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Wegen des verschärften Corona-Lockdowns bleiben Schulen gerade geschlossen.

© Annette Riedl/dpa

Update

Kabinett will Kinderkrankengeld ausweiten: Ein bisschen Entlastung für berufstätige Eltern

Die gesetzlichen Kassen sollen während der Schul- und Kitaschließungen auf Antrag Lohnersatz zahlen - pro Elternteil sind es maximal 20 Tage.

Im Schul- und Kita-Lockdown sollen berufstätige Eltern durch eine Ausweitung des Kinderkrankengelds entlastet werden. Das heißt: Wenn sie ihre Kinder zu Hause betreuen oder beim Unterricht unterstützen müssen, können sie für einen begrenzten Zeitraum im Job pausieren und erhalten finanzielle Unterstützung. Sie können die Leistung direkt bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt und am Mittwoch im Kabinett beraten wird.

Pro Elternteil soll es Anspruch auf 20 Tage geben, für Alleinerziehende 40 Tage. Eltern müssen die Betreuungsnotwendigkeit gegenüber der Krankenkasse „auf geeignete Weise“ nachweisen, heißt es im Gesetzentwurf. Und weiter: Die Kasse könne die Vorlage einer Bescheinigung der Schule oder der Einrichtung verlangen. Das heißt allerdings auch, dass sie dies nicht unbedingt tun muss. In der aktuellen Situation könnte möglicherweise auch der Verweis auf geschlossene Schulen im jeweiligen Bundesland ausreichen.

Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Es ist allerdings nach oben gedeckelt und darf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten – maximal sind es 112,88 pro Tag.

Ursprünglich war das Kinderkrankengeld eingeführt worden für berufstätige Eltern, die ihre unter 12-jährigen Kinder wegen Krankheit zu Hause betreuen müssen. Nun soll der Anspruch – befristet auf das Jahr 2021 – für den Fall der Pandemie erweitert werden.

Anspruch auch im Homeoffice

Konkret listet der Gesetzentwurf die Notwendigkeit einer Kinderbetreuung zu Hause auf, wenn Schule, Kita oder auch eine Behinderteneinrichtung geschlossen sind, die Schulferien verlängert wurden, pandemiebedingt ein Betreuungsverbot ausgesprochen wurde (etwa wegen einer verordneten Quarantäne), die Präsenzpflicht ausgesetzt oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Außerdem wird klargestellt, dass der Anspruch auch im Homeoffice besteht.

Aus Sicht der Grünen im Bundestag erhält der Entwurf zwar positive Neuerungen, bleibt an einigen Stellen aber unzureichend. „Eltern müssen auch dann einen Anspruch erhalten, wenn keine Kita-Schließungen erfolgen, behördlich aber dazu geraten wird, die Kinder möglichst nicht hin zu schicken“, fordert die stellvertretende Fraktionschefin Maria Klein-Schmeink.

20 Tage zu knapp bemessen?

Den Zeitraum von 20 Tagen pro Elternteil hält die Grünen-Politikerin für „recht knapp bemessen“. Je nach Pandemieverlauf könne schon bald eine Verlängerung der Regelung notwendig werden. Auch betreffe die Regelung Privatversicherte nicht, die nur auf die „unzureichend ausgestaltete Elternentschädigung“ über das Infektionsschutzgesetz bauen könnten.

Dieses sieht ebenfalls die Möglichkeit einer Entschädigung für den Verdienstausfall vor, wenn Eltern wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten können. Die Höhe beträgt aber nur 67 Prozent des Nettoeinkommens und ist monatlich auf 2.016 Euro begrenzt. Außerdem sieht das Infektionsschutzgesetz nur eine eingeschränkte Nutzung im Homeoffice vor.

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Die Mehrausgaben beim Kinderkrankengeld sollen den Kassen aus Steuergeldern erstattet werden. 300 Millionen Euro gibt es direkt als Zuschuss, der Rest soll nach Inanspruchnahme verrechnet werden. Das Gesetz soll rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten - dem Datum, an dem Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs und -chefinnen der Länder über den verschärften Lockdown beraten hat.

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