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Schattendasein. Jeder Sonnentag tut Kathrin Dohse weh, jedes Kinderlachen darin.

© Getty Images/iStockphoto

Kampf um das eigene Kind: Jenseits von Bullerbü

Ein Mädchen wächst auf – fröhlich, unbeschwert. Bis seine Mutter folgenschwere Sätze sagt. Kaum irgendwo werden so viele Kinder aus ihren Familien gerissen wie in Schweden. Zum Beispiel Ingrid.

Ich gehe in das Land Astrid Lindgrens, es hat eine andere menschliche Grundwärme, hatte sie ihren verblüfften Eltern und Freunden in Eutin bei Lübeck erklärt. Sie hätte auch sagen können: Ich ziehe um nach Bullerbü!

17 Jahre später tritt Kathrin Dohse vor ihre schwedische Kirchgemeinde in Visby auf der Insel Gotland. „Ihr wisst, dass meine Tochter Ingrid nicht mehr bei mir ist. In diesem Jahr habe ich den Glauben verloren: den Glauben an Behörden, an die Gesellschaft, an den schwedischen Rechtsstaat, und …“, sie stockt, setzt neu an: „Und an Gott.“ Nie schien ihr die Stille so laut wie nach diesem Wort.

Wenn das bei uns passiert wäre, befand ein französischer Freund, wir würden auf die Barrikaden gehen, wir würden eine Revolution beginnen. Selbst der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und die schwedische Königin Silvia wissen inzwischen, von ihr angeschrieben, dass in einer kleinen Stadt auf der Insel Gotland, schräg gegenüber von Stockholm, eine Mutter um ihr Kind kämpft.

Von Schweden lernen?

Dass sie im Zweifel bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen wird, war der 43-jährigen Wahlschwedin sofort klar. Immer wieder gehen in Straßburg Klagen ohnmächtiger schwedischer Eltern ein. Pro Jahr und pro Kopf werden dort sechs Mal so viele Kinder aus ihren Familien genommen wie in Deutschland. Dabei steigt diese Zahl auch hier: 48.000 Kinder stellten die Jugendämter 2015 unter staatliche Obhut, drei Mal so viele wie noch zehn Jahre zuvor. Und jedes Mal, wenn alle gesellschaftliche Hilfe für ein Kind zu spät kommt, mehren sich die Stimmen, endlich von Schweden zu lernen. Kinderrechte statt Elternrechte!

Von Schweden lernen? In einem Elternbewährungsheim im Sommer 2016 wurde Kathrin Dohse von ihrem Kind zwangsgetrennt. Nie war sie bislang länger als zwei Tage von ihm fort gewesen. Niemand hielt es für nötig, sie überhaupt davon zu unterrichten, dass ihre Tochter nicht in die Familie zurückkehren würde. Wahrscheinlich glaubten die Behörden, eine Mutter merke das auch so. Kein Gerichtsbeschluss, nichts.

Im Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern.“ Nie hätte Kathrin Dohse gedacht, dass das Land ihrer Sehnsucht von einem solchen Recht nichts weiß. Es gilt ihm als tendenziell reaktionär.

„Jeder Sommertag bisher hat mir wehgetan"

Ein grauer Regentag in Berlin. Kathrin Dohse mag seinen Realismus, er suggeriert kein Glück und keine Unendlichkeit, die nicht existieren. Es ist nur ein kurzer Besuch. Bald steht die medizinisch-technische Assistentin wieder im Labor im Visbyer Krankenhaus. Nie wird sie das Land ohne ihre Tochter verlassen, und manchmal liebt sie es noch immer. Sie ist kein Mittelpunktsmensch, dabei zugewandt, mütterlich, denkt man und streicht das letzte Adjektiv gleich wieder. Dohse schaut in den Berliner Grabplattenhimmel. Wir sind nur Vorübergehende, fast schon wieder weg, es sei denn, man hat ein Kind … Nein, das will sie nicht sagen. So will sie es nicht sagen. Obwohl es stimmt: „Jeder Sommertag bisher hat mir wehgetan, jedes Kinderlachen darin.“ Schlimmer als die Sommertage sind nur die Feiertage. Weihnachten etwa, ohne Ingrid. Unvorstellbar, es würde einmal wieder Weihnachten.

Es ist sehr seltsam, dieser Frau zuzuhören. Spricht so eine „sozial unterentwickelte“, „empathieunfähige“, „hochfunktionelle Autistin“? Gelten Autisten nicht als empathisch minderbegabt, auch linguistisch, und seit wann drücken die sich vorzugsweise gefühlssprachlich aus?

