zum Hauptinhalt
Am Wochenende haben Asylbewerber und Unterstützer in Berlin gegen die Aussetzung des Familiennachzugs demonstriert.

© imago/snapshot-photography/F. Boillot

Koalitionsverhandlungen: Die Zeit beim Familiennachzug drängt

Bis Dienstagabend muss der Familiennachzug für abgelehnte Flüchtlinge geregelt sein, sonst läuft der Stopp Mitte März aus – aber Union und SPD streiten.

Von

Das Thema Zuwanderung bleibt, was es immer war: schwierig. Mittlerweile kommt bei den Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD obendrein Zeitdruck dazu. Bis Dienstagabend muss dem Bundestag der endgültige Entwurf für das Gesetz vorliegen, das den Familiennachzug für subsidiär schutzbedürftige Flüchtlinge vorläufig weiter aussetzen soll. Sonst lässt sich nicht mehr sicherstellen, dass am Donnerstag darüber abgestimmt wird. Dieser Termin wiederum ist unumgänglich, weil der geltende Nachzugsstopp Mitte März automatisch ausläuft, wenn bis dahin kein neues Gesetz in Kraft ist. Aber bevor die SPD dazu die Hand hebt, muss in den Koalitionsverhandlungen geklärt sein, was im übernächsten Gesetz stehen soll.

Schwierig, wie gesagt, und eilbedürftig. Doch am Sonntag hatten sich die Unterhändler zunächst festgebissen und um zwei Uhr nachts schließlich vertagt. Am Montagfrüh gaben führende Politiker beider Seiten hoffnungsvolle Parolen aus. SPD-Vize Malu Dreyer sprach von der „Endabstimmungsphase“ und vom allgemeinen Willen, im Lauf des Tages zur Einigung zu kommen. CDU- Vize Volker Bouffier sekundierte: Auch er habe den Eindruck, dass der Willen zur Verständigung da sei. Allerdings, großen Spielraum für die Nachforderungen der SPD gebe es nicht.

Von der CSU war lange nichts zu hören, was man wahlweise als gutes oder schlechtes Zeichen deuten konnte. Am Sonntag soll es zwischen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer und SPD-Vize Ralf Stegner lauter hergegangen sein. Doch am Montagnachmittag kam Bewegung in die Gespräche. In der Sondierung war vereinbart worden, dass jeden Monat 1000 Angehörigen von subsidiär Schutzbedürftigen der Familiennachzug erlaubt werden soll. An dieser mühsam verhandelten Zahl wollte niemand rütteln. Die Formulierung im Sondierungspapier ließ aber die Frage offen, ob die auch heute schon geltende Härtefallregelung für diesen Personenkreis dann wegfallen soll oder nicht.

Für die SPD bot sich dort die Chance für Nachbesserung in ihrem Sinne: Statt Härtefälle bei den 1000 mitzuzählen, könnte man sie auf das Kontingent aufschlagen. In Zahlen machte das kaum einen Unterschied. Bisher jedenfalls sind nur wenige Angehörige über die Härtefallregel nach Deutschland gekommen, im ganzen Jahr 2017 wohl keine 100. Politisch fällt der Unterschied aber größer aus. Denn beim SPD-Parteitag hatten viele der jungen Gegner einer großen Koalition die zusätzliche Härteklausel eingefordert und dabei auf eigene Erfahrungen in der Flüchtlingshilfe verwiesen.

Furcht vor der eigenen Anhängerschaft

Doch was der SPD-Spitze helfen könnte, weckt auf Unionsseite die Furcht vor einer negativen Symbolwirkung bei der eigenen Anhängerschaft. CSU-General Scheuer versicherte denn auch, dass es mit der CSU „keine zusätzliche Ausweitung der Zuwanderungsregeln“ geben werde und an der Stelle auch kein „Sondierungspapier plus“. Das klang knallhart, war es aber gar nicht – die bisher geltende Härtefallklausel einfach weiter anzuwenden, wäre keine Ausweitung.

Doch selbst Bouffier, der sich in der Flüchtlingsfrage schon während der Jamaika-Sondierung sehr um Kompromisse bemüht hatte, warnte davor, bloß auf die Mitgliederbefragung bei der SPD zu starren. „Als Erstes sollten wir im Kopf haben, dass wir etwas Vernünftiges machen“, mahnte der Hesse.

Was vernünftig ist, darüber streiten freilich selbst Experten. Wie es der Zufall wollte, waren etliche davon am Montagfrüh in den Hauptausschuss des Bundestages geladen, der den Nachzugsentwurf beriet. Unter den Juristen war schon strittig, ob subsidiär Geschützte überhaupt Anspruch haben, enge Familienangehörige nachzuholen. Die Konstanzer Ausländerrechtler Daniel Thym und Kay Hailbronner fanden: nein. Der Staat müsse den Wunsch auf Familienleben berücksichtigen, habe aber einen weiten Entscheidungsspielraum. Nicht einmal Menschen, die längst rechtmäßig in Deutschland lebten, hätten alle das Recht auf Familiennachzug, betonte Thym.

Dagegen verwiesen Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Roland Bank vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und der Potsdamer Juraprofessor Andreas Zimmermann auf internationale Verpflichtungen. Ein dauerhaftes Nachzugsverbot wäre „völkerrechtlich auf Kante genäht“, warnte Zimmermann. Cremer verwies auf die UN-Kinderrechtskonvention, die die Einheit der Familie als überragend wichtig für das Kindeswohl betrachte. Mehrere Experten verwarfen auch das häufig in der öffentlichen Debatte vorgebrachte Argument als unrealistisch, subsidiär Geschützte seien sowieso nur kurz in Deutschland. In den Herkunftsländern herrschten teils seit Jahrzehnten Krieg und Verfolgung, betonte der UNHCR- Vertreter Bank.

Dem stimmte Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag zu. Gerade die bereits in Deutschland lebenden Menschen aus Syrien sollten ihre Familien nachholen und hier integriert werden, egal ob subsidiär oder als Kriegsflüchtling geschützt, denn Friede sei in ihrer Heimat nicht absehbar. Dedy schlug aber zugleich vor, den Nachzug für neu hinzukommende Flüchtlinge auszusetzen. Denn auch die Grenzen der Integration müssten beachtet werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false