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Stehen vor dem Münchener Verwaltungsgericht zur Debatte: Frauenparkplätze.

© Sebastian Kahnert/dpa

Klage gegen Frauenparkplätze: Überflüssig und doof

Nach einer Vergewaltigung wies die bayerische Stadt Eichstätt Frauenparkplätze aus. Dagegen klagte ein Mann. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ariane Bemmer

Einen Fall von „Geht’s noch?“ hatte jetzt das Verwaltungsgericht München auf dem Tisch. Ein Jurastudent hatte dagegen geklagt, dass die oberbayerische Stadt Eichstätt öffentliche Parkplätze als Frauenparkplätze ausgewiesen hat. Klagegrund laut Gerichtsangaben: Er fühlte sich davon als Mann diskriminiert. Aber auch Frauen würden seiner Meinung nach von den Spezialparkplätzen diskriminiert, weil die deren besondere Schutzbedürftigkeit suggerierten.

Das erinnert ein bisschen an die Debatte um die Frauenquote, der gern angehängt wird, Frauen, die wirklich etwas drauf hätten, kämen auch ohne sie nach oben. Aber anders als die Quote, die gilt oder nicht, ist ein Frauenparkplatz nur ein Angebot, das keine Frau annehmen muss. Es ist viel mehr noch ein Angebot, über das Männer sich straffrei hinwegsetzen können.

Also: Woher rührt die Befindlichkeit des Diskriminiertseins? Daher, dass es eine Allerweltsklage geworden ist? Jeder fühlt sich irgendwie von irgendwem diskriminiert – längst sogar auch der „weiße alte Mann“, weil nach Jahrhunderten seiner uneingeschränkten Vorherrschaft inzwischen daran herumgekrittelt wird. Aber nur, weil jetzt alle „Diskriminierung!“ schreien, sind noch nicht alle gleich verletzlich.

Die Angst von Frauen vor Übergriffen hat einen Grund. Gerade auch in Eichstätt: Dort wurde 2016 eine Frau vergewaltigt, der Frauenparkplatz ist eine Reaktion darauf. Vor diesem Hintergrund ist die Klage des Jurastudenten noch ignoranter und unsympathischer, als sie es ohnehin wäre.

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