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Im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg soll im Oktober 2020 ein mutmaßlich Rechtsextremer AfD-Gegendemonstranten umgefahren haben.

© Imago

Machte er gezielt Jagd auf AfD-Gegner?: Anklage wegen versuchten Totschlags nach Auto-Attacke

Im Oktober 2020 soll ein Autofahrer am Rande einer AfD-Veranstaltung gezielt Jagd auf linke Gegendemonstranten gemacht haben. Deshalb wurde er nun angeklagt.

Am 17. Oktober vergangenen Jahres diskutierte die rechtspopulistische Alternative für Deutschland (AfD) im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg über die „wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise“.

Während im Bürgerhaus der Kleinstadt unter anderem AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen referierte, kam es vor dem Veranstaltungsort zu einem brutalen Angriff auf linke Gegendemonstranten, der nun von der zuständigen Staatsanwaltschaft Kiel als versuchter Totschlag gewertet wird.

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Ein damals 19-jähriger, der mutmaßlich der rechten Szene zuzuordnen ist, soll mit seinem silbernen VW-Pickup gezielt Jagd auf Gegendemonstranten gemacht haben, wie mehrere Augenzeugen der Situation dem Tagesspiegel im vergangenen Jahr erzählten.

Demnach habe der Fahrer sein Auto offenbar gezielt als Waffe eingesetzt, um Menschen auf dem Bürgersteig anzufahren. Insgesamt vier Personen wurden angefahren, drei davon verletzt, ehe der Fahrer gestoppt werden konnte. Der Fahrer hätte „Vollgas“ gegeben und Demonstranten in „eindeutiger Absicht verfolgt und angefahren“, so ein Zeuge der Situation. 

Die Kieler Staatsanwaltschaft folgt nun weitestgehend den Schilderungen der Augenzeugen und hat Anklage wegen versuchten Totschlags gegen den damals 19-jährigen erhoben. Laut einer Pressemitteilung der Behörde wird dem Beschuldigten vorgeworfen, „ein Fahrzeug auf einen Gehweg gelenkt und dort mit bedingtem Tötungsvorsatz vier Personen angefahren und verletzt zu haben“.

AfD hatte „linksextreme Gewalt“ im Umkreis ihrer Veranstaltung kritisiert

Nach einer Vielzahl von Zeugenvernehmungen und dem vorliegenden Gutachten eines Unfallsachverständigen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Tatverdächtige in „der Absicht gehandelt habe einen Unglücksfall herbeizuführen und dabei jedenfalls billigend in Kauf genommen hat, dass die von ihm angefahrenen Personen auch tödlich verletzt werden können“. Die Entscheidung des Landgerichts Kiel über die Zulassung der Anklageschrift steht noch aus. 

Die AfD hatte damals gegenüber dem Tagesspiegel die „linksextreme Gewalt“ im Umkreis ihrer Veranstaltung kritisiert und sprach von „linksextremen Störungen, derer der Polizei kaum Herr wurde“. In einer Pressemitteilung beklagte sich der Sprecher des AfD-Kreisverbandes Bad Segeberg, Julian Flak, außerdem über angebliche körperliche Übergriffe auf Besucher der AfD-Veranstaltung durch linke Gegendemonstranten.

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