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Die Kirche im Dorf.

© dpa

Kirche und Homosexualität: Gefahr für den Arbeitsplatz möglich

Ehe und Lebenspartnerschaft sollen auch melderechtlich gleichgestellt werden. Im Bundesrat gibt es jedoch Bedenken gegen den Entwurf der Bundesregierung - und zwar wegen der katholischen Kirche.

Es geht nur um eine relativ kleine Gruppe – doch im Bundesrat ist man der Meinung, dass die Bundesregierung deren Interessen nicht missachten dürfe. Es geht um kirchliche Mitarbeiter, die homosexuell sind und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Und es geht um das Melderecht. Das entsprechende Gesetz muss derzeit an neue Umstände angepasst werden, eine reine Routinesache. Aber für homosexuelle Mitarbeiter der katholischen Kirche könnte das Konsequenzen haben – bis hin zur Kündigung des Arbeitsvertrags. Das ist jedenfalls die Ansicht von zwei Ausschüssen des Bundesrats, dem für Innere Angelegenheiten und dem für Frauen und Jugend.

Es geht um die Daten

Mit der Gesetzesänderung, welche das Bundesinnenministerium verfolgt, wird unter anderem die steuerliche Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften nachvollzogen. Mehrere Artikel des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (so der genaue Titel) werden entsprechend ergänzt. Das betrifft auch jenen Artikel, der die Datenübermittlung an Religionsgesellschaften regelt – also vor allem an die Kirchen. Die Meldebehörden dürfen denen etliche Daten übermitteln – auch jene zum Familienstand. Die Kirchen erfahren daraus, ob ein Mitarbeiter verheiratet ist oder nicht und auch das Datum der Eheschließung. Künftig würde der kirchliche Arbeitgeber auch erfahren, ob jemand in einer Lebenspartnerschaft lebt.

Loyalitätskonflikt

Die aber wird von der katholischen Kirche abgelehnt. Sie sieht im Eingehen einer Lebenspartnerschaft einen schwer wiegenden Loyalitätskonflikt, weil Homosexualität den im Vatikan formulierten Moralvorstellungen widerspricht. Der Bundesrat sieht nun in der Datenübermittlung ein Problem, das bei Arbeitnehmern möglicherweise zu Nachteilen bis hin zur Kündigung führen könne. Die Übermittlung, auch zum Zwecke der Steuererhebung, könne zu einer Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität führen. Die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Einkommensteuerrecht dürfe aber nicht dazu führen, dass schutzwürdige Interessen eingetragener Lebenspartner verletzt würden, heißt es in der Begründung der Bundesratausschüsse.

Forderung an Bundesregierung

Der Bundesrat, so lautet daher das Votum des Ausschusses für Frauen und Jugend, solle darauf dringen, dass die Kirchen die übermittelten Daten allein zur Erfüllung ihrer Aufgaben, aber nicht für arbeitsrechtliche Zwecke nutzen können. Der Innenausschuss regt eine Widerspruchsmöglichkeit für die Betroffenen an. Solche Auskunftssperren sind zwar jetzt schon möglich – etwa bei Gefahr für Leben, Gesundheit, die persönliche Freiheit oder andere schutzwürdige Interessen. Ob darunter auch die Eintragung einer Lebenspartnerschaft eines Kirchenmitarbeiters fallen würde, ist unklar.

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