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Eine Frau trägt im schleswig-holsteinischen Landtag einen Mund-Nasen-Schutz mit einem aufgedruckten Osterhasen.

© dpa/Axel Heimken

Lockdown aber keine Osterruhe: Welche Regeln gelten jetzt eigentlich über die Feiertage?

Die sogenannte Osterruhe ist gekippt, der Lockdown bleibt. Die Notbremse bei einer Inzidenz von 100 soll aber weiterhin gelten. Was erlaubt sein wird – und was nicht.

Viele blicken nicht mehr durch bei der Vielzahl an Coronaregeln, die in der Nacht auf Dienstag von Bund und Ländern beschlossen wurde. Nun kommt weitere Verwirrung hinzu: Nur zwei Tage nachdem sich die Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf eine verlängerte, sogenannte Osterruhe über die kommenden Feiertage geeinigt haben, ist die Entscheidung schon wieder Makulatur.

Am Mittwoch kippte Merkel den von ihr durchgesetzten fünftägigen Oster-Lockdown nach massiver Kritik. Die übrigen Maßnahmen, die die Bundeskanzlerin und die Länderchefs beschlossen haben, werden aber wie geplant bis zum 18. April fortgesetzt. Ein Überblick, was jetzt noch gilt.

Am zentralen Beschluss der Bund-Länder-Runde vom Wochenanfang ändert sich nichts: Die sogenannte Notbremse bleibt in Kraft. Sie regelt, dass bei einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen das gesellschaftliche Leben in der betroffenen Region heruntergefahren wird. Am Mittwoch lag der Inzidenzwert dem Robert-Koch-Institut zufolge bundesweit bei 108, in Berlin bei 97.

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In Ländern und Regionen, wo der Wert 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen übersteigt, sind alle zuvor zugelassenen Öffnungen, wie etwa das Terminshopping im Einzelhandel, hinfällig. Auch Museen, Galerien oder Zoos, die zuletzt wieder damit begannen, Besucherinnen und Besucher zu empfangen, müssen wieder schließen.

Zudem gelten strenge Regeln für private Treffen. Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur mit einer weiteren Person treffen, die nicht zum Haushalt gehört. Insgesamt dürfen nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Kirchen dürfen öffnen

Kirchenbesuche sind an Ostern nun doch möglich. Unter Einhaltung der Hygieneregeln können Gottesdienste stattfinden, gemeinsames Singen ist aber nicht erlaubt. Für Friseure und andere „körpernahe Dienstleistungen“ gelten unter der Corona-Notbremse Regeln wie vor dem 8. März. Friseure dürfen damit weiterhin Haare schneiden, für eine Rasur braucht der Kunde aber einen Negativ-Test.

Auch für den Sport sieht die Notbremse-Regelung strengere Auflagen vor. Sportplätze und Fitnessstudios müssen schließen, auch im Freien ist Sport in Gruppen nicht mehr erlaubt.

Um den exponentiellen Anstieg der Infektionen zu stoppen, können laut Bund-Länder-Beschluss regional noch weitergehende Schritte umgesetzt werden, etwa eine Maskenpflicht im Auto oder verschärfte Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.

Regierung will Auslandsreisen unterbinden

Auch wenn die sogenannte Osterruhe von 1. bis 5. April doch nicht kommt, wird es nichts mit dem Osterurlaub an der Ostsee oder in den bayerischen Alpen. Der zentrale Satz zum Tourismus in dem Beschluss der Regierungschefs bleibt bestehen: „Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage.“ Hotels und Pensionen bleiben in Deutschland bis mindestens 18. April geschlossen. Die Idee aus den Ländern, einen „kontaktarmen Urlaub“ zu erlauben, etwa in Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen, fand in der Runde der Regierungschefs keine Mehrheit.

In der Kritik: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Regierungsbefragung im Bundestag.
In der Kritik: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Regierungsbefragung im Bundestag.

© dpa/Kay Nietfeld

Zudem will die Bundesregierung prüfen, ob Reisen in beliebte ausländische Urlaubsgebiete wie Mallorca unterbunden werden können. Bislang gilt: Wer in ein ausländisches Risikogebiet reist, muss nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne. Für Rückkehrer aus Gebieten, in denen Virus-Mutationen grassieren, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.

Tests für Bürger und Beschäftigte

Testen, testen, testen – das ist schon länger die Parole, die viele Politikerinnen und Politikern im Kampf gegen das Virus ausgegeben haben. Auch daran wird festgehalten. Die „Taskforce Testlogistik“ von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) werde „mit den Herstellern dafür Sorge tragen, dass auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zur Umsetzung der Teststrategie zur Verfügung stehen“, heißt es in dem Bund-Länder-Beschluss vom Wochenanfang. Für März und April gebe es genug Tests. Seit dem 8. März übernimmt der Bund die Kosten für „mindestens einen Schnelltest pro Woche“, den sogenannten Bürgertest.

Die Unternehmern sind angehalten, dort wo kein Homeoffice möglich ist, ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Test anzubieten. Dazu gibt es eine „Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände“. Die sollen Anfang April berichten, wie viele Firmen sich tatsächlich daran beteiligen. Danach will die Bundesregierung prüfen, „ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht“.

In allen Kitas und Schulen sollen die Beschäftigten „baldmöglichst zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren getestet“ werden. Zusammen mit der bevorzugten Impfung von Lehrerinnen und Erziehern soll das die Infektionsketten in den Einrichtungen unterbrechen.

Modellprojekte

Auch wenn in vielen Regionen das öffentliche Leben über Ostern hinweg stillstehen wird, kann sich eine stark begrenzte Gruppe von Menschen auf Lockerungen freuen. Die Pilotprojekte zur vorsichtigen Öffnung von Theatern oder Fußballstadien sollen weitergehen. Damit soll getestet werden, welche Auswirkungen Lockerungen auf das Infektionsgeschehen haben. So will Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nach Ostern in ausgewählten Modellregionen Sport- und Kulturveranstaltungen für negativ getestete Besucherinnen und Besucher öffnen.

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Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) strebt solche Modellprojekte an. Vorbild ist die baden-württembergische Stadt Tübingen. Dort haben negativ Getestete seit einer Woche Zugang zu Geschäften, Kinos und Theaterveranstaltungen. Auch die Außengastronomie ist versuchsweise geöffnet.

Für die Pilotprojekte soll es laut Bund-Länder-Beschluss allerdings „klare Abbruchkriterien“ geben – für den Fall, dass der Versuch außer Kontrolle gerät.

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