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Hisbollah-Fahnen sind auch alljährlich beim Al-Quds-Tag in Berlin zu sehen.

© imago/Christian Mang

Update

Libanesische Terror-Organisation: Bundesregierung prüft Betätigungsverbot für Hisbollah

Gegen die Hisbollah könnte ein Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz erlassen werden. Einen Beschluss, die Bewegung ganz zu verbieten, soll es nicht geben.

Sie nennt sich „Partei Gottes“ und kämpft seit Jahren gegen Israel: Die libanesische Terrorgruppe Hisbollah. Die Bundesregierung prüft, gegen die Organisation hierzulande ein Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz zu erlassen. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Kreisen des Auswärtigen Amts in Berlin. Den Angaben zufolge gibt es innerhalb der Bundesregierung seit geraumer Zeit Gespräche zu möglichen weiteren nationalen Maßnahmen im Umgang mit der Organisation aus dem Libanon. „Dabei wurden verschiedene Optionen besprochen, unter anderem ein nationales Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz“, hieß es.

Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet und sich auf Regierungskreise berufen. Dieser Darstellung hatte jedoch ein Sprecher des Innenministeriums auf Twitter widersprochen.

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Im Auswärtigen Amt war dagegen von einem Betätigungsverbot die Rede, was eine weniger scharfe Maßnahme wäre. In Paragraf 14 des Vereinsgesetzes heißt es: „Anstelle des Vereinsverbots kann die Verbotsbehörde gegenüber Ausländervereinen Betätigungsverbote erlassen, die sie auch auf bestimmte Handlungen oder bestimmte Personen beschränken kann.“

Innerhalb der EU war bisher lediglich der sogenannte militärische Arm verboten. Sollte das Verbot in Kraft treten, wären sämtliche Aktivitäten der Hisbollah, auch das Zeigen der Flagge, untersagt. Mit einem Beschluss wird nächste Woche gerechnet.

Dem Bericht zufolge soll das Bundesjustizministerium bereits im September dem Generalbundesanwalt eine Vollmacht erteilt haben, nach Paragraf 129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung) gegen die Gruppierung vorzugehen. Somit würde das Verfahren deutlich beschleunigt werden, da nicht mehr jede Ermittlung einzeln von der Bundesjustizministerin geprüft werden müsse.

Die Hisbollah wäre damit auf einer Ebene mit der bereits verbotenen kurdischen PKK oder dem Islamischen Staat anzusehen. Ein Verbot der Partei war bisher am Wiederstand Frankreichs gescheitert. Die Hisbollah ist innerhalb des Libanon sowohl als politische Partei als auch als Terrormiliz aktiv. Unterstützt vom Iran und dem syrischen Machthaber Baschar al-Assad greift sie seit Jahren immer wieder Israel mit Terroranschlägen an. (Tsp,dpa)

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