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Abgeordnete verfolgen im Bundestag in Berlin eine Debatte im Plenum.

© Michael Kappeler/dpa

Klage sieht Verstoß gegen Grundgesetz: Gericht prüft Steuer-Privilegien der Bundestagsabgeordneten

Bundestagsabgeordnete bekommen vom Finanzamt ohne Nachweise jedes Jahr eine steuerfreie Kostenpauschale von 52.000 Euro. Dagegen gibt es nun eine Klage.

Bundestagsabgeordnete kassieren neben ihren Diäten von 9789 Euro jeden Monat eine Kostenpauschale über 4340 Euro – steuerfrei und ohne jeden Nachweis. Normalbürger – ob angestellt, verbeamtet oder selbstständig – müssen dagegen jobbedingte Ausgaben bei ihrem Finanzamt belegen, um sie von der Steuer abziehen zu können.

Der ehemalige Programmierer Siegfried Lösekann findet das ungerecht und klagt vor dem Finanzgericht Niedersachsen gegen die Privilegien der Parlamentarier. „Da wird mit zweierlei Maß gemessen“, kritisiert der heute 69-Jährige. Als Selbstständiger habe er jede Briefmarke belegen müssen.

Verstoß gegen den Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes?

Mithilfe seiner Steuerberaterin Reina Becker geht der IT-Berater gegen den Steuerbescheid des Finanzamtes Westerstede für 2013 vor. Ein Drittel seiner Einnahmen will Lösekann pauschal als Betriebsausgaben anerkannt bekommen. Dies könne gegenüber der Einzelabrechnung eine Steuerersparnis von rund 2000 Euro ausmachen, schätzt Becker.

In ihrer Klageschrift rügt sie einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes. „Die Abgeordneten des Bundestags haben für sich selbst ein einfaches und unbürokratisches Besteuerungsverfahren geschaffen, welches Nichtabgeordneten verwehrt wird.“

Die bereits angesetzte mündliche Verhandlung vor dem 7. Senat des Finanzgerichts in Hannover wurde jetzt allerdings wegen Befangenheit eines der drei Berufsrichter aufgehoben. Dieser war 2004 in eigener Sache gegen das Abgeordnetenzubrot juristisch zu Felde gezogen, scheiterte jedoch in allen Instanzen. Der neue Termin im Fall Lösekann (AZ: 7 K 128/15) wird voraussichtlich im November stattfinden.

Parteien begründen Privileg mit der Gewaltenteilung

Die Begünstigten begründen ihr Privileg mit der Gewaltenteilung. Es könne nicht angehen, dass Finanzbeamte darüber befänden, ob die Ausgaben der unabhängigen Abgeordneten berechtigt seien, heißt es bei Union und SPD. Die steuerfreie Pauschale von jährlich gut 52.000 Euro soll laut Bundestagsverwaltung die Kosten für das Wahlkreisbüro oder auch die Miete für eine Zweitwohnung in Berlin decken.

Daneben gibt es – gegen Nachweis – noch Zuschüsse für Büromittel (maximal 12.000Euro jährlich) und Mitarbeitergehälter (bis zu 20.870 Euro monatlich). Dennoch beklagen viele Abgeordnete, dass diese „Amtsausstattung“ nicht reiche.

Lediglich die SPD-Abgeordnete Eva Högl, die als Berlinerin keine Zweitwohnung braucht, gibt auf ihrer Internetseite offen zu, dass unterm Strich ein offenbar erklecklicher Betrag übrig bleibt: Sie spende daher „aus dieser Pauschale regelmäßig an soziale Projekte und Vereine in meinem Wahlkreis“.

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