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Die AfD ist die stärkste Oppositionsfraktion im Bundestag. Aber sie trifft nicht nur dort auf Widerstand.

© imago images/Metodi Popow

Justiz und AfD: Auch Rechte haben manchmal Recht

Die Alt-Alternativen haben mal wieder einen Prozess verloren, diesmal vor Bayerns Verfassungsgericht. Ihre Klagen sind trotzdem zu etwas gut. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Die AfD ist wieder einmal gescheitert. Nicht bei Wahlen, bei denen sie mit einem zunehmend konsolidierten Zuspruch rechnen darf. Sondern vor Gericht. Dort werden Partei- oder Fraktionsvertreter regelmäßig vorstellig, um politisches Gelände zu gewinnen, von dem „die Altparteien“ sie auszuschließen trachten. Für die AfD eine Win-Win-Situation. Obsiegt sie, hat sie dem Recht zum Durchbruch verholfen; verliert sie, gilt ihr dies als Beleg für das verrottete System, zu dessen Überwindung sie angetreten ist.

Sechs sind gewählt. Einer fehlt.

Ihre neueste Niederlage wird den Alt-Alternativen also nicht allzu sehr zusetzen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag zurückgewiesen, die Besetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Landtag klären zu lassen (Az.: Vf. 60-VIII-20). Das Gremium, das die Arbeit des Landesverfassungsschutzes kontrolliert, hat gewöhnlich sieben gewählte Mitglieder.

Derzeit sind es nur sechs, weil die anderen Fraktionen alle AfD-Kandidaten blockieren. Die AfD-Fraktion hat zwar ein gesetzlich fixiertes Vorschlagsrecht für den Posten. Das heißt aber nicht, dass der oder die Vorgeschlagene gewählt werden muss.

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Man könnte es sich leicht machen

Das Gericht führt förmliche Gründe für die Abweisung an. Die AfD hatte sich schlicht das falsche Verfahren ausgesucht. In der Sache selbst wurde nicht entschieden. Ähnlich erging es der AfD kürzlich vor dem Bundesverfassungsgericht, wo sie die Wahl eines von ihr vorgeschlagenen, jedoch abgelehnten Bundestagsvizepräsidenten durchsetzen wollte.

Die wichtigsten Tagesspiegel-Artikel zur Bundestagswahl 2021:

Man könnte es sich leicht machen mit der Feststellung, dass Wahlen nun einmal Wahlen sind, und Unterlegene zu akzeptieren haben, dass sie unterlegen sind. Demokratie eben, deren Mechanismen es in zulässiger Weise erlauben, missliebige Mandatsträger von bestimmten binnenparlamentarischen Aufgaben fernzuhalten. Aber Demokratie ist auch funktionale Gewaltenteilung. Nicht ohne Grund wird sonst Wert darauf gelegt, dass Parlamentsgremien die jeweils gewählten Mehrheiten abbilden sollen. Denn dort ist handfeste Arbeit zu erledigen – etwa die Kontrolle von Geheimdiensten. Nicht zuletzt: Haben Wählerinnen und Wähler nicht einen Anspruch darauf, dass die von ihnen entsandten Repräsentanten in diesen Funktionen mitwirken dürfen?

Wohin die Suche führt, ist offen

Eine Vorzug der Demokratie ist, dass sie es sich nicht leicht macht. Auch für die von der AfD aufgeworfenen Fragen müssen Antworten erst noch gefunden werden. Womöglich sehr differenzierte. Wohin die Suche führt, ist offen. Sicher ist nur, dass die Ergebnisse dazu beitragen, die Strukturen fortzuentwickeln und zu festigen, in denen sich Politik entfalten kann. Insofern tut die AfD mit ihren Klagen dem Gemeinwesen einen Dienst. Selbst wenn sie aussichtslos sind.

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