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Eu-Kommissionsvize Frans Timmermans am Mittwoch in Brüssel.

© Emmanuel Dunand/AFP

Mangelnde Rechtsstaatlichkeit: Brüssel erhöht Druck auf Polen und Rumänien

Am Mittwoch leitete die EU ein drittes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau ein. Auch Bukarest erhielt eine Warnung.

Die EU-Kommission hat wegen mangelnder Rechtsstaatlichkeit den Druck auf Polen und Rumänien erhöht. Die Brüsseler Behörde leitete am Mittwoch ein drittes Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein. Für Rumänien sprach Kommissionsvize Frans Timmermans eine scharfe und womöglich letzte Warnung aus. In beiden Fällen sind umstrittene Justizreformen der Anlass für die Kritik aus Brüssel. Eine Reihe neuer Disziplinarmaßnahmen für polnische Richter ziele darauf ab, diese "systematisch der politischen Kontrolle der Exekutive zu unterstellen", sagte Timmermans. In Rumänien bestehe die Gefahr, dass "de facto" Straffreiheit für korrupte Politiker geschaffen werde.

Am Ende drohen Strafzahlungen

Die Regierung in Warschau hatte im Dezember eine Reihe von Regeln für Richter verabschiedet. Diese würden etwa auf Richter abzielen, "die an öffentlichen Debatten über die laufende Justizreform teilgenommen haben" oder "sich mit Anfragen an den Europäischen Gerichtshof wenden", sagte Timmermans. Polen hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe der EU-Kommission zu reagieren. Die Kommission wird diese Reaktion bewerten und Polen gegebenenfalls anschließend vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Am Ende eines solchen Verfahrens könnten Strafzahlungen verhängt werden.

Auch gegen Ungarn läuft ein Verfahren

Die Brüsseler Behörde geht seit Anfang 2016 wegen mehrerer Justizreformen gegen Polen vor. Sie wirft der nationalkonservativen Regierung in Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu beschneiden und die Gewaltenteilung zu untergraben. Zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land laufen deshalb bereits. In beiden Fällen muss nun der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Im Dezember 2017 startete Brüssel zudem ein bis dahin beispielloses Strafverfahren, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf EU-Ebene führen kann. Dazu wäre aber ein einstimmiger Beschluss der Mitgliedstaaten notwendig. Polens Verbündeter Ungarn hat schon angekündigt, dagegen zu stimmen. Gegen Ungarn läuft ebenfalls seit September 2018 ein solches Strafverfahren wegen der Verletzung von Grundrechten nach Artikel 7 des EU-Vertrags.

Regierung wirft Richtern Amtsmissbrauch vor

Ein Vertragsverletzungs- oder sogar Strafverfahren nach Artikel 7 steht womöglich auch Rumänien bevor. Wenn "de facto" in Rumänien eine Straffreiheit für hochrangige Politiker geschaffen werde, die wegen Korruption verurteilt wurden, werde die Kommission "hart", "sofort" und mit "allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln" reagieren, sagte Kommissionsvize Timmermans. Eingriffe in die Justiz des Landes hatten der sozialdemokratischen Regierung in Bukarest zuletzt heftige Kritik eingebracht. Regierungschefin Viorica Dancila begründete die Gesetze und Notverordnungen damit, "Amtsmissbrauch" von Richtern vorzubeugen, denen sie vorwirft, einen "Parallelstaat" aufbauen zu wollen. Die Opposition beklagt, dass es der Regierung vor allem darum gehe, die Strafregister einer ganzen Reihe von Amtsträgern zu bereinigen.

Auch der "starke Mann" Rumäniens und Chef der regierenden Sozialdemokraten, Liviu Dragnea, der bereits mehrfach verurteilt wurde, könnte von der Reform profitieren. Obwohl seine Partei 2016 die Parlamentswahl gewonnen hatte, konnte er wegen seines Strafregisters nicht Regierungschef werden. Rumänien hat seit Januar die halbjährlich wechselnde Präsidentschaft im EU-Rat der Mitgliedstaaten inne. Unter anderen Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte noch Ende Dezember die Eignung Rumäniens für die Ratspräsidentschaft öffentlich bezweifelt.

Die Juristin Laura Kövesi wurde von der rumänischen Regierung daran gehindert, das Land zu verlassen.
Die Juristin Laura Kövesi wurde von der rumänischen Regierung daran gehindert, das Land zu verlassen.

© Vadim Ghirda/dpa

Rumäniens Oberster Gerichtshof hob derweil die Auflagen gegen die Juristin Laura Codruta Kövesi auf. Die frühere Chefermittlerin der Nationalen Antikorruptionsbehörde war wegen Korruption, Amtsmissbrauch und Falschaussage angeklagt worden. Kövesi kandidiert derzeit für das Amt als Leiterin der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft. Die Regierung in Bukarest versucht seit Wochen, die Kandidatur zu behindern. Die 45-Jährige hatte Einspruch gegen die Auflagen des Gerichts eingelegt, die unter anderem festlegten, dass sie das Land nicht ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft verlassen durfte. "Mein Einspruch wurde anerkannt." Sie könne Rumänien jetzt verlassen, um ihre Bewerbung in Brüssel voranzutreiben, sagte Kövesi am Mittwoch nach der Gerichtsentscheidung. (AFP)

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