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Eine ältere Frau zählt Geld. (Symbolbild)

© Marijan Murat/dpa

Kritik an „Doppelbesteuerung“: Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig

Der Staat dürfe Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten, kritisiert BFH-Richter Egmont Kulosa. Kommt nun der Gang vor das Bundesverfassungsgericht?

Ein Richter des Bundesfinanzhofes hält die Art und Weise, wie deutsche Finanzbehörden die Renten besteuern, für verfassungswidrig. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Demnach sei die geltende Reform der Rentenbesteuerung in Teilen missraten.

Die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung gilt seit 2005. Welcher Anteil der Rente besteuert wird, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentnern, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der Altersbezüge steuerpflichtig. Bei Neurentnern des Jahres 2019 werden es 78 Prozent sein. Ab 2040 werden die gesetzlichen Renten komplett besteuert.

Laut „SZ“ hat nun der BFH-Richter Egmont Kulosa die geltende Rentenbesteuerung untersucht. Diese stufe er als verfassungswidrig ein, weil es dabei zu einer „Doppelbesteuerung“ komme. Der Staat dürfe die Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten - bei den Beitragszahlungen an die Rentenkassen, und dann ein zweites Mal bei der Auszahlung der Renten, so Kulosa.

Setze sich Kulosas Einschätzung durch, schreibt die „Süddeutsche“, wären nicht nur Ruheständler betroffen, sondern auch künftige Rentner-Generationen, Menschen, die heute 45 Jahre sind oder jünger.

FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki fordert dem Bericht zufolge Konsequenzen. „Die harte Kritik des BFH-Richters Egmont Kulosa“ an der Rentenbesteuerung lasse „an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig“, sagte Kubicki der Zeitung. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit unverzüglich ausräumt und dem Deutschen Bundestag entsprechende Berechnungen vorlegt.“ Andernfalls bleibe nur der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht. (Tsp)

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