zum Hauptinhalt
Anonyme Geburten sollen weiterhin möglich bleiben. Betroffene Kinder sollen frühestens mit 16 Jahren Informationen über ihre Herkunft erhalten können.

© dpa/picture alliance

Länderentscheidung: Anonyme Geburt soll möglich bleiben

Der Bundesrat findet den Vorschlag der Regierung für die "vertrauliche Geburt" nicht hilfreich für Schwangere - weil zu bürokratisch. Und er fordert Regeln für Babyklappen

Der Bundesrat hält es für erforderlich, weiterhin anonyme Entbindungen zu ermöglichen: Sie sollten als Ultima Ratio nicht völlig ausgeschlossen werden, heißt es in einer Empfehlung. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung will die Anonymität abschaffen und stattdessen vertrauliche Geburten einführen. Die sogenannte vertrauliche Geburt soll dem Grundrecht des Kindes, seine Herkunft zu kennen, Rechnung tragen: Die Mutter kann unter einem Pseudonym entbinden, muss aber – anders als bei der anonymen Geburt – ihre Daten hinterlassen. Der verschlossene Herkunftsnachweis soll beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufbewahrt werden. Betroffene Kinder sollen frühestens mit 16 Jahren Informationen über ihre Herkunft erhalten können.

Der Bundesrat kritisiert vor allem das Beratungsverfahren für die betroffenen Frauen: Es sei selbst für Personen, die mit Verwaltungsabläufen vertraut seien, komplex und unübersichtlich. Die Länder zweifeln wegen der „bürokratischen Hürden“, dass Frauen erreicht werden können, die ihre Schwangerschaft verdrängen. In diesem Punkt sei man sich im Bundesrat einig gewesen, sagte die Thüringer Bundesratsministerin Marion Walsmann (CDU) dem Tagesspiegel. Sie kritisierte das Gesetz als völlig unpraktikabel: „Schon allein dass sich Frauen kurz vor der Geburt ein Pseudonym überlegen sollen – wer denkt sich denn so etwas aus?“

Auch die Rechte des Kindsvaters werden nach Auffassung der Länderkammer nicht hinreichend berücksichtigt. Es gebe durchaus Konstellationen, in denen der Vater das Kind behalten wolle. Weiter lehnten es die Bundesländer ab, die Kosten für Beratung und Geburtshilfe zu tragen. Im Hinblick auf die geringe Fallzahl, Schätzungen sprechen von 60 bis 100 Frauen, würde den Ländern ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entstehen. Auch bei den Babyklappen sieht der Bundesrat noch Regelungsbedarf: Er forderte, dass die Anbieter von Babyklappen ihr Angebot anmelden müssen. Auch sollten sie verpflichtet werden, die Behörden über Anzahl und Umstände der Abgabe der Kinder zu unterrichten. Für Babyklappen sind bisher gar keine bundeseinheitlichen Regelungen vorgesehen.

Die Bundesregierung bleibt dabei, dass die Mutter ihre Daten angeben muss. In einer Gegenäußerung, die dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es: „Die Vorgaben sind zumutbar und von allen am Verfahren Beteiligten ohne Weiteres beherrschbar.“ Den Vorschlag, dass der Bund die Kosten für die Geburten übernehmen soll, will sie dagegen prüfen. Schon nächste Woche soll das Gesetz zur vertraulichen Geburt im Bundestag verabschiedet werden.

Zur Startseite