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Die britische Premierministerin Theresa May und Jean-Claude Juncker, Präsident der EU-Kommission.

© Justin Tallis/AFP

May trifft Juncker: In Trippelschritten zum Brexit

Die britische Regierungschefin May muss am Montag der EU ein Angebot machen. Dann entscheidet sich, ob der Brexit geordnet läuft – oder im Streit.

Das Zauberwort lautet „ausreichender Fortschritt“. Um diesen Fortschritt bemühen sich Großbritannien und die verbleibenden 27 EU-Staaten derzeit bei den Brexit-Verhandlungen. Ob die Gespräche tatsächlich in ausreichendem Maße vorankommen und damit die nächste Runde beim geplanten Brexit-Fahrplan beginnen kann, wird sich voraussichtlich an diesem Montag zeigen. Bei einem Mittagessen wollen EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker und die britische Regierungschefin Theresa May Klarheit darüber schaffen, wie es mit den Brexit-Verhandlungen weitergeht. Es steht viel auf dem Spiel: Wenn das Treffen zwischen May und Juncker harmonisch verläuft, steigt die Aussicht auf einen geordneten Brexit. Andernfalls rückt ein „No deal“-Szenario näher: der Austritt Großbritanniens ohne eine Einigung mit Brüssel – mit Folgen für Jobs und Unternehmen auf beiden Seiten.

Wo stehen die Verhandlungen?

Nach Angaben aus EU-Kreisen gibt es zwar Fortschritte bei den Brexit-Gesprächen. Aber bis zum Lunch von Juncker und May werden noch harte Verhandlungen erwartet. Die heiße Verhandlungsphase der Brexit-Gespräche wird vermutlich bis unmittelbar zum Gipfel der Staats- und Regierungschefs der EU am 14. und 15. Dezember in Brüssel andauern. In dieser Zeit wird sich entscheiden, ob die Gespräche zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich über einen geordneten Austritt des Landes aus der EU am 29. März 2019 gelingen. Sollten sie scheitern, ist ein ungeordneter Brexit sehr wahrscheinlich. Am Ende der heißen Verhandlungsphase muss der Chefunterhändler der EU, Michel Barnier, attestieren, dass bei den Gesprächen „ausreichender Fortschritt“ gemacht wurde. Ein solcher Fortschritt muss festgestellt werden, damit die Staats- und Regierungschefs der EU-27 beim Gipfel Mitte Dezember den Weg dafür frei machen, in die zweite Phase der Verhandlungen einzutreten. In Phase zwei wollen Brüssel und London über die Gestaltung einer Übergangszeit nach dem Brexit ab März 2019 und die künftigen Handelsbeziehungen reden.

Vorher müssen aber noch Lösungen gefunden werden in der ersten Etappe der Verhandlungen, in der es um die Bedingungen der Scheidung geht. Dies betrifft die Rechte der EU-Bürger in Großbritannien, die finanziellen Verpflichtungen Londons beim Austritt aus der Europäischen Union und schließlich die Regelung der Grenze auf der irischen Insel. „May muss liefern“, lautet dabei die Erwartung in Brüssel. Nach der Einschätzung von Daniel Caspary, des Chefs der CDU/CSU-Abgeordneten im Europaparlament, ist eine Einigung kein Selbstläufer: „Unser Stand ist, dass es in allen Themen Bewegung gibt, aber bei keinem Thema eine Lösung.“

Ist eine Einigung bei den Rechten der EU-Bürger in Sicht?

Am weitesten sind die Verhandlungen auf dem Gebiet der Bürgerrechte vorangekommen. Dabei geht es um die Rechte der britischen Bürger auf dem Kontinent sowie um Garantien für die 3,2 Millionen EU-Bürger und ihre Kinder, die in Großbritannien leben. Der Belgier Guy Verhofstadt, der Brexit-Beauftragte des Europaparlaments, sieht hier aber immer noch „beträchtliche Probleme“, wie er in einem Brief an Barnier schreibt. Es sei etwa nicht hinzunehmen, dass Kinder von EU-Bürgern auf der Insel, die vor dem Brexit geboren werden, einen anderen rechtlichen Status haben sollen als Kinder, die nach dem Austritt auf die Welt kommen. Wenn dies nicht geändert würde, drohten Familien auseinandergerissen zu werden.