Zu all diesen Befunden kam im Sommer vor einem Jahr das südschwedische „Untersuchungs- und Behandlungsheim Villa Lindö“. Des Weiteren wurden „generalisiertes Angstsyndrom“, gepaart mit einer „nicht behandelbaren psychischen Persönlichkeitsstörung“ sowie handfeste „Dysthymia“ festgestellt, eine unterschwellige Depression also. Primär mittels eines Ja/Nein-Fragebogens, jede Erklärung unzulässig.

Sie hielt sich, wie die meisten, für latent normal

Die multipel Befundbehaftete war sprachlos. Nie zuvor hatte sie einen Psychologen oder Psychiater aus der Nähe gesehen. Sie hielt sich, wie die meisten, für latent normal. Für solche wie sie wurden die zweiten Reihen erfunden, und der Schatten, der gleich neben dem Scheinwerferlicht beginnt. Sind Zweite-Reihe-Menschen im Zweifel nicht viel normaler als Erste-Reihe-Menschen?

„Als der Psychiater mir vorwarf, meine Antworten würden aber nicht zu seinen Diagnosen passen, musste ich so lachen und durfte es nicht“, sagt Kathrin Dohse. Es ist das einzige Mal, dass sie lächelt.

Erst im November, aufgrund ihres Einspruchs, befasste sich ein Gericht mit ihrem Fall. Aber dieser Fall hieß nicht „Kindesentzug“, er hieß „Beantragung von Pflege für Ingrid Dohse“. „Nachträgliche Beantragung“ wäre treffender gewesen. Das Gericht folgte dem Bericht des Sozialausschusses: „Die psychiatrische Problematik der Eltern und ihre persönlichen Schwierigkeiten führen ein Risiko für Ingrids Gesundheit und Entwicklung mit sich.“ Die dreijährige Ingrid hatte eine eigene Anwältin, die gab zu Protokoll: „Ingrid Dohse stimmt durch ihre Stellvertreterin Eva Ernstson diesem Antrag zu.“ Nach zwei durchweinten Monaten hatte sich Kathrin Dohse geschworen: Keine Träne vor Gericht, keine einzige Träne! Doch diese vermeintliche Stimme ihres Kindes zu hören, war zu viel.

Sie war sehr glücklich und ein wenig überfordert zugleich

Vom Gutachten des Psychiaters des Elternerziehungsheims Villa Lindö ist inzwischen wenig übrig. Ein schwedischer Starpsychologe hat es in der Luft zerrissen. Doch Ingrid ist noch immer weg.

Bei den meisten von schwedischen Jugendämtern konfiszierten Kindern sind zuvor Auffälligkeiten festgestellt worden. Es genügen „passives Spielverhalten“ oder „geringes Interesse an anderen Kindern“. Kein Mensch aber hätte wohl daran gezweifelt, dass es sich bei der kleinen Ingrid Dohse um ein schwedisches Idealkind handelt. Pippi Langstrumpf oder eher Ronja Räubertochter? Die Welt gehörte ihr, ihre Eltern sowieso.

Im Herbst 2015 sah Ingrids Mutter einen Aushang im Kindergarten der Weltinhaberin: ABC-Elternkurs. ABC heißt „alla barn i centrum“, „Alle Kinder im Zentrum“. Da gehe ich hin, dachte sie. Denn es ging ihr wie vielen anderen Müttern auch: Sie war sehr glücklich und ein wenig überfordert zugleich. Sie sorgte allein für den Unterhalt ihrer Familie, und wenn sie von der Arbeit nach Hause kam, warteten auf sie der Haushalt, ihre Tochter und meistens auch Ingrids Vater. Mehr als 20 Jahre älter, neigt er zu der nicht mehr ganz unumstrittenen Auffassung, der Herr habe die Frau zum höheren Komfort des Mannes geschaffen: Unmittelbare Kindesfürsorge und Haushalt sind Frauensache, punktum.

Auf die Idee, einen solchen Elterntreff zu besuchen, wäre sie von allein nie gekommen. Und doch: Wenn sie ihre Tochter auf sich zulaufen sah, wusste sie, dass es lohnte. Im ABC-Kurs würde sie andere Eltern kennenlernen, sie würde ihre Sorgen und Freuden teilen und die anderen vielleicht die ihren. Denn ein kleines Problem hatte Kathrin Dohse schon.

Ein Universum des fröhlichen Anarchismus

Ingrids Welt war die Pippi Langstrumpfs, ein Universum des fröhlichen Anarchismus: ein einziges nie endendes Kinderspiel. Jubelnd zog die Dreijährige alle Schubladen aus den Schränken und drehte sie um, konnte lachend auf dem Bett ihrer Eltern sitzen, alle Kissen, Decken und Kuscheltiere runterwerfen, und wenn Mama unter Protest alles wieder aufgehoben hatte, begann das schöne Spiel von vorn.

