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Donald Trump nennt das Verfahren gegen ihn "politisch motiviert" und spricht von einer "Hexenjagd".

© Tom Brenner/Reuters

Interview mit Harvard-Professor Cass Sunstein: „Es ist klar geregelt, was die Standards für ein Impeachment sind“

Gegen US-Präsident Donald Trump soll ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden. Was sind die rechtlichen Grundlagen dafür?

Cass Sunstein ist Juraprofessor an der Harvard-Universität. Seine Spezialgebiete sind Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht. Außerdem hat er sich intensiv mit Verhaltensökonomie, Kommunikation und Redefreiheit sowie mit Amtsenthebungsverfahren beschäftigt.

Von 2009 bis 2012 leitete Sunstein im Weißen Haus unter Präsident Barack Obama das „Office of Information and Regulatory Affairs“.

Sunstein ist verheiratet mit der ehemaligen amerikanischen UN-Botschafterin Samantha Power.

Gegen Präsident Donald Trump läuft ein Amtsenthebungsverfahren. Die Anklageschrift umfasst die Punkte Amtsmissbrauch und Behinderung der Justiz. Wie bewerten Sie die rechtliche Grundlage?
Ich habe mich in den vergangenen Jahren eher mit dem 18. als mit dem 21. Jahrhundert beschäftigt. Die Impeachment-Klausel wurde geschrieben vor dem Hintergrund der amerikanischen Revolution. Ihr Sinn war, das Volk vor Regenten zu schützen, die ihre Macht missbrauchen. Ich glaube, die meisten Menschen stimmen darin überein, dass das Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Richard Nixon berechtigt war.

Ob die Anklage gegen Trump in dieselbe Kategorie fällt, mögen andere beurteilen. Aber wenn er die amerikanische Demokratie dafür preist, ihn zum Präsidenten gemacht zu haben, sollte er auch anerkennen, dass eine Grundlage dieser Demokratie die Verfassung ist. Und die sieht die Möglichkeit einer Amtsenthebung durchaus vor. 

Die Gründungsväter hatten Angst vor Tyrannei. Ist das Telefonat zwischen Trump und dem Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, ein vergleichbar gravierender Vorgang?
Die ursprüngliche Idee des Impeachment sah das Verfahren vor im Falle von Verrat, Bestechung oder anderen schweren Verbrechen oder Vergehen. Verrat und Bestechung lassen sich ziemlich klar definieren. Weder Nixon noch Clinton oder Trump wurden dessen bezichtigt. Schwere Verbrechen oder Vergehen sind, der Tradition zufolge, ein Missbrauch des öffentlichen Vertrauens in den Präsidenten. Das kann die Begnadigung von Verbrechern beinhalten, das Anlügen des Senats, um dessen Zustimmung zu einem Vertrag zu erhalten, oder die Beschneidung von grundlegenden Freiheitsrechten.

Die Rechtslage ist also eindeutig?
Es herrscht in den USA große Übereinstimmung darüber, was die Standards für ein Impeachment sind. Sollte der Präsident zum Beispiel Wladimir Putin anrufen und ihn bitten, gegen einen Kandidaten der Demokraten zu ermitteln, um die eigenen Chancen für eine Wiederwahl zu vergrößern, wäre das ein Grund für ein Amtsenthebungsverfahren.

Trump nennt das Verfahren gegen ihn eine „Hexenjagd“, die rein politisch motiviert sei. Könnte ihm das am Ende sogar nützen?
Trump hat jedes Recht, sich zu verteidigen und das Verfahren zurückzuweisen. Das würden wohl die meisten Präsidenten tun. Aber ich glaube, dass die Demokraten sehr wohl wissen, dass sie sich streng an die Vorgaben der Verfassung halten müssen. Nach allem, was wir über das Telefonat zwischen Trump und Selenskyj wissen, wäre es äußerst schwer für sie gewesen, kein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten.

Lässt sich das Verfahren gegen Trump vergleichen mit dem gegen Clinton?
Das Verfahren gegen Clinton war verfassungswidrig, weil Clinton sich keines schweren Verbrechens oder Vergehens schuldig gemacht hatte. Er hat Dinge getan, die schlecht waren. Er hat seine Frau betrogen und unter Eid gelogen. Das sind zwar Vergehen, aber sie rechtfertigen kein Impeachment. Clinton hat nicht sein Amt missbraucht, um sich Vorteile zu verschaffen oder Freiheiten einzuschränken. Er log über eine Affäre. Das kann jeder tun, hoffentlich tut es nicht jeder, aber es rechtfertigt kein Impeachment.

Das Amtsenthebungsverfahren ist für Fälle gedacht, in denen ein Präsident sein Amt klar missbraucht. Sollte er zum Beispiel ohne jeden Grund einen Krieg gegen Kanada führen, dann wäre das ein solcher Fall, weil Kanada unser Verbündeter ist. Sollte er beschließen, in den kommenden neun Monaten Urlaub in Paris machen zu wollen, wäre das ebenfalls ein solcher Fall.

Aber lange Urlaub zu machen, ist doch kein Verbrechen.
Der Präsident muss kein Verbrechen begehen, um des Amtes enthoben werden zu können. Es reichen schwere Vergehen aus, die durch den Missbrauch seiner Autorität und Macht charakterisiert sind. Ein schweres Vergehen - das ist kein vager Begriff. Gemeint ist nicht eine falsche Politik, sondern gemeint sind: Korruption, ein Betrug am Land oder eine massive Pflichtverletzung. Nur darum geht es. Und nur darum sollte es gehen.

