteidiger. Zumal sie für die Begründung der Revision auch Einsicht nehmen müssen in die jetzt ebenfalls vorliegenden Protokolle des Gerichts zu den 438 Prozesstagen bis zum Urteil im Juli 2018.

Das sind 44 Leitz-Ordner, zusätzlich zu den 3025 Seiten der schriftlichen Urteilsbegründung. Wie soll der Aufwand zu bewältigen sein, ohne dass die Qualität der Revisionsbegründung leidet?

Zschäpes Verteidigerin appelliert an den Gesetzgeber

Es verwundert nicht, dass Zschäpes Verteidigerin Anja Sturm an den Gesetzgeber appelliert, die Frist für die Begründung der Verfahrensrügen „in ein adäquates Verhältnis zur Verfahrensdauer“ zu setzen. Auch der Strafrechtsexperte Brian Valerius von der Universität Bayreuth bezeichnet das Zeitkorsett von einem Monat für eine Revisionsbegründung als „fragwürdig und unnötig starr“.

Er verweist auf Österreich, dort können Verteidiger im Falle eines extrem umfangreichen Verfahrens eine Verlängerung der Frist beantragen. Valerius hält wie Sturm eine rechtliche Neuregelung für notwendig.

Strafrechter Valerius schlägt gleich lange Fristen vor

Das erscheint plausibel, auch wenn der NSU-Prozess in seiner Dimension natürlich nicht die Regel in deutschen Strafverfahren darstellt. Aber der Rechtsstaat sollte in großen Verfahren, nicht nur zu rechtem Terror, den Verteidigern mehr Luft lassen bei der Revision. Es müssen nicht die 93 Wochen sein, die der 6. Strafsenat des OLG München aufgrund einer gestaffelten Berechnung der Prozesstage beanspruchen konnte und dann auch bis zum vorletzten Tag genutzt hat.

Valerius hält es für denkbar, für Urteils- und Revisionsbegründung gleichermaßen eine Frist von maximal fünf Monaten einzuführen. Das ist ein Vorschlag, über den die Rechtspolitiker der Republik diskutieren könnten. Das NSU-Verfahren, das wie kaum ein anderes Deutschland aufgewühlt hat, wäre ein Anlass für die überfällig erscheinende Debatte. Schon wegen der bevorstehenden Großprozesse gegen den Mörder von Walter Lübcke und den Attentäter von Halle.

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