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Leiharbeit: Warum wir Tarifverhandlungen brauchen – auch in der Leiharbeit

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell verteidigt das Abschließen von Tarifverträgen in der Leiharbeit. Dadurch verbessere sich die Einkommenssituation der Beschäftigten, argumentiert er. Eine Replik auf Robert Habeck.

Robert Habeck war im Theater und hat sich vor der Tür mit einem Wachmann unterhalten. Aus diesem Gespräch hat der grüne schleswig-holsteinische Minister offensichtlich das Gefühl mitgenommen – oder vielleicht hatte er es auch schon vorher - die Gewerkschaften kümmerten sich nur um die Stammbelegschaft und nicht um Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter. Flugs ist ein flotter Meinungsbeitrag verfasst, der den Gewerkschaften ihr Handwerk erklären soll. Kein Problem, wir lernen immer gerne dazu. Aber bei den Fakten sollte Minister Habeck denn doch bleiben.

So behauptet er beispielsweise, der DGB würde Tarifverträge abschließen, die Branchentarifverträge aushebelten. Der DGB schließt aber gar keine Tarifverträge ab. Es sind seine acht Mitgliedsgewerkschaften, die als „DGB-Tarifgemeinschaft-Leiharbeit“ mit den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit iGZ und BAP die Tarifverträge aushandeln. Eine Tariföffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ermöglicht es den Tarifvertragsparteien zwar, Tarifverträge zu schließen. Aber wenn es für Leiharbeitsbeschäftigte günstigere Branchentarifverträge gibt, bleiben sie nach wie vor anwendbar. Bestehende Branchentarifverträge werden also nicht „ausgehebelt“.

Nur mit den Verträgen der DGB-Tarifgemeinschaft ist es möglich, einen Branchenmindestlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn zu vereinbaren

Die unterste Lohngruppe im Entgelttarifvertrag bildet die Grundlage für den Mindestlohntarifvertrag. Der Mindestlohntarifvertrag bildet wiederum die Grundlage für die Lohnuntergrenze in der Rechtsverordnung. Die Rechtsverordnung wird durch das Bundesarbeitsministerium erlassen und ist damit auf alle – auch entsandte - Leiharbeitsbeschäftigte anwendbar. Entscheidend ist, dass diese Lohnuntergrenze – anders als der Grundsatz der gleichen Bezahlung (Equal Pay) im Gesetz - auch in der verleihfreien Zeit gilt. Ohne die DGB-Tarifverträge und den Mindestlohn in der Leiharbeit gäbe es in der verleihfreien Zeit nur den gesetzlichen Mindestlohn, der zum Beispiel in Westdeutschland niedriger ist als der Mindestlohn in der Leiharbeit. Nur mit den Tarifverträgen der DGB-Tarifgemeinschaft ist es möglich, einen über dem gesetzlichen Mindestlohn liegenden Branchenmindestlohn in der Leiharbeit zu vereinbaren.

Selbst wenn die DGB-Tarifgemeinschaft die Tarifverträge kündigen würde, griffe der Equal Pay-Grundsatz nicht automatisch. Tarifverträge wirken grundsätzlich – mit Ausnahme des Mindestlohntarifvertrags - auch nach Ende der Laufzeit nach und sind anwendbar bis zu einem neuen Tarifabschluss. Die Nachwirkung eines Tarifvertrages in der Leiharbeit ist umstritten und müsste von den Betroffenen individuell vor den Arbeitsgerichten geklärt werden. Sowas dauert. Bis dahin bestünde enorme Rechtsunsicherheit.

Branchenzuschläge in der Leiharbeit führen zu einer Einkommensverbesserung

Die Entgelttarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft bilden auch die Grundlage für die Branchenzuschläge in der Leiharbeit, die durch einige der DGB-Mitgliedsgewerkschaften (IG BCE, IG Metall, EVG und ver.di) für bestimmte Branchen tariflich vereinbart wurden. Danach sind nach einer bestimmten Überlassungsdauer zusätzlich zu den tarifvertraglichen Entgelten prozentuale Aufschläge zu zahlen. Und das führt zu einer beachtlichen Annäherung der Löhne der Leiharbeitsbeschäftigten an die Löhne der Stammbelegschaft. Es sind also die Verdienste der Gewerkschaften, dass es dieses ausgereifte Tarifvertragssystem in der Leiharbeit gibt. So können die Einkommen der Leiharbeitsbeschäftigten deutlich verbessert werden.

Aber in einem Punkt hat Robert Habeck Recht: Es geht nicht nur um eine Nische. Es geht um rund eine Million Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Deutschland, das sind drei Prozent der Gesamtbeschäftigung. Wir werden vermutlich nie erfahren, ob der Minister dem Wachmann auch erzählt hat, dass es die rot-grüne Bundesregierung war, die durch ihre Gesetzgebung die Leiharbeit befördert und damit den Anstieg auf eine Million Beschäftigte ermöglicht hat.

Wir setzen uns auch für sie und ihre Arbeitsbedingungen ein. Dieses Ziel leitet die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit auch bei den laufenden Tarifverhandlungen. Wir fordern eine Erhöhung der Entgelte um 6 Prozent, mindestens aber 70 Cent pro Stunde und – ganz wichtig - eine Ost-West-Angleichung in allen Entgeltgruppen. Die untersten Entgeltgruppen müssen dabei deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Wir werden hart mit den Arbeitgebern verhandeln und versuchen, den gesteckten Zielen möglichst nah zu kommen.

Stefan Körzell ist seit Mai 2014 Mitglied des DGB-Bundesvorstands.

Von Stefan Körzell

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