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NPD-Demonstration in Erfurt (Archivbild von 2015)

© Sebastian Kahnert/dpa

Exklusiv

Keine Steuergelder mehr an rechtsextreme Partei: Bund und Länder beantragen, dass die NPD kein Geld mehr vom Staat bekommt

NPD ohne Zuschüsse aus Steuermitteln? Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung haben einen entsprechenden Antrag ans Bundesverfassungsgericht geschickt.

Von Frank Jansen

Der NPD droht der Entzug aller staatlichen Zuschüsse. Ein Prozessbevollmächtigter von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung hat am Freitag nach Informationen des Tagesspiegels elektronisch dem Bundesverfassungsgericht den Schriftsatz mit dem Antrag zugeleitet, die rechtsextreme Partei von der Teilfinanzierung durch den Staat auszuschließen.

Die fünf Aktenordner mit der 154 Seiten umfassenden Antragsschrift und weiteren Unterlagen wurden zudem nach Karlsruhe geschickt. Dazu zählen auch die Testate der Innenminister von Bund und Ländern, im Antrag seien keine Angaben von V-Leuten enthalten. Das Konvolut wird diesen Sonnabend die Richter erreichen. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Freitag, es gebe eine entsprechende Ankündigung.

Sollten die Richter der NPD die staatlichen Gelder streichen, verlöre die Partei einen beachtlichen Teil ihrer Einnahmen. 2018 gingen 878 325 Euro aus Steuermitteln bei den Rechtsextremisten ein. In diesem Jahr erhält die NPD vom Staat pro Quartal Abschlagszahlungen in Höhe von ungefähr 200.000 Euro.

In ihrem Antrag zum Entzug der staatlichen Gelder halten Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung der NPD vor, sie sei „nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen“. Die Partei bekenne sich „zum Vorrang einer ethnisch definierten ,Volksgemeinschaft‘“.

Dem liege ein Politikkonzept zugrunde, „das auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, Muslimen, Juden und weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet ist“.

Zu den mehr als 300 Belegen zählt eine Rede von Parteichef Frank Franz. Er wolle nicht, dass die Deutschen in einem „Vielvölkerbrei“ aufgehen, „ich will, dass ich weiße Gesichter sehe, und ich will, dass das Land der Deutschen den Deutschen gehört“, sagte er im Juni 2018 im sächsischen Riesa bei einem Sommerfest der NPD. Der Vizevorsitzende Thorsten Heise bezeichnete 2018 in einem Pamphlet Juden als "Finanzsubjekte" und "wandernomadische Familienverbände". Sie zögen weiter, "wenn eine Fläche abgegrast ist".

„Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus“

Im Antrag wird der Partei zudem „ihre Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus“ vorgehalten. Ähnlich hatte das Bundesverfassungsgericht im bereits Januar 2017 beim Urteil im Verbotsverfahren gegen die NPD argumentiert. Die Richter wiesen den Antrag des Bundesrates auf ein Verbot nur wegen der mangelnden Bedeutung der Partei ab und bescheinigten ihr, sie sei verfassungsfeindlich.

„Die ideologische Ausrichtung der NPD ist exakt gleich geblieben“, sagte jetzt der Berliner Rechtswissenschaftler Christian Waldhoff dem Tagesspiegel. Waldhoff und der ebenfalls in Berlin lehrende Rechtswissenschaftler Christoph Möllers haben als Prozessbevollmächtigte der drei Verfassungsorgane den Antrag verfasst. Die beiden Juristen hatten bereits den Bundesrat beim Verbotsverfahren gegen die NPD vertreten.

Der in der Geschichte der Bundesrepublik einmalige Antrag auf Entzug der staatlichen Teilfinanzierung einer Partei wurde möglich, als der Bundestag im Juni 2017 die Änderung von Artikel 21 des Grundgesetzes beschloss. Verfassungsfeindlichen Parteien können nun für sechs Jahre die staatlichen Gelder vorenthalten werden.

Auch steuerliche Begünstigungen fallen weg. Die Entscheidung trifft, wie in einem Verfahren zum Verbot einer Partei, das Bundesverfassungsgericht. Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung hatten im Frühjahr 2018 den Gang nach Karlsruhe vereinbart.

Folge des gescheiterten Verbotsantrags

Der gemeinsame Antrag ist eine Folge des 2017 gescheiterten Verbotsverfahrens gegen die NPD. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte den Antrag des Bundesrates auf ein Verbot der Partei zurückgewiesen, weil sie trotz ihrer verfassungsfeindlichen Einstellung als zu schwach für eine Gefährdung der Demokratie erschien. 

