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21 Kreuze erinnern an der Loveparade-Gedenkstätte in Duisburg an die Toten des Unglücks vom 24. Juli 2010.

© dpa

Loveparade in Duisburg: Opfer ohne Täter

Bei der Loveparade in Duisburg starben vor sechs Jahren 21 Menschen. Eine Verurteilung jener, die vor Ort verantwortlich waren, gibt es nicht. Versagt die Justiz? Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Vor sechs Jahren hat sich in Duisburg ein Geschehen ereignet, über das sich die Republik nicht einig werden kann. War es ein Unglück oder eine Straftat? Kann es beides gewesen sein? Und welche wäre die richtige Deutung, also die, die gerecht ist und den Angehörigen der Getöteten, den Überlebenden und uns, den am Leid der Opfer Teilnehmenden, Frieden bringen kann?
21 Menschen starben, sie wurden erdrückt und zertrampelt von Hunderten, Tausenden, die an diesem Tag um ihr Leben kämpften. Kein Blitz, keine Überschwemmung, kein Erdrutsch. Den Menschen wurden die Menschen zum Verhängnis. Die Liebesparade als Todesmarsch.
Es war und ist nicht zu fassen. Weshalb die Enttäuschung verständlich erscheint, die viele über die vom Gericht zerpflückte Anklage empfinden. Eine Verurteilung jener, die das Ereignis planten oder vor Ort verantwortlich waren, soll es nach dem Willen des Kölner Landgerichts nicht geben. Nun liegt der Fall beim Oberlandesgericht. Hunderttausende Unterschriften wurden gesammelt, um die Richter zum Umdenken zu bewegen. Das sei legitim, sagen die Anwälte, es bringe die Hoffnungen der Öffentlichkeit zum Ausdruck. Denn bislang hätte sich die Justiz der Aufarbeitung des Geschehens verweigert.

Zeugen wurden vernommen, Beweise gesichert, Gutachten beauftragt

Wem hilft das? Es ist schlicht unwahr zu behaupten, das Unglück sei nicht aufgearbeitet worden. Staatsanwälte haben sich jahrelang über Akten gebeugt, Zeugen wurden vernommen, Beweise gesichert, Gutachten beauftragt. Vermutlich wurden dabei auch Fehler gemacht. Wäre es zu einem Prozess gekommen, wenn man sie vermieden hätte? Oder wäre dann vielleicht nicht einmal eine Anklage erhoben worden? Es ist unfair, den Eindruck zu erwecken, als sei es eine Frage guten Willens, diesen Prozess zu eröffnen oder nicht. Es ist eine Frage des Rechts. Ein Verfahren, bei dem Freisprüche absehbar sind, muss frühzeitig beendet werden. Wer anders entscheidet, versündigt sich am Rechtsstaat und straft keine Schuldigen, sondern produziert weitere Opfer. Die Richter am Oberlandesgericht könnten noch zu neuen Ergebnissen kommen. Sicher ist das nicht.

Die Erwartungen, welche die Hinterbliebenen und ihre Vertreter jetzt meinen, sind nicht die an ein faires Verfahren. Wer so redet, ist überzeugt, dass es Täter gibt. Verursacher, die ihrer gerechten Strafe zugeführt werden müssen. Im Zweifel gegen den Angeklagten. Für die meisten, die die Petition unterschrieben haben, steht das Urteil vermutlich fest. Menschlich mögen solche Reflexe nachvollziehbar sein. Aber es sind Reflexe. Mitgefühl ist gut. Aber ein Mitgefühl, das rechtsstaatliche Verfahren mit Demonstrationen oder Petitionen zu Volksabstimmung umfunktionieren will, ist von Übel. Es steigert die Enttäuschungen und diskreditiert die Regeln, nach denen wir zusammenleben. Die Diskussion um die Loveparade-Anklage könnte am Ende zu der Einsicht führen, dass wir von anderen Verantwortung verlangen, ohne sie selbst zu übernehmen. Das wäre ein Versagen. Aber keines der Justiz.

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