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Schwere Kämpfe. An den Gefechten in der Hafenstadt Mariupol beteiligt sich bei den Ukrainern auch das nationalistische Asow-Regiment. Es steht in Verbindung zu deutschen Neonazis

© Alexei Alexandrow/AP/dpa

Jüngste Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden: Bislang zogen 19 deutsche Extremisten in den Ukraine-Krieg

Die Sicherheitsbehörden prüfen, ob deutsche Extremisten an Kämpfen teilnehmen. Bislang fehlen Erkenntnisse, wie es sie einst bei Dschihadisten in Syrien gab.

Von Frank Jansen

Es scheint bislang nur ein dunkler Mythos zu sein. Die Vermutungen, deutsche Neonazis würden in der Ukraine Seite an Seite mit einheimischen Rechtsextremisten kämpfen, können deutschen Sicherheitsbehörden bislang nicht bestätigen.

Sieben Wochen nach Beginn des Krieges heißt es nur, "für sechs Personen liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass diese mit der Absicht zur Teilnahme an Kampfhandlungen ausgereist sind. Konkrete Anhaltspunkte für eine tatsächliche Beteiligung an Kampfhandlungen auf Seiten einer Konfliktpartei liegen nicht vor."

So steht es in einer gemeinsamen Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundeskriminalamts (BKA) und der Bundespolizei von Donnerstag. Betont wird, auch "zu keinen der bislang zurückgekehrten Personen liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, wonach diese sich aktiv an Kämpfen in der Ukraine beteiligt oder hierfür eine Ausbildung absolviert haben".

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Den Bundessicherheitsbehörden seien bislang 19 Ausreisen von Personen aus Deutschland in die Ukraine bekannt, "die einen Extremismus-Bezug beziehungsweise Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) aufweisen".

Die meisten Extremisten werden dem rechten Spektrum zugeordnet, eine Person ist nach Informationen des Tagesspiegels ein Islamist aus dem Kaukasus, womöglich ein Tschetschene. Von den 19 ausgereisten Extremisten seien vier "wahrscheinlich derzeit noch in der Ukraine aufhältig".

Nach Informationen des Tagesspiegels zählen zu den Ausgereisten auch Anhänger der rechtsextremen Kleinpartei "Der III. Weg". Sie steht in Verbindung zu ukrainischen Rechtsextremisten, insbesondere dem nationalistischen Asow-Regiment. Die Einheit kämpft in der Hafenstadt Mariupol, die von der russischen Arme in Teilen bereits erobert ist.

Aktivisten der Partei "Der III. Weg" haben aber bislang offenbar nur Hilfsgüter in die Ukraine gebracht und sich nicht an Kämpfen beteiligt. Die Kleinpartei zeigt auf ihrer Website Fotos aus Mariupol und auch Erklärungen des Asow-Regiments.

Ausgereiste Islamisten stellten Videos und Fotos ins Netz

Videos oder Fotos, die deutsche Extremisten bei Kämpfen in der Ukraine zeigen, gibt es bislang nicht. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Kommunikation vieler Islamisten, die aus Deutschland nach Syrien reisten und Bilder von ihren Aktivitäten bei der Terrormiliz IS ins Netz stellten.

Die drei Sicherheitsbehörden berichten auch, derzeit sei "eine Anzahl von vier Personen bekannt, deren geplante beziehungsweise versuchte Ausreise in die Ukraine scheiterte beziehungsweise verhindert werden konnte". Wenn die Bundespolizei bei grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen Personen erkenne, "bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich an irregulären Kampfhandlungen in der Konfliktregion beteiligen wollen oder Extremismuserkenntnisse vorliegen, wird ihnen die Ausreise untersagt".

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Hierzu werde der für den Grenzübertritt erforderliche Reisepass beziehungsweise Personalausweis sichergestellt und der zuständigen Passbehörde übergeben, die dann eine längerfristige Passentziehung prüfe. Somit werde die Person an weiteren Ausreisen gehindert, heißt es. Im Einzelfall würden die Maßnahmen auch mit Meldeauflagen verbunden, "damit ein Verbleib der Person im Inland nachvollzogen werden kann".

Wer trotz Verbot ausreist, macht sich strafbar

Reise die Person dennoch später entgegen einer Ausreiseuntersagung aus, mache sie sich strafbar. Nach Bekanntwerden der Ausreise leite die Bundespolizei ein Strafverfahren nach dem Passgesetz ein. Die drei Behörden sagen allerdings auch, die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den Grenzen zu Polen und zur Tschechischen Republik finde "nur anlassbezogen statt". Demnach könnten Extremisten unerkannt in die Ukraine gelangt sein.

So bleibt die Sorge, Neonazis und andere Fanatiker könnten in der Ukraine wie einst Dschihadisten in Syrien den Umgang mit Waffen und Sprengstoff lernen und kämen eines Tages als potenzielle Terroristen nach Deutschland zurück.

"Es liegt im Interesse der Sicherheitsbehörden, zu verhindern, dass Extremisten durch Auslandsaufenthalte in Krisen-/Kriegsgebieten eine intensive Waffenausbildung erhalten, in den Besitz von Waffen(-systemen) gelangen und Kriegserfahrung erlangen", steht in der Mitteilung von BfV, BKA und Bundespolizei.

"Insbesondere im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) werden vorliegende Erkenntnisse ausgetauscht und ausgewertet", heißt es. "Wenn Erkenntnisse auf Reiseabsichten extremistischer Personen hindeuten, werden unverzüglich Maßnahmen eingeleitet, um mögliche Ausreisen zu verhindern". Dazu würden die betreffenden Personen unter anderem im polizeilichen Fahndungssystem erfasst.

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