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Ultraschall-Untersuchung einer Schwangeren: Die Trisomie-Bluttests könnten bald eine Routineleistung sein.

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Künftig von Kassen finanziert?: CDU forciert Debatte über Trisomie-Bluttests vor der Geburt

Ein Trisomie-Test für Schwangere als Kassenleistung? Darüber gibt es innerhalb der CDU Streit, Parteichefin Kramp-Karrenbauer will keine schnelle Entscheidung.

Vor der Bundestagsberatung am Donnerstag ringt das politische Berlin um die genetischen Bluttests vor der Geburt. Seit 2012 können schwangere Frauen mit einem Bluttest abklären, ob beim Embryo eine Trisomie vorliegt. Am Donnerstag wird der Bundestag darüber debattieren, ob dieser Test künftig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird. CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer will zuvor eine Debatte in der CDU-Führung über den Kurs der Partei.

Bislang müssen Eltern, die den Bluttest durchführen lassen, die Behandlung aus eigener Tasche zahlen. Er wurde anfangs nur an wenigen Pränatalzentren für 1200 Euro angeboten; inzwischen betragen die Kosten in der günstigsten Variante noch rund 200 Euro. Auch einige private Kassen finanzieren den Test bereits.

Der „Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenbeauftragten“ (G-BA) wird voraussichtlich im Herbst entscheiden, ob gesetzliche Krankenkassen die Tests bezahlen sollen, mit denen etwa das Down-Syndrom (Trisomie 21) und andere Chromosomenstörungen festgestellt werden können.

Nach einer kontroversen Sitzung der Bundestagsfraktion habe die CDU-Vorsitzende die Tagesordnung der für Montag angesetzten Präsidiumssitzung ändern lassen, berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Parteisprecherin. Kramp-Karrenbauer strebt demnach keine Festlegung auf eine Parteilinie, aber eine breite Diskussion an. Viele Christdemokraten befürchten, dass die Bluttests als Kassenleistung zu mehr Abtreibungen von Behinderten führen.

Befürworter einer Kassenleistung argumentieren, schon seit 1986 hätten Risikoschwangere einen Anspruch darauf, dass ihre Kasse eine Fruchtwasseruntersuchung bezahlt. Der Bluttest könne solche mit dem Risiko von Fehlgeburten behafteten körperlichen Eingriffe ersetzen.

Betroffene SPD-Abgeordnete fordert ethische Debatte

Die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt, die selbst Mutter eines Sohnes mit Trisomie 21 ist, forderte, die Entscheidung nicht nur im Fachgremium zu treffen. Es müsse im Bundestag eine ethische Debatte über die Grenzen des Machbaren geführt werden. „Was können wir erkennen, was wollen wir erkennen und wie gehen wir mit diesem Wissen um?“

Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, sagte: „Wir müssen weg von der Frage der Kassenzulassung hin zu einer ethischen Debatte darüber, in was für einer Gesellschaft wir leben wollen. Wollen wir eine Gesellschaft, in der nur noch gesunde und leistungsfähige Kinder geboren werden und die anderen vorgeburtlich aussortiert werden?“

Die Augsburger Moraltheologin Kerstin Schlögl-Flierl sagte, durch den Test steige bei Eltern und in der Gesellschaft der Erwartungsdruck auf ein gesundes Kind. Sie sprach von Zynismus, wenn derzeit das Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention gefeiert und zur selben Zeit debattiert werde, ob ein „faktisches Screening auf Behinderungen in die Schwangerschaftsuntersuchungen“ aufgenommen werden solle. (AFP/KNA)

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