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Der Hartz-IV-Satz steigt nur um wenige Euro.

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„Kompensiert nicht mal die Inflationsrate“: Hartz-IV-Satz steigt um drei Euro

Der Bundesrat hat es gebilligt: Ab Januar bekommen Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger mehr Geld. Doch längst nicht genug, sagen Kritiker.

Wer von Hartz IV lebt, bekommt ab dem kommenden Jahr drei Euro mehr im Monat. Damit steigt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene ab 2022 auf 449 Euro pro Monat. Eine entsprechende Kabinettsverordnung beschloss der Bundesrat am Freitag. Insgesamt erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld.

Der Regelsatz für Jugendliche ab 14 Jahren steigt nach der neuen Verordnung um ebenfalls drei Euro auf 376 Euro. Ehegatten und Partner erhalten künftig 404 Euro, Erwachsene unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt 360 Euro. Auch hier liegt das Plus bei jeweils drei Euro im Monat. Zudem beträgt der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre statt bisher 283 Euro im neuen Jahr 285 Euro pro Monat. Für die Sechs- bis 13-Jährigen erhöht sich der Satz um ebenfalls zwei Euro auf 311 Euro. Die Mehrkosten werden auf 190 Millionen Euro im kommenden Jahr taxiert.

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Gewerkschaften und Sozialverbände halten die Anpassung für unzureichend und die Höhe der Sätze für teilweise verfassungswidrig. Laut einem vom Paritätischen Gesamtverband in Auftrag gegebenen Gutachten verstößt die geringe Anhebung der Hartz-IV-Sätze zum Jahreswechsel gegen das Grundgesetz. Die Verfassung verpflichte den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden, heißt es in der am Freitag von dem Verband publizierten Expertise.

In dem Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Anne Lenze wird auf zurückliegende einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, denen zufolge die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Sätze zum Januar in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, heißt es.

Die Länderkammer stimmt über Regelsätze für Sozialleistungen ab.
Die Länderkammer stimmt über Regelsätze für Sozialleistungen ab.

© Wolfgang Kumm/dpa

Der Paritätische wies darauf hin, bereits frühzeitig vor dem Auseinanderklaffen von Hartz-IV-Anpassung und Inflation gewarnt zu haben. „Der Vorgang ist nicht nur für die betroffenen Menschen hart und folgenschwer - er unterläuft darüber hinaus grundsätzlich den sozialstaatlichen Grundauftrag, das menschenwürdige Existenzminimum sicherzustellen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider.

[Mehr zum Thema: So knapp ist es mit Hartz IV im Lockdown - „Gesundes Essen geht ins Geld“ (T+)]

Ein breites Verbändebündnis rief die noch amtierende Bundesregierung umgehend zu einer Korrektur auf. Beteiligt sind unter anderem auch Volkssolidarität, Sozialverband VdK sowie kirchliche Sozialverbände. Die Anpassung der Hartz-IV-Sätze orientiert sich an der Preisentwicklung im Zeitraum von Juli des Vorjahres bis zum Juni des laufenden Jahres. In diesem Zeitraum gab es allerdings diesmal eine Reihe von Sondereffekten aufgrund der Corona-Krise.

Unterstützt wird die Korrekturforderung ebenfalls vom Deutschen Kinderhilfswerk. Damit „kann die Kinderarmutsquote in Deutschland nicht gesenkt werden, da sie nicht mal die Inflationsrate kompensiert“, kritisierte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann die geringe Anpassung.

Die Erhöhungen um nur zwei Euro monatlich für Kinder entsprächen „insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum“, erklärte er auch. Als dauerhafte Lösung drängt das Kinderhilfswerk wie auch weitere Verbände auf eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, die bestehende kindbezogene Leistungen bündeln würde.

Der Grünen-Sozialexperte Sven Lehmann sprach sich im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) dafür aus, die Erhöhung der Sätze für Hartz-IV-Empfänger zum Thema bei den Sondierungsgesprächen über eine Ampel-Koalition mit SPD und FDP zu machen. Höhere Hinzuverdienstgrenzen für Hartz-IV-Empfänger forderte der FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober.

Das Statistische Bundesamt errechnet die Regelbedarfe jährlich anhand der Preisentwicklung und der Entwicklung der Nettolöhne. Die zuletzt deutlich gestiegenen Verbraucherpreise - im September betrug das Preisplus im Vergleich zum Vorjahresmonat 4,1 Prozent - gingen allerdings noch nicht in die Berechnung der neuen Sätze ein. Sie würden erst für 2023 berücksichtigt, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums. (AFP, dpa)

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