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Peter Altmaier (CDU).

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Maskenaffäre: Altmaier will Namen von Parlamentariern nicht offen legen

Auch an den Bundeswirtschaftsminister sind Abgeordnete mit Corona-Geschäftsanliegen herangetreten. Im vergangenen Jahr in mindestens fünf Fällen.

Trotz Kritik an Nebengeschäften von Parlamentarierinnen und Parlamentariern lehnt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) es ab, Namen von Bundestagsabgeordneten zu nennen, die im Zusammenhang mit Beschaffung und Produktion medizinischer Schutzmasken an ihn herangetreten sind.

Nach Ansicht des Ministeriums ist es zu aufwändig, die Fälle zu ermitteln: Eine Auskunft würde die „Durchsicht des kompletten Posteingangs von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für einen Zeitraum von mehreren Monaten nach Absender und Inhalt des Schreibens“ erfordern, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Dies würde das zumutbare Maß überschreiten.

Nach bisher vorliegenden Informationen haben sich seit Ausbruch der Coronakrise im Jahr 2020 in mindestens fünf Fällen Bundestagsabgeordnete an Altmaier gewandt, um auf Firmen aufmerksam zu machen, die Masken herstellen oder vertreiben wollten. So wirbt etwa ein Unionsabgeordneter für „innovative Anlagen zur Produktion von Schutzmasken“ bei einem Hersteller in Nordrhein-Westfalen.

In einem anderen Fall geht es um einen „traditionsreichen Textilproduzenten“, der „den Markteinstieg aktuell prüft“. Ob darunter Fälle waren, in denen Abgeordnete Vorteile für ihr Engagement beim Minister erlangt haben, ist unbekannt.

Anlass für die Brief-Herausgabe war die Affäre um Philipp Amthor

Die fünf Briefe hatte das Wirtschaftsministerium, wie berichtet, mit verschiedenen anderen auf einen Antrag des Tagesspiegels nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Oktober 2020 herausgegeben. Beantragt war, Schreiben von Parlamentariern offen zu legen, die sich bei Altmaier für Unternehmen stark machten. Anlass war die Affäre um den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor.

Die Namen der Parlamentarier in den mehr als 50 Schreiben und überwiegend auch ihre Fraktion wurden jedoch vor der Herausgabe geschwärzt. Abgeordnete, die als Absender in Betracht kamen, darunter der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium Stephan Mayer (CSU), wollten zu ihrem möglichen Vorgehen damals keine Angaben machen.

Offenbar sieht Altmaier auch in den jüngsten Diskussionen um Nebenjobs keinen Anlass, weitere Fälle seit November oder die Identität der Absender aus der Zeit zuvor offen zu legen. Es stehe jedermann frei, erneut einen IFG-Antrag zu stellen, heißt es aus dem Ministerium. Dann könne ein Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet werden. Dabei werden die Abgeordneten gefragt, ob sie einer Herausgabe zustimmen. Die Bearbeitung des letzten IFG-Antrags dauerte, ohne Anhörungsverfahren, fast fünf Monate.

Juristisch zwingend ist das Vorgehen über das IFG nicht, es ginge wohl schneller. Grundsätzlich sind Ministerien verpflichtet, auch auf Presse-Anfragen Transparenz herzustellen. Sperren dürfen sie Informationen, wenn schutzwürdige Belange dies erfordern. Dazu kann zwar auch der Schutz der Mandatsfreiheit eines Abgeordneten gehören. Wie hoch dieser Schutzbedarf ist, können die Ministerien im Einzelfall jedoch selbst abwägen und entscheiden

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