Erwachsene können so komisch sein. Ingrid brauchte ihrem Kater Fridolin nur ein Stück Katzentrockenfutter aus dem Napf zu nehmen und in den eigenen Mund schieben, schon kam ihre Mutter in höchster Aufregung angelaufen und holte das Fridolin-Pellet unter den kritischen Blicken des Katers wieder aus dem Kindermund. Was ihr jedoch nur gelang, weil Ingrid so sehr lachen musste. Viva Pippi!

Das hat Kathrin Dohse erzählt. Im ABC-Kurs des Jugendamtes. Und auch, dass sie, gegen ihren inneren Widerstand, nur aus Hilflosigkeit, ihrer Tochter schon mal „etwas auf die Finger gegeben“ habe, keine Schläge, eher ein Klopfen, aber es war das Ende der Worte.

„Ich sah, wie die anderen die Augen verdrehten“, erinnert sich Kathrin Dohse, „und konnte es nicht recht deuten.“ Erst später habe sie die Blicke verstanden: So etwas erzählt man nicht, schon gar nicht in Gegenwart des Jugendamtes! Weiß sie denn nicht, in welchem Land sie lebt?

Sind die Schweden nicht eine große Familie?

Schweden sind verpflichtet, jeden anderen Schweden anzuzeigen, wenn ihnen etwas an dessen Verhältnis seinen Kindern gegenüber auffällt, was nicht der Norm entspricht. Die beiden ABC-Kursleiterinnen jedenfalls sowie einige Teilnehmerinnen zeigten Kathrin Dohse gleich in mehreren Kategorien an – unter anderem „wegen Kindesmisshandlung“.

Sie verstand die Welt nicht mehr. Alle sagen hier „du“ zueinander. Sind die Schweden nicht eine große Familie? Und ausgerechnet in einer Familie darf man nicht offen sein, nicht halb so offen, wie sie es gewohnt war von dem Land, aus dem sie kam, das ihr viel zu kalt erschienen war?

In Eutin ist sie aufgewachsen, ein behütetes Kind, der Vater Gymnasiallehrer, die Mutter Opernsängerin. Schutz, Stärke, Geborgenheit: „Alles, was eine Familie geben kann, ich hatte es und habe es noch immer.“ Das wollte sie weitergeben. Sie war sicher, ihre Kraft würde für sie alle drei reichen.

Ingrids Vater ist Pfarrer, aber ohne Pfarre. Anfangs glaubte Kathrin Dohse, die schwedische Kirche sei selbst schuld, wenn sie meint, auf einen so klugen, so begabten Prediger verzichten zu können. Doch irgendwann begriff sie, dass er wohl nicht das mittlere, ausgleichende, allen zugewandte Temperament besitzt, das man von einem Seelsorger erwarten darf. Schon ihr gemeinsamer Alltag war manchmal schwer:

Sie: „Stell deine Medikamente bitte so weg, dass sie nicht Ingrid in die Hände fallen können.“

Er: „Und du versuche nicht noch einmal, meine Tabletten wegzuräumen! Das mache ich allein!“

Ohne Diplom, völlig unlizensiert werden Menschen Eltern

Es war kein rein hypothetischer Fall, es war schon einmal geschehen. Und ausgerechnet jetzt, nach der Anzeige durch unvorsätzliche Selbstdenunziation, geschah es wieder. An einem Januartag 2016 stand ihr Kind triumphierend vor ihr, im Gesicht sein schelmischstes Lächeln, das sie so sehr liebte, in der Hand die eigenhändig aufgedrehte Pillendose ihres Vaters. Sollte Ingrid die Paracetamol … und wenn ja, wie viele?

Wenn sie jetzt mit ihrer Tochter ins Krankenhaus fuhr, um sicherzugehen, dass Ingrid keine Paracetamoltablette verschluckt hatte, war ihr die nächste Anzeige sicher. Aber sie hatte keine Wahl.

War damit ihr Schicksal schon entschieden? Möglicherweise. Kathrin Dohse schaut in den Berliner Regenhimmel. Auf die Idee, dass man ihr Kind wegnehmen könnte, einfach so, war sie bis zuletzt nicht gekommen.

Als der alleinerziehende Karl Lilja im Jahr 1983 seinen Sohn zur „Pflegebehandlung“ in der Kinderpsychiatrie des Krankenhauses St. Göran in Stockholm abgeben sollte, floh er mit ihm bis nach New York. „Der Spiegel“ gab seiner Geschichte damals den unguten, jeder Diskretion unverdächtigen Titel „Kinder-Gulag“ im Sozialstaat Schweden. Den Begriff hatte der schwedische Anwalt Lennart Hane geprägt, der gegen „die Verstaatlichung unserer Kinder“ kämpfte. Unter Schwedens Schutz steht der Einzelschwede, mit dem Staat als seinem wahren Vater, seiner wahren Mutter in einer Person.

