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Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz

© dpa/Hannibal Hanschke/Reuters Pool

Justizministerin contra Innenminister: Lambrecht pocht auf Studie zu Rassismus in der Polizeiarbeit

Horst Seehofer hält eine Studie zu Racial Profiling bei der Polizei für nicht notwendig. Kabinettskollegin Lambrecht ist da ganz anderer Ansicht.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) möchte anders als Innenminister Horst Seehofer (CSU) an der ursprünglich geplanten Studie zu sogenanntem Racial Profiling bei der Polizei festhalten. Von Racial Profiling spricht man, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale, aber ohne konkreten Anlass, kontrolliert werden. Das Innenministerium hatte am Wochenende bekanntgegeben, auf eine Studie dazu zu verzichten.

„Deswegen werde ich auch mit dem Kollegen nochmal darüber sprechen, ob so eine Studie auch im Sinne all derjenigen, die auf festem Boden unser Grundordnung stehen, in deren Interesse wäre“, sagte Lambrecht am Montag im ARD-„Morgenmagazin“. „Es geht überhaupt nicht darum, irgendjemanden unter einen Generalverdacht zu stellen. Sondern es geht darum, einfach Sachstand zu ermitteln und zu wissen, wo wir stehen und wie wir auch gegensteuern können.“

Ihr Haus sei dafür zwar nicht zuständig. „Es wäre aber wichtig, dass wir diese Studie durchführen könnten“, sagte Lambrecht.

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Die Studie war von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in ihrem aktuellen Bericht über Deutschland empfohlen worden. Mitte Juni sah alles danach aus, als würde sie in Auftrag gegeben. Beide Ministerien seien „in der konzeptionellen Entwicklung für eine Studie zu Racial Profiling in der Polizei“, hieß es damals vom Innenressort.

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Am Wochenende begründete das Ministerium Seehofers gegenteilige Entscheidung unter anderem damit, dass Racial Profiling in der polizeilichen Praxis verboten ist. „Insbesondere Personenkontrollen müssen diskriminierungsfrei erfolgen“, teilte ein Sprecher mit. „Weder die Polizeigesetze des Bundes noch die einschlägigen Vorschriften und Erlasse erlauben eine solche Ungleichbehandlung von Personen.“ Entsprechende Vorkommnisse seien absolute Ausnahmefälle.

Zuvor hatte Seehofer bereits im Innenausschuss des Bundestags nach Angaben von Teilnehmern gesagt, seines Wissens sei eine solche Studie nicht von seinem Haus in Auftrag gegeben worden. Er könne aber nicht ausschließen, dass ein Mitarbeiter so etwas veranlasst habe. (dpa)

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