Außerdem besteht das Europaparlament darauf, dass der Verwaltungsakt, mit dem EU-Bürger ihr weiteres Bleiberecht in Großbritannien sicherstellen müssen, nichts kosten darf. Für EU-Bürger, die weiter auf der Insel bleiben wollen, soll nach dem Willen des EU-Parlaments eine einfache Erklärung ausreichen. Bei Streitfällen dürfe kein Zweifel bestehen, dass allein der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuständig ist.

Gibt es Fortschritte bei den Finanzfragen?

Als schwierig, aber lösbar gelten die Probleme im zweiten Bereich, den Finanzen. Anfänglich hatte die britische Seite behauptet, gar nichts zahlen zu wollen. Der britische Außenminister Boris Johnson hatte gesagt, Brüssel könne sich jedwede Forderungen „abschminken“. Die EU hatte zwar offiziell nie einen Betrag genannt. Die Europäische Union hatte lediglich darauf bestanden, dass Großbritannien alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt, die das Land während der EU-Mitgliedschaft eingegangen ist. Im Raum steht eine Summe von 60 Milliarden Euro. In Trippelschritten nähert sich London dem Betrag an. Bei ihrer Rede in Florenz hatte May im September erklärt, dass London im bis 2020 laufenden EU-Haushaltsrahmen seinen Verpflichtungen nachkommen werde. Dies wurde als Bereitschaft gesehen, etwa 20 Milliarden Euro zu zahlen. Nun berichten EU-Diplomaten, dass London sich bei den Finanzfragen bewege. Als realistische Größenordnung für eine mögliche Zahlung werden nun 40 bis 45 Milliarden Euro genannt.

Damit wäre dann ein Teil der britischen Pensionsverpflichtungen für Beamte der Europäischen Union abgedeckt. Teilweise beglichen wären ebenfalls Zahlungen außerhalb des EU-Haushaltes, etwa für die Europäische Investitionsbank (EIB) sowie für den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), welche die EU geltend macht. Wie man in Brüssel hört, wird eine Einigung nicht an den Finanzen scheitern. Schwieriger ist da schon, dass London erst eine Zahl für die Austrittsrechnung nennen will, wenn die Verhandlungen über ein künftiges Handelsabkommen begonnen haben. Dagegen sträubt sich Brüssel.

Welche Probleme gibt es bei der irischen Grenzfrage?

Als nahezu unlösbar gelten die Probleme im dritten Bereich, der Grenzregelung zwischen der Republik Irland und Nordirland. Es müssen Forderungen unter einen Hut gebracht werden, die sich gegenseitig ausschließen. So besteht die EU darauf, dass weiterhin zwischen der ehemaligen Bürgerkriegsregion Nordirland und der irischen Republik Reisefreiheit herrscht. Irland und Nordirland bilden derzeit ein „gemeinsames Reisegebiet“, und daran soll sich nichts ändern. Dagegen besteht London darauf, dass Großbritannien aus der Zollunion und aus dem Binnenmarkt austritt.

Damit entsteht ein Problem, das der Quadratur des Kreises gleicht: Wie soll eine „harte Grenze“ mit Zollhäuschen und Schlagbäumen vermieden werden, wenn gleichzeitig der Warenverkehr in die EU kontrolliert werden muss? Nur schwer vorstellbar ist, Nordirland einen Sonderstatus innerhalb Großbritanniens zu verleihen, damit die Provinz Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion bleiben kann. Denn damit wäre die Zollgrenze faktisch in die Irische See verschoben. Die nordirische Democratic Unionist Party (DUP), die mit Mays Tories im Unterhaus koaliert, würde einer solchen Lösung niemals zustimmen. Die Unionisten-Partei würde dies als Verrat an den protestantischen Nordiren und als einen ersten Schritt zur Vereinigung mit der mehrheitlich katholischen Republik Irland verstehen.

Ob bei den Verhandlungen über die künftige Grenzregelung „ausreichender Fortschritt“ erzielt wurde, wird am Ende im Wesentlichen von der Einschätzung des irischen Premierministers Leo Varadkar abhängen. EU-Ratschef Donald Tusk machte am Freitag bei einem Treffen mit Varadkar in Dublin deutlich, dass Großbritannien die Probleme bei der Grenzfrage durch das Austrittsreferendum vom Juni 2016 selbst heraufbeschworen habe. Mit deutlichen Worten stellte sich Tusk an die Seite Irlands: „Wenn das britische Angebot inakzeptabel für Irland ist, dann wird es auch inakzeptabel für die EU sein.“

Wie könnte es nach dem Lunch von Juncker und May weitergehen?

