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Die Richter des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts unter Vorsitz von Richter Ingo Kraft (rechts).

© Hendrik Schmidt/dpa

Linksunten.indymedia bleibt verboten: Extremistische Strukturen regenerieren sich im Internet schnell

Linksunten.indymedia war das Sprachrohr militanter Linksextremisten. Ein Verbot ist dennoch kein Erfolg. Es müssen andere Lehren gezogen werden. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Frank Jansen

Die Strategie war doch zu durchsichtig. Gegen das Vereinsverbot der linksradikalen Internetplattform linksunten.indymedia klagten die mutmaßlichen Betreiber, bestritten aber die Existenz eines Vereins.

Dass sich das Bundesverwaltungsgericht in der Verhandlung am Mittwoch darauf nicht einließ und die Klage abwies, ist eine logische Konsequenz.

Das dürfte außerhalb der autonomen Szene kaum jemanden in Trauer stürzen. Linksunten.indymedia war das Sprachrohr militanter Linksextremisten, auf der Plattform präsentierten Brandstifter ihre hämischen Bekennerschreiben, es gab Aufrufe zu Gewalt und Terror – und viele Kommentatoren hetzten mit.

Verbot ist kein Erfolg

Dennoch ist das Verbot, das 2017 der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière verfügt hatte, kein Erfolg. Daran wird auch der Richterspruch nichts ändern.

Die Szene agitiert im Internet längst auf anderen Websites, eine nennt sich auch indymedia und ähnelt provokativ dem verbotenen Portal.

So dürfte eine der Lehren aus dem Verbot von linksunten.indymedia lauten: im Internet regenerieren sich extremistische Strukturen schneller als beim Verbot einer klassischen Organisation mit Vorstand und Satzung.

Da erscheint es effektiver, Polizei und Staatsanwaltschaft gehen intensiv gegen Straftaten auf einer Website vor, anstatt mit einem Verbot das Problem im Netz nur zu verschieben.

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