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Nicolas Sarkozy weist den Korruptionsverdacht zurück - weil er seinen Worten keine Taten hat folgen lassen.

© Kenzo Tribouillard/AFP

Korruptionsprozess in Frankreich: Rückschlag für Nicolas Sarkozy

Ein Pariser Gericht hat die Verwendung abgehörter Telefongespräch des franzöischen Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy gebilligt. Damit kann das Verfahren gegen ihn wegen Korruptionsverdacht wieder aufgenommen werden. Das bedeutet auch einen Rückschlag für seine Präsidentschafts-Ambitionen.

Nicolas Sarkozy hat auf seinem Weg zur Rückkehr an die Macht einen schweren Rückschlag erlitten. Ein Pariser Berufungsgericht wies am Donnerstag Einwände in einem Untersuchungsverfahren zurück, in das der frühere französische Staatspräsident und Chef der rechtsbürgerlichen Oppositionspartei UMP wegen Korruptionsvorwürfen verwickelt ist. Das Gericht billigte die Verwendung abgehörter Telefongespräche Sarkozys mit seinem Anwalt Thierry Herzog. Das Verfahren, das seit einigen Monaten ruhte, kann damit wieder aufgenommen werden.

Sarkozy arbeitet seit seiner Rückkehr in die Politik aktiv auf das Ziel hin, bei der Präsidentenwahl 2017 seinen sozialistischen Nachfolger Francois Hollande aus dem Amt zu vertreiben. Nach der Übernahme des UMP-Vorsitzes im vergangenen Herbst konzentriert er sich darauf, die seit seiner Wahlniederlage 2012 politisch und finanziell zerrüttete UMP zu erneuern. Auf einem Kongress im Juni soll sie auf seinen Vorschlag auf den Namen „die Republikaner“ umgetauft werden, um die Hypotheken der Vergangenheit vergessen zu machen. Bei darauf folgenden Primärwahlen will er sich dann zum Kandidaten der Partei für die Präsidentschaftswahl 2017 wählen lassen. Laut Umfragen hat er derzeit bessere Aussichten als sein Konkurrent, der frühere konservative Premierminister Alain Juppé, vom Parteivolk nominiert zu werden.

Sarkozy muss mit Anklage rechnen

Ob es dabei bleibt, hängt jetzt auch vom weiteren Verlauf Verfahrens ab, in dem Sarkozy aktive Bestechung, illegale Einflussnahme und die Verletzung beruflicher Geheimhaltung vorgeworfen wird.. Im Zuge der Ermittlungen war Sarkozy als erster ehemaliger Staatschef in der Geschichte Frankreichs in Polizeigewahrsam genommen worden. Sollten sich die Vorwürfe gegen Sarkozy erhärten, müsste er mit einer Anklage vor einem Strafgericht rechnen.

Gegenstand des Verfahrens ist der Versuch Sarkozys und seines Anwalts Thierry Herzog, von einem Staatsanwalt am obersten Gericht,  Informationen über den Fortgang des Verfahrens in der Affäre um die L’Oréal-Erbin Liliane Bettencourt zu erhalten, in das Sarkozy ebenfalls verwickelt war. Für die Preisgabe der nach Gesetz geheimen Informationen soll Sarkozy mit Hilfe seines Anwalts Herzog dem Staatsanwalt versprochen haben, sich im Fürstentum Monaco um einen lukrativen Posten für ihn einzusetzen. Auf die Spur dieser Korruptionsaffäre kam die Justiz durch die Überwachung von Sarkozys Telefonen in einer anderen Affäre, in der es um den Verdacht illegaler Finanzierung von Sarkozys Wahlkampf 2007 durch Libyen geht.

 Auch die Absicht der Bestechung ist strafbar

Laut den Protokollen der abgehörten Telefongespräche hatte Sarkozy im Februar 2014 versprochen, bei einem bevorstehenden Besuch in Monaco seinen Einfluss für die Berufung des Staatsanwalts geltend zu machen. Er hatte dann aber davon abgesehen, als er merkte, dass sein Telefon abgehört worden war. Gegenüber den Untersuchungsrichtern wies Sarkozy den Korruptionsvorwurf mit dem Argument zurück, dass er in Monaco nichts unternommen habe, er auch keinerlei Informationen von dem Staatsanwalt erhalten und dieser auch nicht den Posten bekommen habe. Es habe also keine Korruption gegeben. Die Untersuchungsrichter blieben davon unbeeindruckt. Laut Gesetz ist auch die Absicht der Bestechung strafbar. Das hat jetzt das Pariser Berufungsgericht bestätigt.

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