zum Hauptinhalt
Eine Corona-Einreisekontrolle der Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze.

© dpa/ Guido Kirchner

Kontrollen an der Autobahn und im Zug: Bundespolizei überprüft verschärfte Testpflicht für Reiserückkehrer

Wer nach Deutschland einreist, muss eine Impfung oder einen negativen Coronatest vorweisen können. Dies gilt seit Sonntag auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.

Die Bundespolizei hat am Sonntag mit Kontrollen der verschärften Testpflicht für Reiserückkehrer begonnen. „Es erfolgen stichprobenartige Kontrollen. Wir versuchen mit unseren Kräften aber so viele Einreisende wie möglich zu überprüfen“, sagte der Sprecher der Bundespolizei in Pirna, Holger Uhlitzsch, mit Blick auf die sächsischen Grenzen zu Polen und Tschechien.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte: „Die Bayerische Grenzpolizei wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizei Reiserückkehrer aus dem Ausland im Rahmen der stichprobenartigen Schleierfahndung kontrollieren, um die Einhaltung der verschärften Regeln zu überprüfen“. Dabei werde auch die bayerische Bereitschaftspolizei die Beamten an der Grenze unterstützen.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Seit Sonntag müssen alle Menschen ab zwölf Jahren bei ihrer Einreise nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gab es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt dies für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.

„Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt an den Autobahnen und Bundesstraßen sowie an der Zugstrecke Prag-Berlin“, erläuterte Uhlitzsch. An den Grenzen werde aber niemand zurückgeschickt. Die Daten würden erhoben und an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. „Wir erheben auch keine Bußgelder, sondern leiten die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit an die zuständigen Behörden weiter“, erklärte der Sprecher der Bundespolizei. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false