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Nach mehr als zwei Jahren sprach Karin Strenz, CDU-Bundestagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern kürzlich wieder im Bundestag über Verteidigungspolitik - und stimmte gegen den UN-Migrationspakt.

© imago/BildFunkMV

Korruptionsskandal im Europarat: Bundestag will CDU-Abgeordnete Strenz rügen

Der Bundestag zog lange keine Schlüsse aus der Aserbaidschan-Affäre im Europarat. Nun wird die CDU-Abgeordnete Strenz wegen Zahlungen aus Baku doch gerügt.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz muss im Januar mit Konsequenzen aus der Aserbaidschan-Affäre im Europarat rechnen. Das Präsidium des Bundestages soll nach Tagesspiegel-Informationen in seiner nächsten Sitzung offiziell feststellen, dass die Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern gegen die Verhaltensregeln des Parlaments verstoßen hat. Darüber informierte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) am vergangenen Donnerstag den Ältestenrat. Strenz hatte Einnahmen aus Nebentätigkeiten zu spät gemeldet, war allerdings vor allem in die Kritik geraten, weil das Geld aus dem autoritär regierten Aserbaidschan stammte. Mit der Entscheidungsfindung hat sich der Bundestag jedoch ungewöhnlich viel Zeit gelassen. Schäuble muss dem Europarat eigentlich bereits bis Ende des Jahres mitteilen, welche Konsequenzen der Bundestag aus dem Bericht zur Korruptionsaffäre zieht.  

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats war im vergangenen Jahr von einem Korruptionsskandal erschüttert worden, in dessen Zentrum Aserbaidschan stand. Eine Untersuchungskommission, die diese Vorwürfe aufklären sollte, kam im April zu dem Schluss, dass eine Gruppe von Parlamentariern aus mehreren Ländern in der Versammlung für die Interessen Aserbaidschans arbeitete. Die Versammlung in Straßburg forderte alle nationalen Regierungen und Parlamente auf, den Bericht der Kommission zu prüfen und „die notwendigen Maßnahmen hinsichtlich der (im Bericht) genannten Fälle zu ergreifen, die ihre volle Aufmerksamkeit erfordern, und der Versammlung bis Ende 2018 darüber zu berichten“. Die Mahnung an die Mitgliedstaaten und deren Parlamente war auch deshalb so eindringlich, weil die Kommission nur begrenzte Befugnisse hatte und „nicht im juristischen Sinne Beweise für irgendwelche korrupten Verfehlungen“ erbringen konnte. Das sei Aufgabe der zuständigen nationalen Behörden, betonte der Europarat.  

Zu den im Bericht kritisierten Personen gehört die CDU-Abgeordnete Strenz, der die Kommission einen „andauernden Interessenkonflikt“ in ihren „verschiedenen Aktivitäten in der Parlamentarischen Versammlung mit Bezug zu Aserbaidschan“ bescheinigt. Damit verstieß sie gegen mehrere Verhaltensregeln des Europarats. In deren Gebäude in Straßburg hat Strenz deshalb ein lebenslanges Hausverbot, ebenso wie der ehemalige CSU-Abgeordnete Eduard Lintner.  

Strenz hatte 2014 und 2015 Geld für angebliche Beratertätigkeiten von der Firma Line M-Trade erhalten, die dem Ex-Parlamentarier und späteren Lobbyisten Lintner gehörte und die wiederum aus Aserbaidschan finanziert wurde. Für den Europarat reiste die Abgeordnete 2015 als Wahlbeobachterin in Baku, ohne zuvor die Zahlungen angegeben zu haben. Strenz erklärte später, sie habe nicht gewusst, dass das Geld der Firma aus Aserbaidschan stammte. Dem Bundestag meldete sie die Nebeneinkünfte erst mit großer Verspätung.  

Strenz hat dem Bundestag Zahlungen nicht gemeldet

Mehrere Mitarbeiter des Europarats sagten vor der Kommission aus, Strenz habe sich bei der Wahlbeobachtung in Baku allein auf den Weg gemacht und ein ein Auto mit Fahrer und Übersetzer zur Verfügung gehabt, die nicht vom Europarat organisiert worden waren. Ein Abgeordneter berichtete, er habe Strenz am Wahltag in einer Bar in Baku Champagner trinken sehen. Strenz sagte dagegen aus, sie habe von ihrem eigenen Geld ein Taxi bezahlt und zwölf Abstimmungslokale besucht.  

