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Bundesrat beschließt Sicherung des Instituts für Menschenrechte.

© Wolfgang Kumm/dpa

Institut für Menschenrechte: Die maßgebliche deutsche Stimme

Der Status des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist nun gesetzlich abgesichert. Auch der Bundesrat stimmte am Freitag einer Regelung zu, welche mit UN-Vorgaben übereinstimmt.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (Dimr) bleibt auf UN-Ebene die maßgebliche deutsche Stimme in Menschenrechtsfragen. Am Freitag stimmte nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem Gesetz über den Status des Instituts zu. Damit hat das Dimr die Rechtsgrundlage, die die UN verlangen, um einem nationalen Menschenrechtsinstitut volle Mitwirkungsrechte zu geben.

Krach um den Blick nach innen

Das Institut wurde im Dezember 2000 mit den Stimmen aller Bundestagsfraktionen als unabhängiger eingetragener Verein gegründet. Die UN verlangen für nationale Menschenrechtsinstitutionen allerdings, dass sie auf Grundlage eines Gesetzes arbeiten oder in der Verfassung verankert sind. Um das nötige Gesetz hatte es in der schwarz-roten Koalition vor allem in den letzten Monaten harte Auseinandersetzungen gegeben: Die Unionsfraktion, an der Spitze die menschenrechtspolitische Sprecherin Erika Steinbach, störte sich daran, dass das Institut sich vor allem um die Lage der Menschenrechte im eigenen Land kümmert. Im Gesetz, auf das sich SPD und CDU/CSU schließlich einigten, ist jetzt auch der Blick auf „menschenrechtliche Defizite“ im Ausland aufgenommen - allerdings „wenn und soweit zusätzliche Finanzmittel verfügbar sind“.  Auch die Finanzierung des Instituts wird mit dem neuen Gesetz geändert: Bisher kam das Geld fürs Dimr von vier Ministerien – Justiz, Arbeit, Entwicklung und Auswärtiges Amt -, demnächst soll allein der Bundestag zuständig sein. Wie es seine Mittel einsetzt, darf es weiterhin „eigenverantwortlich“ entscheiden, wie es im Gesetz heißt. Ein für die UN-Regeln („Pariser Prinzipien“) heikler Punkt könnte sein, dass der Bundestag nun auch eigene Leute ins Kuratorium des Dimr schicken darf. Die Pariser Prinzipien verlangen aber eine völlige politische Unabhängigkeit für nationale Menschenrechtsinstitute. Die Bundesregierung hat einen eigenen Menschenrechtsbeauftragten.

"Ein guter Tag"

Die Direktorin des Dimr, Beate Rudolf, zeigte sich am Freitag dennoch erfreut über das Ende des Streits und das neue Gesetz: „Dies ist ein guter Tag nicht nur für das Institut, sondern auch für den Rechtsstaat Deutschland. Ein entwickelter Rechtsstaat braucht Institutionen, die seine Menschenrechtspflichten in die politische Debatte bringen“, sagte sie dem Tagesspiegel. Sie sei auch froh darüber, dass der Bundestag künftig einmal jährlich einen Bericht des Dimr über die Lage der Menschenrechte von ihrem Institut erwartet. „Dieser Bericht wird auch diskutiert werden, was den Menschenrechten eine weitere wichtige Möglichkeit verschafft, wahrgenommen zu werden.“

Das Dimr soll seiner Bestimmung nach über die Lage der Menschenrechte forschen, Verbesserungsvorschläge machen und  informieren – durch Beratung von Politik, Behörden und Justiz, Workshops für Betroffene oder indem es Dokumente und eigene Gutachten im Netz zur Verfügung stellt  In den letzen Jahren arbeiteten die Wissenschaftler des Instituts unter anderem über die Lage von Flüchtlingen in Deutschland, machten Vorschläge zum Abbau von Arbeitsmarkthürden für Behinderte und berieten Gerichte bei der Verfolgung von Rassismus, der nach Meinung der UN in Deutschland zu selten auch nur erkannt wird. Im Gesetz ist jetzt sogar die Wirkung des Dimr auf die Seelen der Deutschen erwähnt. Das Institut solle mit seiner Aufklärungsarbeit einwirken auf „die frühzeitige und emotionale Verankerung der Bedeutung der Menschenrechte in den Herzen und Köpfen, um zu einer aufgeklärt-kritischen Haltung der deutschen Öffentlichkeit in Bezug auf Menschenrechtsfragen beizutragen“.

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