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Selbstbestimmtes Ende: ja oder nein?

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Mediziner Hanjo Lehmann über Sterbehilfe: Es geht nicht ums „Ob“, sondern ums „Wie“

Es ist eine der schwierigsten Entscheidungen überhaupt: Soll Sterbehilfe erlaubt werden oder nicht? Beim Tagesspiegel schreiben Ärzte und Politiker, was sie ganz persönlich darüber denken. Teil vier.

Vermutlich bereut Gesundheitsminister Hermann Gröhe inzwischen selber, was er da losgetreten hat. Nie zuvor hatte ein CDU-Minister in einer zentralen Frage eine solch überwältigende Mehrheit der Bevölkerung gegen sich wie Gröhe beim Thema Sterbehilfe. Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod ist sowieso unstrittig. Auch die Beihilfe dazu wollen nur 17 Prozent der Deutschen verbieten. Zwei Drittel möchten den Ärzten sogar die  "aktive" Sterbehilfe erlauben – also Tötung auf Verlangen, bei der die "Tatherrschaft" nicht beim Sterbewilligen liegt, sondern beim Arzt (was in Deutschland allerdings kein Mediziner möchte, auch ich nicht).

Und kaum jemand wird Peter Hintze widersprechen, wenn er feststellt: "Es ist absurd, dass Lehrer oder Verwaltungsbeamte herumreisen und Menschen beim Suizid assistieren dürfen, ausgerechnet Ärzte jedoch dafür mit Sanktionen rechnen müssen." Wie seinerzeit bei der Abtreibung, so sperrt sich die Bundesärztekammer (BÄK) auch bei der Sterbehilfe dagegen, Ärzte nach ihrem Gewissen entscheiden zu lassen. Die Argumente dafür sind philosophisch beschämend und juristisch substanzlos; also werden wie bei der Abtreibung Zeit und Vernunft über sie hinweggehen.

Egal ob man die Sterbehilfe-Organisationen verbietet oder nicht, eines dürfte jetzt schon feststehen: Das Gesetz, das am Ende herauskommt, wird den Ärzten hinsichtlich des assistierten Suizides eine Schlüsselstellung einräumen. Dies schon deshalb, weil sie nicht nur über das Fachwissen verfügen, sondern auch über den Zugang zu den verschreibungspflichtigen Medikamenten. Natürlich wird kein Arzt und keine Ärztin gezwungen sein, Sterbewilligen "Letzte Hilfe" zu leisten. Aber wer dazu bereit ist, wird das tun dürfen, ohne um seine Approbation fürchten zu müssen.

Der Mediziner Hanjo Lehmann gründete die AG Ärztliche Sterbehilfe.
Der Mediziner Hanjo Lehmann gründete die AG Ärztliche Sterbehilfe.

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Und dann?

Dann wird man plötzlich feststellen, dass wir hinsichtlich der ärztlichen Sterbehilfe bisher immer nur über das "Ob" gesprochen haben, kaum jedoch über das "Wie". Dann wird sich rächen, dass Montgomery die Diskussion darüber nicht nur in der BÄK und anderen Gremien nach Kräften unterdrückt hat, sondern auch im Deutschen Ärzteblatt und den regionalen Ärzteblättern. Und es wird sich rächen, dass man Pioniere wie Arnold immer nur beschimpft und mit Prozessen überzogen hat, statt ihnen für ihren Mut und ihren Einsatz dankbar zu sein.

Dankbarkeit der Patienten

Genau dazu würde aber Grund bestehen. Wenn bei Rowohlt Ende September Uwe-Christian Arnolds Buch "Letzte Hilfe" erscheint, wird man darin immer wieder über die Dankbarkeit lesen können, die dem couragierten Mediziner von seinen Patienten entgegengebracht wird. Dies völlig zu Recht. Denn über eines müssen sich alle im klaren sein: Einen Menschen auf seinen Willen hin in den Tod zu begleiten, ist nicht nur für den Sterbewilligen, sondern auch für den Helfer ein tiefgreifender, schmerzvoller Akt.

Wenn also der Bundestag, wie zu erwarten, den §16 der BÄK-Musterberufsordnung für hinfällig erklären wird ("Ärzte dürfen keine Beihilfe zur Selbsttötung leisten"), dann wird in der ganzen Republik ein Suchen nach Medizinern losgehen, die nicht nur zur Sterbehilfe bereit sind, sondern auch damit Erfahrung haben. Dann wird sich rächen, dass BÄK und Landesärztekammern es versäumt haben, rechtzeitig von den Erfahrungen Arnolds zu lernen und diesen zu Kursen einzuladen.

Und das ist noch nicht einmal genug. Denn leider müssen wir feststellen: In der Frage, wie man den letzten Weg Sterbewilliger nicht nur medizinisch angemessen betreut, sondern auch möglichst würdevoll gestaltet, stehen wir erst am Anfang. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Viel zu sehr war und ist der Beistand für Sterbende derzeit noch verknüpft mit der Notwendigkeit rechtlicher Absicherung, gelegentlich mit der Folge beinahe konspirativer Verhaltensweisen. So führt beispielsweise die in den Berufsordnungen nach wie vor ungeklärte "Garantenstellung" des Arztes immer noch zu Fällen, wo der Helfer, nachdem der Patient seine Medikamente eingenommen hat, zur Absicherung den Raum verlässt.

Die Zeremonie zum Abschied

Ein solches, durch die Rechtslage erzwungenes Vorgehen ist unbefriedigend. In Fällen, wo Verwandte oder Freunde den Sterbewilligen begleiten, mag das noch angehen. Ansonsten muss die Legalisierung der ärztlichen Sterbehilfe sicherstellen, dass Helfer den Patienten nicht einsam sterben lassen müssen.

Angesichts der ungeklärten Rechtsfragen steht auch anderes erst am Anfang. Wenn Nahestehende den Sterbewilligen begleiten, tun sie dies in der Regel spontan mit einer Art Zeremonie: Musik, vielleicht Kerzen, letzte Worte des Dankes, der Erinnerung, des Abschieds. Eine ähnliche Zeremonie sollte auch dann die Regel sein, wenn außer dem Helfer keine Nahestehenden den Sterbenden begleiten.

Menschen, die aus dem Leben gehen wollen, haben meistens selber den Wunsch, in ihrer letzten Stunde Bilanz zu ziehen und Abschied zu nehmen. Diesem Bedürfnis sollte die vom Helfer gestaltete Zeremonie nachkommen – verbunden mit einer letzten Prüfung, ob es im Sterbewunsch vielleicht doch eine Spur von Zweifel gibt.

Dass die Rechtslage es danach dem Helfer erlauben muss, bis zuletzt beim Sterbenden zu bleiben, versteht sich von selbst.

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Hanjo Lehmann

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