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Kundus-Affäre: Auch Bundeswehr filmte den Luftangriff

Oberst Georg Klein soll bei seiner Entscheidung über den Luftangriff auf die Tanklaster im Kundus auch auf Bildmaterial der Bundeswehr zurückgegriffen haben. Das Video zeigt offenbar die Augenblicke vor dem Angriff.

Zu dem von einem deutschen Offizier befohlenen Angriff auf zwei entführte Tankwagen in Afghanistan gibt es offenbar neue Details. Die „Bild“-Zeitung (Onlineausgabe) berichtete am Freitag, der deutsche Oberst Georg Klein habe bei seiner Entscheidung auch auf Bildmaterial der Bundeswehr zurückgegriffen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Ruprecht Polenz (CDU), mahnte den entlassenen Bundeswehrgeneralinspekteur Wolfgang Schneiderhan, die Auseinandersetzung mit Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) nicht eskalieren zu lassen. Die FDP kündigte an, auch den früheren Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) im Untersuchungsausschuss zur Kundus-Affäre ins Visier nehmen.

Bei dem Angriff am 4. September waren bis zu 142 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilisten. Medien berichteten, laut Untersuchungsbericht der Internationalen Schutztruppe ISAF habe der Angriff weniger dem Schutz deutscher Soldaten gegolten. Vielmehr hätten Taliban-Kommandeure getötet werden sollen. Schneiderhan wehrt sich gegen den Vorwurf Guttenbergs, er habe dem Minister Informationen zum von einem deutschen Offizier befohlenen Luftschlag von Kundus vorenthalten.

Die „Bild“-Zeitung schrieb, bisher sei nur bekannt gewesen, dass Klein Live-Videos der angreifenden US-Kampfflugzeuge zur Verfügung standen. Das Bundeswehr-Video sei vom Boden aus gefilmt worden. Das auf der Website der Zeitung veröffentlichte Video zeigt dem Blatt zufolge die Augenblicke vor dem Angriff, einen Feuerball und die brennenden Tanklastwagen.

Das Blatt schrieb, ihm lägen Dokumente vor, denenzufolge ein genauer Ablaufplan der Nacht unmittelbar nach der Bombardierung an das Kommando Führung Spezialkräfte in Potsdam gemeldet wurde. Dieses Kommando arbeite getrennt vom Einsatzführungskommando und führe unter anderem die geheimen Operationen des Kommandos Spezialkräfte (KSK). Auf einem für das Kommando eingerichteten Computersystem hätten am frühen Morgen des 4. September Videobilder des amerikanischen B1-Bombers vorgelegen, der vor dem Angriff über den Tanklastzügen kreiste. Auf diesen Bildern seien sowohl Männer mit Kalaschnikows und Panzerfäusten zu sehen gewesen als auch zahlreiche Unbewaffnete.

Polenz sagte, Schneiderhan solle seien guten fachlichen Ruf nicht gefährden. Zudem dürfe die Beschäftigung mit dem Luftschlag nicht die Handlungsfreiheit Guttenbergs einschränken. Neben der gebotenen Aufklärung durch den Untersuchungsausschuss des Parlaments bräuchten die Soldaten einen Verteidigungsminister, der sich voll auf die Sache konzentriert. Der „kriegsähnliche Zustand“, in dem sich Deutschland befinde, verlange dem Verteidigungsminister alles ab.

Der neue FDP-Generalsekretär Christian Lindner sagte: “Nach Herrn Steinmeiers Wissen fragt derzeit noch keiner.„ Die Federführung für die Auslandseinsätze liege jedoch auch im Auswärtigen Amt. Lindner fragte: “Was wusste Herr Steinmeier zu welchem Zeitpunkt? Wie hat er auf welche Informationen reagiert?„ Guttenberg trage für seine Amtszeit Verantwortung, nicht aber für Vorgänge zuvor. Diese Vorgänge wolle die FDP lückenlos aufklären.

Das Magazin “Focus„ schrieb, nach Auffassung des Verteidigungsministeriums enthielten die Beschlüsse des Bundestages zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan keine besonderen Einschränkungen für die Anwendung militärischer Gewalt, die über das weltweit gültige humanitäre Völkerrecht und das Mandat der Vereinten Nationen (UN) hinausgehen. Das Ministerium habe in einer Stellungnahme erklärt, die ISAF sei autorisiert, “alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt„ zu ergreifen, um das UN-Mandat durchzusetzen.

Ausdrückliche Einschränkungen gebe es weder durch das UN-Mandat noch durch den Zustimmungsbeschluss des Bundestages. Damit würden den bei ISAF eingesetzten Soldaten “Befugnisse erteilt, die über bloße Notwehr- und Nothilferechte hinausgehen„. Die Bundeswehr habe nicht nur Polizeibefugnisse. Angesichts der Entwicklung könnten sich Situationen ergeben, in denen auch der Einsatz tödlicher Waffen unumgänglich sei. Im Raum Kundus würden Bundeswehreinheiten regelmäßig von organisierten und militärisch bewaffneten Kräften angegriffen und in Gefechte verwickelt. “Dies erfordert es, dass die deutschen Soldaten ihrerseits nach militärischen Grundsätzen agieren, um ihren Auftrag durchsetzen zu können„, zitierte das Blatt das Ministerium.

Martin Roy[ddp]

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