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Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt zusammen mit Regierungssprecher Steffen Seibert, Olaf Scholz, Peter Tschentscher und Markus Söder zu einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt.

© dpa

Lockerung der Corona-Maßnahmen: Was ändert sich, was bleibt wie es ist? Das haben Bund und Länder beschlossen

Das Kontaktverbot bleibt vorerst bestehen, auch die Gastronomie bleibt dicht. In anderen Bereichen gibt es signifikante Änderungen. Ein Überblick.

Von Michael Schmidt

In einer ersten Bilanz zur Pandemie hat Kanzlerin Angela Merkel von einem „zerbrechlichen Zwischenerfolg“ gesprochen, der mit den bisherigen Maßnahmen erreicht worden sei (hier sehen Sie das Video der Pressekonferenz). Was so bleibt, wie es ist, was sich ändert und was die Regierung sonst noch plant im Überblick:

WELCHE CORONA-MAßNAHMEN SICH ZUNÄCHST NICHT ÄNDERN:

  • Um die erreichten Erfolge nicht zu gefährden, haben sich Bund und Länder geeinigt, dass die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern aufrechterhalten bleiben. „Das gilt weiterhin, und die Verstöße dagegen werden auch weiterhin von den Behörden geahndet“, kündigte Kanzlerin Angela Merkel an.
  • Weiterhin gilt, dass sich Personen in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten dürfen.
  • Großveranstaltungen wie Fußballspiele bleiben weiter grundsätzlich untersagt und zwar bis zum 31. August. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sagte am Abend, dass in dieser Saison keine Bundesligaspiele mehr vor Publikum stattfinden werden.
  • Das wegen des Coronavirus verhängte Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft.
  • Im Kampf gegen das Coronavirus bleiben Gastronomiebetriebe in Deutschland vorerst weiter geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Auch Kultureinrichtungen bleiben geschlossen.
  • Auch Zoos und Botanische Gärten bleiben geschlossen.
  • Auch Spiel- und Sportplätze bleiben geschlossen.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe (mit Ausnahme von Friseuren) bleiben geschlossen.
  • Die Menschen in Deutschland sollen vorerst weiter auf private Reisen verzichten. Das gilt auch für überregionale touristische Tagesausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland sollten weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog. Über die Entwicklungen speziell in Berlin halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden]

WELCHE CORONA-MAßNAHMEN ANGEPASST WERDEN:

Bund und Länder vereinbarten zugleich vorsichtige Lockerungen der Einschränkungen des täglichen Lebens.

  • So sollen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen ab Montag wieder öffnen dürfen.
  • Autohäuser, Fahrrad- und Buchhändler dürfen unabhängig von der Größe wieder öffnen.
  • Der Schulbetrieb soll am 4. Mai beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden. Vor der Öffnung sollen umfassende Hygienepläne erstellt und Möglichkeiten für die Beförderung der Schüler, wie Schulbusse, geschaffen werden.
  • Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorlegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
  • An Hochschulen dürfen Prüfungen abgenommen werden. Auch Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, sind unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen erlaubt. 
  • Friseure dürfen unter Einhaltung von Hygienevorschriften ab 4. Mai wieder öffnen.

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WELCHE BUND-LÄNDER-BESCHLÜSSE SONST NOCH WICHTIG SIND:

Zur Eindämmung des Coronavirus setzt die Bundesregierung auf eine komplette Verfolgung der Infektionsketten. „Wenn wir jetzt mehr öffentliches Leben zulassen, in kleinen Schritten, dann ist es ganz wichtig, das wir noch besser die Infektionsketten verfolgen können“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin. „Es muss unser Ziel sein, jede Infektionskette verfolgen zu können.“ Dann gelinge es auch, Infektionsherde einzugrenzen.

  • Dafür werden in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen, mindestens ein Team von 5 Personen pro 20.000 Einwohner. In besonders betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder eingesetzt werden und auch die Bundeswehr wird mit geschultem Personal solche Regionen bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstützen.
  • Eine von der Bundesregierung geplante Smartphone-App soll helfen, mögliche Kontakte mit Infizierten nachzuverfolgen. Deren Nutzung soll freiwillig sein. Vor allem seien aber die Gesundheitsbehörden gefordert, sagte Merkel. Die Frage sei von „ganz, ganz entscheidender Bedeutung“.
  • Die Testkapazitäten sollen von aktuell 650.000 möglichen Tests in der Woche weiter erhöht werden.
  • Jedes Unternehmen soll auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen.
  • Stark vom Virus betroffene Gebiete sollen stärkere Unterstützung vom Bund erhalten. Außerdem sollen sie wohl auch unter Quarantäne gestellt werden können.
  • Zudem wird das Tragen einfacher Schutzmasken insbesondere im öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen empfohlen. Dies sei „geboten“, weil es andere schütze und bei einer großen Zahl dann auch sich selbst, sagte Merkel. Es gibt aber keine Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Das nächste Treffen zwischen Bund und Ländern, um über das weitere Vorgehen zu beraten, ist für den 30. April angesetzt.

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