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Gedenken an Opfer des Anschlags von Hanau

© dpa/Nicolas Armer

Medien und der Terror von Hanau: Tobias R. ist ein Mörder, den niemand kennen muss

Nichts spricht dagegen, den vollen Namen des Attentäters von Hanau in der Berichterstattung zu nennen. Aber es spricht auch nichts dafür. Ein Kommentar.

Der Mörder von Hanau hat einen Namen, der sich in der digitalen Welt binnen Stunden verbreitet hat. Trotzdem zeigen sich in den Nachrichtenmedien Unterschiede im Umgang mit Tobias Rathjen. Oder sollte es heißen: Tobias R.? In britischen und US-amerikanischen Medien wird der volle Name genannt, in Frankreich und der Bundesrepublik geht die Tendenz zur Abkürzung.

Um Achtung der Persönlichkeitsrechte des Mannes kann es kaum gehen. Nicht weil er tot ist. Sondern weil er eine schreckliche, nach Art und Umständen außergewöhnliche Mordtat begangen hat, in der rassistische und fremdenfeindliche Motive zumindest eine Rolle spielten. Die Diskussion in der politischen Arena ist damit eröffnet. Auch wenn Tobias R. noch leben würde, müsste er es hinnehmen, Rathjen genannt zu werden. Klagen wären aussichtslos. Desgleichen wohl eine Beschwerde beim Presserat. Ermittlungen werden nicht behindert und Angehörige kaum belastet, bei diesem Allerweltsnamen. Sagen, was ist, die Dinge benennen – ist es nicht das, was Medien leisten sollen?

Tobias R., wie er sich im Videoportal Youtube darstellte.
Tobias R., wie er sich im Videoportal Youtube darstellte.

© AFP / Youtube account of Tobias R.

Der Satz von Neuseelands Premierministerin gilt – aber nicht für Journalisten

„Er wollte durch seinen Terroranschlag viele Ziele erreichen, aber eines war Bekanntheit, darum werden Sie nicht hören, wie ich seinen Namen erwähne. Er ist ein Terrorist. Er ist ein Verbrecher. Er ist ein Extremist. Aber er wird, wenn ich spreche, namenlos sein.“ So hatte Neuseelands Premierministerin Jacinda Ardern begründet, warum sie den Namen des Attentäters von Christchurch nie laut aussprechen werde – der übrigens Brenton Tarrant hieß. Ihre Worte bleiben beeindruckend, ihre öffentliche Trauer war es auch. Aber Premierministerinnen sind keine Journalistinnen. Die haben andere Aufgaben.

Wenn nichts dagegen spricht, den Namen zu nennen – was spricht dafür? Ebenfalls nichts. Er lässt, wie der Vorname, vermuten, dass dem Täter jeder Migrationshintergrund fehlt. Das war es dann mit dem Informationsgehalt. Niemand muss diesen Namen kennen. So wenig wie den des Mörders von Halle, der mal Stephan Balliet und mal Stephan B. hieß.

Was gibt es zu fassen? Was, das nicht unfassbar wäre?

Nichts gegen nichts; in dieser Frage Prinzipien gegeneinanderzustellen, lässt einen ratlos zurück. Sie erklären auch nicht die kulturelle Differenz, die in der unterschiedlichen Beantwortung aufscheint. Es mag sein, dass die einen zupacken, während andere eher zögern. Wer zupackt, muss damit klarkommen, dass sein Griff ins Leere geht.

Was gibt es bei Herrn Rathjen zu fassen? Was, das nicht unfassbar wäre? Sich dem Täter Tobias R. und seiner Tat anzunähern, lässt dagegen auf Skepsis schließen. Erst sehen, dann urteilen. Ein Extremist? Wohl ja. Ein Irrer? Möglich. Mord oder Selbstmord? Beides. Der Name Rathjen bietet eine schnelle Gewissheit, die der Fall sonst nicht aufweist. Man ist geneigt, sie zu ergreifen. Leider ist sie wertlos.

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