Ohne Diplom, völlig unlizensiert werden Menschen Eltern. Aus diesem unhaltbaren Dilettantismus, diesem vernunftwidrigen Leichtsinn der Natur ergibt sich die Aufgabe des Staates, glauben die Mehrheitsschweden, die keinen Anlass hatten, Autoimmunreaktionen gegen den Kommunismus oder Nationalsozialismus auszubilden. Im Nachhinein erst begriff Kathrin Dohse den Primär-Gestus der Staatsbediensteten ihr gegenüber: Sie biologischer Zufall, Sie!

Die Natur!, höhnten die Kontrolleurinnen

Wie sehr, wie lange hatte sie dieses Kind gewollt. Erst im Reagenzglas ist ihr Wunsch in Erfüllung gegangen. Vielleicht hat sie auch darum Fehler gemacht. Mutter und Tochter haben bis zuletzt in einem Bett geschlafen. Ich wache sonst gleich wieder auf, beharrte Ingrid. Auch aß sie wie Pippi: Manchmal fast ganze Torten und dann wieder beinahe nichts.

Im „Untersuchungs- und Behandlungsheim Villa Lindö“ hatte man Kathrin Dohse das Kind förmlich von der Brust gerissen. Sie stillte noch, ein wenig lange, schon wahr. Aber sie dachte, die Natur kennt den Weg. Die Natur!, höhnten die Kontrolleurinnen.

Nur dieses Land konnte eine Pippi Langstrumpf hervorbringen, hatte sie einmal geglaubt. Und wie hatte sie über Astrid Lindgrens Frau vom Jugendamt gelacht mit ihrer immer wiederholten Mahnung: Das Kind gehört ins Heim! Hätte sie bemerken müssen, dass Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf eine Gegenreaktion war, eine ungeheure Provokation des schwedischen Überstaates? Der letzte Satz des Briefes, mit dem Astrid Lindgren das Manuskript 1945 dem Verlag „Rabén und Sjögren“ schickte, lautete: „In der Hoffnung, dass Sie nicht das Jugendamt alarmieren!“

Jede Unterstützung der Familie: abgelehnt

Mutter und Vater sehen ihre Tochter alle zwei Wochen für eineinhalb Stunden unter Aufsicht. Seit einem Jahr haben sie kein unbewachtes Wort mehr mit ihrem Kind gesprochen. Vor einem Jahr, am 17. September 2016, wurde Ingrid zuerst einer „Akutfamilie“ überstellt, dann ihrer Pflegefamilie. Es sind sehr freundliche Leute. Sie haben ein Haus und viele Tiere, nicht bloß eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit Kater. Fridolin ist gestorben, bald nachdem Ingrid weg war. Im Badezimmer hängt längst ein roter Medikamentenschrank mit Schlüssel. Aber wofür?

„Zu prüfen, ob eine Rückkehr in die Ursprungsfamilie möglich ist, ist in Deutschland oberster Grundsatz“, sagt der Berliner Anwalt für Familienrecht Bodo Glass. Der „Pflegeplan Ingrid Dohse“ sieht diese Möglichkeit nicht vor. Jede Unterstützung der Eutiner Familie: abgelehnt. Im Revisionsprozess vor dem schwedischen Kammergericht im Februar trat dagegen die nun vierjährige Ingrid Dohse in Gestalt ihrer Anwältin auf: Prima Pflegefamilie! Ich bleibe da! Das Attribut „kafkaesk“ braucht ihrer Mutter niemand mehr zu erklären.

Die Verhandlung war ganz kurz, eine reine Formalität. Fazit: „Die eingereichten Experten-Gutachten und andere Dokumente ändern nicht die Beurteilung des Kammergerichts.“ Soll das heißen: Das Urteil der ersten Instanz ist gültig, auch wenn seine Voraussetzungen entfallen?

Da Ingrid auch deutsche Staatsbürgerin ist, wäre der Weg über einen deutschen Familienanwalt noch offen. Inzwischen haben Kathrin Dohse und ihre Anwältin die Klage in Straßburg eingereicht. Doch selbst, wenn sie angenommen wird, kann es bis zur Urteilsverkündung fünf Jahre dauern. Dann wäre Ingrid bald zehn. Und auch im Erfolgsfall hieße es noch immer nicht, dass sie zurückkehrt. In drei Jahren kann die Pflegefamilie das Sorgerecht beantragen. Dann erlischt für Mutter und Vater das Anrecht, ihr Kind zu sehen.

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