Bereits 2010 war Strenz als Wahlbeobachterin nach Aserbaidschan gereist, allerdings nicht in offizieller Mission, sondern auf Einladung der Lobbyorganisation „Gesellschaft zur Förderung der deutsch-aserbaidschanischen Beziehungen“ die ebenfalls Lintner gehörte. Sie habe nicht gewusst, wer die Reise und das Hotel bezahlt habe, sagte sie später nach Angaben der Untersuchungskommission. Die Zahlungen gab sie beim Bundestag nicht an. Der Bericht dieser „Wahlbeobachter“ fiel damals überraschend positiv aus. 

In der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hatte die CDU-Abgeordnete in der Regel so abgestimmt, dass es den Interessen des Regimes in Baku nicht zuwiderlief. Beispielsweise votierte sie als einzige Deutsche dagegen, von Aserbaidschan explizit die Freilassung der politischen Gefangenen zu fordern. Im Mai 2015 leitete sie eine Delegationsreise deutscher Abgeordneter nach Baku, lobte das Treffen mit dem autoritär regierenden Staatschef Ilham Alijew als „außergewöhnliche Gelegenheit“ und verlor kein kritisches Wort über die Menschenrechtslage im Land.   

Verstößt ein Abgeordneter gegen Verhaltensregeln des Bundestages, gibt es drei Sanktionsmöglichkeiten. Handelt es sich um einen minder schweren Fall, kann der Parlamentspräsident den Abgeordneten mündlich ermahnen. Ansonsten muss das Präsidium entscheiden, ob ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln vorliegt, und diesen gegebenenfalls öffentlich machen. Zusätzlich kann der Bundestagspräsident ein Ordnungsgeld verhängen.  

Im Sommer war die Prüfung abgeschlossen - jetzt erst kommt eine Rüge

Die Prüfung des Falles Strenz durch die Parlamentsverwaltung war nach Tagesspiegel-Informationen spätestens im Sommer abgeschlossen. Doch eine Entscheidung über Konsequenzen ließ auf sich warten. Der Leiter der deutschen Delegation beim Europarat, Andreas Nick (CDU), und sein Stellvertreter Frank Schwabe (SPD) erinnerten Schäuble im November per Brief an den bevorstehenden Ablauf der Frist. Doch erst in der letzten Sitzung dieses Jahres, am vergangenen Mittwoch, sollte sich das Präsidium des Bundestages mit dem Fall befassen. Dazu kam es allerdings nicht. Deshalb kann der Bundestag der Versammlung in Straßburg nicht bis Jahresende die Entscheidung mitteilen. Mit Blick auf die deutsche Stellungnahme sei „bislang keine Frist versäumt worden“, teilte die Bundestagsverwaltung auf Anfrage lapidar mit. Schäuble will offenbar noch im Dezember einen Brief nach Straßburg schicken.  

Die monatelange Verzögerung stößt bei Abgeordneten auf Kritik. „Der Bundestag setzt sich in ein schlechtes Licht und muss endlich umfassend reagieren“, sagte der SPD-Abgeordnete Schwabe dem Tagesspiegel. „Der Bundestagspräsident steht dabei in der zentralen Verantwortung.“ Das Parlament müsse die konkreten Fälle Strenz und Lintner klären, aber auch die Sanktionsmechanismen insgesamt überdenken. Zugleich forderte Schwabe eine juristische Klärung der Vorwürfe gegen Strenz. Der deutsche Delegationsleiter Nick mahnte ebenfalls eine rasche Reaktion des Bundestages an. „Angesichts der deutschen Vorbildfunktion im Europarat wäre auch der Bundestag gefordert, bei der Aufarbeitung der Vorwürfe mit der gleichen Sorgfalt und Schnelligkeit vorzugehen, wie es die Parlamentarische Versammlung bereits im Frühjahr getan hat.“ Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, kritisierte das Vorgehen des Bundestagspräsidenten im Fall Strenz: „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum Schäuble so lange für die Prüfung und Entscheidung gebraucht hat.“ 

Strenz, die in ihrem Wahlkreis in Mecklenburg-Vorpommern direkt gewählt wurde, sitzt für die Unionsfraktion im Verteidigungs- sowie im Sportausschuss. Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe hielt sie sich im Parlament zunächst auffällig zurück. Im November trat sie nach mehr als zwei Jahren erstmals wieder ans Rednerpult des Bundestags und sprach über Verteidigungspolitik. Außerdem zählte sie zu den wenigen Unionsabgeordneten, die gegen die Annahme des UN-Migrationspaktes stimmten.

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