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Der Bezirksstadtrat für Bauen im Bezirk Friedrichshain Kreuzberg, Florian Schmidt (Grüne) wurde vom Rechnungshof gerügt.

© imago images / Christian Mang

Landesrechnungshof rügt Kreuzbergs Baustadtrat: Grüne reizen das Recht für die „gute Sache“ zu sehr aus

Ob Pop-up-Radwege oder Anwendung des Vorkaufsrechts: Grüne Politiker deuten das Recht um oder überschreiten es. Das ist gefährlich. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Alexander Fröhlich

Für die Berliner Grünen läuft es gerade. Die Umfragewerte sind gut, die Chance besteht, dass die gerade nominierte Spitzenkandidatin Bettina Jarasch nach der Abgeordnetenhauswahl als Regierende Bürgermeisterin ins Rote Rathaus einzieht.

Ausgerechnet die Verantwortlichen in ihrer Hochburg Friedrichshain-Kreuzberg könnten für die Grünen zur Belastung werden: bei Wählern, die es mit den Grünen halten, aber darauf vertrauen, dass sich auch deren Vertreter ans Recht halten.

Doch bei Florian Schmidt, Baustadtrat im grün-linken Bezirk, kann da niemand mehr sicher sein. Er ist bereits ein Fall für die Justiz, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Haushaltsuntreue.

Am Montag legte der Rechnungshof seinen Jahresbericht vor, das Ergebnis: Bei der Rettung von sechs Miethäusern und ihren Bewohnern stellte Schmidt den Milieuschutz, den es aus guten Gründen gibt, über das Baurecht. Finanz- und Rechtsexperten fragte er erst gar nicht nach ihrer Meinung.

Das Ergebnis: Haftungsrisiken von 27 Millionen Euro, ein Verlust von knapp 300.000 Euro für den Haushalt des Bezirks. Und alles nur, weil der Grünen-Politiker, der sich als „Aktivist“ und „Robin Hood“ gefällt, Vorschriften und Gesetze nicht einhält.

Verlust von 300 000 Euro für den Haushalt des Bezirks

Übrigens nicht zum ersten Mal. Auch Verstöße gegen den Brandschutz im teilbesetzten Haus Rigaer Straße 94 ließ Schmidt von der Bauaufsicht nicht prüfen. Er griff in laufende Verfahren ein, obwohl es um Leib und Leben geht. Alles, um den Biotop der Linksextremisten, den Kiez-Freiraum ihrer Gewalt zu schützen.

Berlin nutzt das Vorkaufsrecht aus guten Gründen – um dem aufgeheizten Markt und Investoren Spekulationsobjekte zu entziehen, um Mieter und ihre Mieten zu schützen.

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Doch mit dem Fall Schmidt haben es die Grünen geschafft, ihre Koalitionspartner im Senat in Mithaftung zu nehmen, um Schmidt und seine Tricksereien zu decken. Munter wurden vom Abgeordnetenhaus Förderregeln eigens für die „Diese eG“ aufgesetzt und für Gelder der Landesbank IBB die Hürden mehrfach aufgeweicht.

Schmidt ist kein Einzelfall. Wer den Blick weitet auf andere Verantwortungsbereiche der Grünen in der Stadt, der muss sehen: Rechtliche Grenzen werden ausgereizt und überschritten – wie bei den Pop-up-Radwegen – oder Recht wird einfach umgedeutet – wie bei Kopftüchern für Referendarinnen an den Berliner Gerichten.

Hängen bleibt: Für das Gute – Mobilitätswende, Diversität, Klimaschutz – darf’s bei den Grünen auch mal doller gehen. Doch hehre Ziele legitimieren keine Rechtsbrüche und Trickserei. Die Berliner Grünen dürfen eines nicht vergessen: Wie sie in Regierung und Verwaltung die Grenzen austesten, könnten sich andere zum Vorbild nehmen.

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