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle deutete beim Urteil jedoch an, der „verfassungsändernde Gesetzgeber“ könnte sich mit der staatlichen Teilfinanzierung einer verfassungsfeindlichen Partei befassen.

Die Niederlage des Bundesrates 2017 war die zweite, im Jahr 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits ein Verfahren zum Verbot der NPD eingestellt. In den Anträgen, die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat 2001 gestellt hatten, waren nach Ansicht mehrerer Richter zuviele Angaben von V-Leuten aus Vorständen der Partei enthalten.

Im zweiten Verbotsverfahren hoffte die NPD dann, das Spitzelthema hochkochen zu können. Doch die Richter glaubten dem Bundesrat, die V-Leute in der NPD seien abgeschaltet. Der Antrag auf ein Verbot scheiterte 2017 nur am mangelnden politischen Gewicht der rechtsextremen Partei.

Gute Chancen, dass der Antrag durchgeht

Das Risiko, nach den zwei Niederlagen könnte auch der Antrag auf Entzug der staatlichen Zuschüsse für die NPD scheitern, haben Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung offenkundig minimiert. Die Frage nach dem Umgang mit V-Leuten in der NPD scheint gelöst zu sein. 

Die Innenminister von Bund und Ländern verzichteten nach dem Urteil vom Januar 2017 darauf, die abgeschalteten Spitzel in der NPD zu reaktivieren. Der Blick war schon damals auf einen Antrag zum Entzug der staatlichen Gelder gerichtet. Der Bundestag betrieb zudem die notwendige Änderung des Grundgesetzartikels 21 mit viel Vorsicht.

Im neuen Absatz 3 reicht es schon, dass Parteien „darauf ausgerichtet“ sind, die demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Demnach genügt eine verfassungsfeindliche Ideologie, um den Geldhahn abzudrehen. Ob eine Partei auch stark genug ist, die Demokratie zu gefährden, dürfte zweitrangig sein. Sollte das Bundesverfassungsgericht die neue Norm akzeptieren, wäre die Gefahr weitgehend gebannt, dass die NPD wie im zweiten Verbotsverfahren von ihrer Schwäche profitiert und erneut triumphieren kann.

Organklage der NPD gegen Verfassungsänderung

Den Rechtsextremisten scheint bewusst zu sein, dass ihre Chance diesmal geringer ist, sich in Karlsruhe zu behaupten. Parteianwalt Peter Richter reichte schon im September 2017 beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die drei Monate zuvor vom Bundestag beschlossene Änderung des Grundgesetzes ein. Seitdem liegt der Schriftsatz in Karlsruhe. Womöglich werden die Richter nun die Organklage der NPD und den Antrag der drei Verfassungsorgane auf Entzug der staatlichen Gelder für die Partei in einem Verfahren zusammenbinden.

Der Antrag trifft die NPD in einer schwierigen Phase. Die Partei wird von der übermächtigen AfD an die Wand gedrückt. Bei Wahlen bleibt die Partei meist deutlich unter einem Prozent. Zuletzt verlor sie bei der Europawahl mit einem Ergebnis von 0,3 Prozent ihren letzten Abgeordneten. Ex-Parteichef Udo Voigt musste das Europaparlament verlassen. Auch die Zahl der Kommunalmandate ist auf unter 200 geschrumpft. Angesichts der Serie schwerer Niederlagen laufen zudem die Anhänger weg. Der Verfassungsschutz taxiert die NPD auf nur noch 4000 Mitglieder, im Jahr 2012 waren es 6000. Damals saß die Partei mit Fraktionen in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Davon ist nichts mehr übrig. Teile der NPD reagieren trotzig auf den Verfall und treiben die Radikalisierung noch voran.

Vizechef Thorsten Heise hat in der Partei eine Gruppierung namens „Völkischer Flügel“ gebildet, um die Verbindungen zur Szene der Neonazis zu stärken. Dazu dienen auch die 2018 von Heise organisierten „Schild & Schwert“-Festivals mit Auftritten von Rechtsrock-Bands sowie Kampfsport im sächsischen Ostritz. Die Veranstaltungen werden im Antrag auf Entzug der staatlichen Zuschüsse für die NPD ausdrücklich als ein Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei genannt. 

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