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Bundesweit hat die Partei ungefähr 5000 Mitglieder.

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Karlsruhe urteilt zu NPD: Entscheidung über eine bedeutungslose rechte Partei

Das Bundesverfassungsgericht urteilt am Dienstag über die NPD. Ein Verbot der Partei ist eher unwahrscheinlich - sie spielt politisch fast keine Rolle mehr.

Von Frank Jansen

Die Stimmung ist schlecht. Kein Minister, kein Staatssekretär und kein Mitarbeiter einer Sicherheitsbehörde, mit dem der Tagesspiegel in den vergangenen Wochen gesprochen hat, glaubt noch, dass das Bundesverfassungsgericht die NPD an diesem Dienstag verbieten wird. „Der Zweite Senat wird die Partei wahrscheinlich leben lassen, weil sie politisch fast keine Bedeutung mehr hat“, sagte am Wochenende ein hochrangiger Experte. Ein Verbot sei zwar nicht auszuschließen, wäre aber eine Überraschung. Zu erwarten sei allerdings, dass die Richter in Karlsruhe der NPD mit deutlichen Worten bescheinigen, sie vertrete verfassungsfeindliche Ansichten.

Anlass für den Pessimismus sind Signale aus der Politik und der Verlauf der mündlichen Verhandlung im März 2016. Anfang Januar hatte die „Bild“-Zeitung von einem Papier der Bundesregierung berichtet, in dem stehen soll, die NPD habe angesichts vieler Wahlniederlagen die Schwelle zur Gefährdung der Demokratie nicht überschritten.

Aufhorchen ließ aber vor allem eine Äußerung der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) kurze Zeit später. Es sei fraglich, dass die hohen Hürden für ein Parteiverbot genommen werden könnten, sagte sie. Sicherheitskreise vermuten, Kramp-Karrenbauer sei das Meinungsbild im Zweiten Senat bekannt. Dort sitzt als Richter und Berichterstatter im NPD-Verfahren Peter Müller, einst selbst Ministerpräsident im Saarland. Kramp-Karrenbauer war Ministerin unter Müller, er schlug sie 2011 als seine Nachfolgerin vor. Angesichts der Verbindung zwischen Kramp- Karrenbauer und Müller sei davon auszugehen, dass die Ministerpräsidentin zumindest ahne, wie der Zweite Senat über ein Verbot der NPD denkt, heißt es.

Müller stand schon dem ersten, 2003 abgebrochenen Verfahren skeptisch gegenüber. Auch als Richter scheint er seine Einstellung nicht geändert zu haben. In der mündlichen Verhandlung im März konfrontierte Müller vor allem die Landesinnenminister von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU) und Joachim Herrmann (CSU), mit Berichten ihrer Verfassungsschutzbehörden über die schwächelnde NPD. Wenn die Partei, wie im Verbotsantrag behauptet, darauf ausgehe, die Demokratie zu beeinträchtigen, müsse es doch vielmehr „ziemlich dicke kommen“, sagte Müller.

Bundesweit hat die Partei ungefähr 5000 Mitglieder. Die finanzielle Situation hat sich 2016 noch verschlechtert, nachdem die NPD bei den Wahlen in Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz und Berlin unter einem Prozent blieb und in Mecklenburg-Vorpommern ihre letzte Landtagsfraktion verlor. Damit gingen der Partei Gelder aus der staatlichen Wahlkampfkostenerstattung verloren und die Zuschüsse für die parlamentarische Arbeit in Schwerin. Die Fraktion erhielt jährlich um die 1,4 Millionen Euro.

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