Falls May zum Mittagessen mit Juncker an diesem Montag ein ausreichendes Angebot in den drei Trennungsfragen mitbringt, würde dies die Tür für Verhandlungen über die Übergangsphase von zwei Jahren öffnen. Eine derartige Übergangsphase, die dem endgültigen Ausscheiden Großbritanniens aus dem Binnenmarkt vorgeschaltet werden soll, würde die plötzliche Einführung von Zöllen an den Grenzen zwischen Großbritannien und der EU verhindern.

Eine Einigung zwischen May und Juncker würde auch den Gesprächen über die künftigen Handelsbeziehungen zwischen den EU-27 und dem Vereinigten Königreich den Weg ebnen. Die Verhandlungen über einen Handelsvertrag werden sich voraussichtlich bis ins kommende Jahrzehnt hinziehen. Die EU-Seite ließ dabei schon einmal durchblicken, dass Brüssel einer möglichen britischen Dumping-Strategie scharf begegnen würde. Laut einem Bericht des „Guardian“ könnte ein EU-Handelsvertrag mit Großbritannien eine Strafklausel enthalten, derzufolge beispielsweise britisches Dumping von Aluminium auf den Weltmärkten mit Strafzöllen für Rindfleisch-Importe aus Großbritannien in die EU gekontert werden könnte.

Falls allerdings die Begegnung zwischen Juncker und May keinen Fortschritt bringen sollte, dann wäre dies ein schlechtes Omen für die geplante EU-Austrittsvereinbarung mit Großbritannien. Die Zeit für die endgültige Aushandlung der Vereinbarung, die bis Oktober 2018 stehen soll, würde dann allmählich knapp. Ein „No deal“-Szenario mit der Einführung von Zollkontrollen unmittelbar nach dem Brexit im März 2019 würde in diesem Fall wieder wahrscheinlicher. Die Brexit-Hardliner in London beteuern, dass man es ruhig darauf ankommen lassen solle, die Verhandlungen platzen zu lassen. Aber auch EU-Chefunterhändler Barnier sagte in der vergangenen Woche auf dem Arbeitgebertag in Berlin, dass ein „No deal“ zwar keine Option sei, aber auch „nicht ausgeschlossen“.

Steht das Ende der britischen EU-Mitgliedschaft im März 2019 unumstößlich fest?

Seit die britische Regierungschefin May im vergangenen März das Austrittsverfahren nach Artikel 50 des EU-Vertrages eingeleitet hat, tickt die Uhr. Die britische EU-Mitgliedschaft endet mit der Aktivierung von Artikel 50 automatisch am 29. März 2019. Theoretisch ist es möglich, die Frist zu verlängern und damit mehr Zeit für die Regelung der drei Trennungsfragen, der Übergangsperiode und die Ausarbeitung einer Grundsatzerklärung über die künftigen Handelsbeziehungen zu gewinnen. EU-Chefverhandler Barnier machte allerdings in der vergangenen Woche in Berlin deutlich, dass für eine Fristverlängerung ein einstimmiges Votum der verbleibenden 27 EU-Staaten nötig wäre. Und natürlich müsste auch Großbritannien zustimmen. Darüber hinaus würde eine Verschiebung des Brexit-Tages ein technisches Problem aufwerfen: Sollten dann die Europawahlen, die im Mai oder Juni 2019 stattfinden, weiterhin wie geplant ohne britische Beteiligung stattfinden, obwohl Großbritannien dann noch möglicherweise EU-Mitglied wäre?

Trotz derartiger Gedankenspiele stellen sich die meisten Beteiligten in Brüssel und London darauf ein, dass der Brexit im März 2019 vollzogen wird. Caspary, der Chef der deutschen Unionsabgeordneten im EU-Parlament, fordert schon einmal vorsorglich, dass die Briten in politischer Hinsicht spüren müssen, dass der ab März 2019 geplante „Übergang“ für London deutliche Folgen hat: „Am 1.April 2019 darf der britische Kommissar nicht mehr an den Sitzungen der Kommission teilnehmen, die Briten dürfen nicht bei der Europawahl wenige Wochen später mitstimmen und sie dürfen nicht mehr in Rechnungshof und Gerichtshof präsent sein.“

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