Sie haben im Weißen Haus für Barack Obama gearbeitet. War er das genaue Gegenteil von Donald Trump?
Nein. Beide sind Männer, groß, älter als 50 Jahre, starke Charaktere. Freilich unterscheiden sie sich in ihren Ansichten zu verschiedenen Fragen. Aber auf vielen Gebieten setzt Trump fort, was Obama begonnen hatte.

Welche Gebiete sind das?
Zum Beispiel die Luftreinhaltung, sichere Nahrungsmittel, sichere Straßen, Heimatschutz.

Worin unterscheiden sie sich?
Beim Klimaschutz, ganz klar. Und bei der Einwanderung, dem Umgang mit Migranten.

Wie konnte jemand wie Trump Präsident der Vereinigten Staaten werden?
Knapp die Hälfte der Amerikaner sind Republikaner, eine knappe andere Hälfte sind Demokraten. Das heißt, jeder Kandidat hat auf beiden Seiten eine gute Chance, Präsident zu werden. Trump wurde nominiert, weil sein Name bekannt war, er kam ja vom Fernsehen. Dann war er ein ganz ungewöhnlicher Republikaner, sehr dominant, auch manchmal aufbrausend. Es gelang ihm, eine gute Beziehung zu seinen Wählern aufzubauen. Er sprach wirtschaftliche Sorgen an. Seine Gegenkandidatin, Hillary Clinton, war zwar gut in Politik, aber keine charismatische  Politikerin.

Cass Sunstein
Cass Sunstein

© Jamie McCarthy/Getty Images/AFP

Was sind Trumps Stärken?
Er strahlt Sicherheit aus. Das wirkt auf viele Wähler attraktiv. Er ist nicht ambivalent, hat immer eine klare Meinung. Er setzt sich für niedrigere Steuern und weniger Regulierung ein. Das ist populär. Außerdem hat er die Fähigkeit, mit seinem Publikum intensiv zu kommunizieren.

Wie beurteilen Sie seine Rhetorik, seine kurzen, knappen Sätze, die klare Kante?
Seine Rhetorik ist aggressiv, anklagend, verurteilend. Und wenn er über seine eigene Regierung spricht, dann sehr selbstbewusst, stolz, feierlich. Seine Beliebtheitswerte sind nicht sehr hoch, wahrscheinlich stößt seine Rhetorik auch viele Wähler ab.

Trump lobt sich gern selbst dafür, Wort zu halten. Er habe die meisten seiner Wahlkampfversprechen eingelöst, sagt er. Beeindruckt Sie das?
Jeder Politiker versucht, eine Politik zu machen, die mit den Ankündigungen aus seinem Wahlkampf übereinstimmen. Es wäre sehr überraschend, wenn einer, der ins Amt gewählt wird, eine radikal andere Politik macht.

Trump twittert viel. Dabei umgeht er die traditionellen Medien. Erklärt auch das seinen Erfolg?
Ob er deshalb erfolgreich ist, kann keiner sagen, weil uns der Vergleich fehlt. Vielleicht hätte er auf traditionelle Kommunikationsart dieselben Popularitätswerte. Allerdings liefert er über Twitter sowohl seinen Anhängern als auch seinen Kritikern einen regelmäßigen Einblick in die Dinge, die ihn aktuell beschäftigen.

Die Meinungs- und Redefreiheit ist ein hohes Gut. Im Internet-Zeitalter kann sie jedoch leicht missbraucht werden. Brauchen wir ein höheres Maß an Regulierung?
Das Internet ist eine Bedrohung der Demokratie. In vielerlei Hinsicht bereichert es die Demokratie auch, aber wenn ein Land die Möglichkeit hat, die Wahlen in einem anderen Land zu manipulieren und dessen demokratischen Abläufe zu stören, dann ist das gefährlich. Wenn etwa der Iran sich in die demokratischen Prozesse in Kanada oder Deutschland einmischen sollte, nur als Beispiel, so wäre das mehr als besorgniserregend. Ebenso kann die Verbreitung falscher Behauptungen und von Verschwörungstheorien eine Demokratie beschädigen.

Brauchen wir neue Gesetze, um das zu verhindern?
Wir müssen schrittweise vorgehen. Selbst Facebook-Chef Mark Zuckerberg ist offen für Regulierungen sozialer Medien. Im gewissen Maße wären solche Regulierungen sicher gut für die Demokratie. Die Redefreiheit darf allerdings nicht beschnitten werden. Wenn aber jemand über das Internet absichtlich die falsche Behauptung über einen Politiker verbreitet, dieser sei ein Serienmörder, dann sollte das verboten sein.

Kann es sein, dass eines Tages jemand, der durch die Verbreitung falscher Behauptungen massiv geschädigt wurde, die sozialen Dienste dafür verantwortlich macht und gegen sie vors Gericht zieht?
Das ist eine interessante Frage. Bisher gingen die USA und Europa davon aus, dass diese Plattformen zu vielfältig und wertvoll sind, um direkt verantwortlich für die Inhalte sein zu können, die sie verbreiten. Das ist eine Form der Immunisierung, die zwar ehrenhaft, aber altmodisch ist und überdacht werden muss. Sie reflektiert das Internet der Michael-Jackson-Ära, nicht das der Taylor-Swift-Ära. Youtube, Twitter, Instagram und Facebook sollten in der Lage sein, verbotene Inhalte in kurzer Zeit zu löschen. Gelingt ihnen das nicht, wäre die Verhängung von Strafen wohl vernünftig.

Wer entscheidet, was erlaubt und was verboten ist?
Die Betreiber der sozialen Dienste sagen oft, dass sie selbst das nicht entscheiden könnten. Aber die meisten haben bereits entsprechende Standards entwickelt. Das zeigt, dass Regulierungen durchaus möglich sind und praktiziert werden können. 

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