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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

© Kay Nietfeld/dpa

Update

Masken-Erstattung zu teuer: Bundesrechnungshof wirft Spahn Verschwendung vor - der räumt nun Fehler ein

Masken-Kosten, Intensivbetten, Ausgleichszahlungen: Die Bundesregierung hätte „stärker auf eine wirtschaftliche Mittelverwendung“ achten müssen.

Der Bundesrechnungshof hat scharfe Kritik an einer Reihe von Entscheidungen der Bundesregierung in der Corona-Pandemie geübt. "Der Bundesrechnungshof fordert, bei künftigen Maßnahmen zu Lasten der Steuerzahler stärker auf eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung zu achten", heißt in einem Bericht der Rechnungsprüfer.

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Nach der Kritik hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun Fehler eingeräumt und Verbesserungen angekündigt. Zugleich verwies der Minister am Donnerstag in Berlin aber auch darauf, dass viele kostspielige Ausgabe-Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unter großem Zeitdruck hätten gefällt werden müssen.

Er sei vielfach in der Situation gewesen, dass "man unter Zeitdruck schnell handeln muss, um Menschenleben zu retten", sagte er. In der akuten Pandemielage hätten "reguläre Beschaffungswege" oft "nicht richtig funktioniert".

Die Kritik des Bundesrechnungshofs bezeichnete Spahn als "hilfreich" bei der Frage, wie die Regierung mit künftigen Pandemien umgehe. Sein Ministerium sei traditionell ein "Gesetzgebungsministerium", sagte er. "Was wir nicht so häufig machen, ist operativ zu arbeiten." Es sei klar, dass sein Haus für künftige Notfälle "stärkere operative Einheiten" brauche. "Jetzt überlegen wir, wie wir Strukturen vernetzt aufbauen für die nächste Pandemie."

Die Kritik konzentriert sich auf vier Punkte:

  • Zu hohe Erstattungskosten bei den Masken
  • Das System der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser
  • Die Art und Weise der Ausgabe an vulnerable Gruppen
  • Den Umgang mit der Zahl der Intensivbetten

In dem Bericht übt die Prüfbehörde Kritik an zu hohen Erstattungsbeträgen. Die Ausgleichszahlen bezeichnet die Behörde als „massive Überkompensation aus Steuermitteln“. Bei der Schaffung zusätzlicher Intensivkapazitäten bemängelt der Rechnungshof, dass es bis heute keine einheitliche und eindeutige Aufstellung über die vor der Maßnahme existierenden und zusätzlich geschaffenen Intensivbetten gibt.

BMG suchte keine alternativen Wege zur Verteilung von Masken

Bei der Ausgabe von Masken an vulnerable Gruppen beanstandet der Bundesrechnungshof, dass es dem Bundesgesundheitsministerium nicht gelungen sei, eine „einfache und praktisch umsetzbare Definition für den Kreis der Anspruchsberechtigten zu finden“. Zudem habe das BMG keine alternativen Wege zur Verteilung gesucht.

Das Ministerium hatte von der Bundesdruckerei hergestellte Gutscheine an ältere Menschen, durch Krankheit Vulnerable und ALG-II-Empfänger:innen verschickt. Dabei konnten Apotheken eine Erstattung von sechs Euro pro Maske in Anspruch nehmen – ein horrender Preis angesichts von sinkenden Marktpreisen.

Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit
Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit

© Kay Nietfeld/dpa

Wie das BMG seine Erstattungspreise ermittelt hätte, sei nicht zu ermitteln, kritisiert der Rechnungshof. „Der Erstattungsbetrag von 6 Euro je Maske beruhe wesentlich auf einer Markterhebung“, so das BMG laut Bericht. „Diese habe im Oktober 2020 einen durchschnittlichen Bruttobetrag von 5,11 Euro ergeben.“

Der Bundesrechnungshof kontert: Bereits Ende November 2020 seien Masken zu einem Durchschnittspreis von 1,62 Euro zu erwerben gewesen. Im Februar wurde der Erstattungsbetrag auf 3,90 Euro gesenkt.

Rechnungshof bemängelt die Ausgleichzahlungen für Krankenhäuser

Weiter bemängelt der Rechnungshof die Ausgleichzahlungen für Krankenhäuser. Das derzeitige System der Ausgleichszahlungen hätte „unerwünschte Mitnahmeeffekte eröffnet“. Ebenso wie das Robert Koch-Institut steht der Rechnungshof auf dem Standpunkt, dass die gemeldete Zahl der Intensivkapazitäten nicht zur Bemessung geeignet sei.

Auch kritisiert er die Regelung per Rechtsverordnung und befürchtet die „Gefahr einer partiellen Aushöhlung des parlamentarischen Budgetrechts“. Außerdem bestünde bei diesem Vorgehen die Gefahr, dass potentielle Zahlungsempfänger die Zahlungsparameter beeinflusst hätten – also etwa die Deutsche Krankenhausgesellschaft Einfluss auf das BMG genommen hat.

In Bezug auf den Aufbau von Intensivkapazitäten sei ein solcher Effekt in den Statistiken nicht abzulesen. 700 Millionen Euro an Steuergeldern hatte das BMG für die Maßnahme verwendet, 13.700 zusätzliche Intensivbetten sollten dafür geschaffen werden. Der Rechnungshof fordert die Prüfung rückwirkender Kontrollmöglichkeiten und gegebenenfalls Rückförderungsmöglichkeiten.

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