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Wikileaks-Gründer Julian Assange könnte an die USA ausgeliefert werden.

© Facundo Arrizabalaga/dpa

Update

Innenministerin muss zustimmen: Britisches Gericht erlaubt Auslieferung von Assange an die USA

Der Auslieferungsbeschluss ist ein rein formeller Akt. Die Anwälte des Wikileaks-Gründers können noch Berufung vor dem Obersten Gericht einlegen.

Nach jahrelangem juristischen Tauziehen hat ein britisches Gericht am Mittwoch formell die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange an die USA genehmigt.

Der Westminster Magistrates Court erließ den Auslieferungsbeschluss, dem allerdings die britische Innenministerin Priti Patel zustimmen muss. Dem 50-jährigen Australier Assange droht in den USA wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan eine lebenslange Haftstrafe.

Die Anwälte Assanges haben bereits angekündigt, Einspruch gegen Patels Entscheidung im Falle einer Zustimmung zu erheben und möglicherweise gegen andere Aspekte des Rechtsstreits Berufung zu beantragen.

Mitte März hatte der Oberste Gerichtshof Großbritanniens entschieden, sich nicht mit dem Berufungsantrag Assanges gegen seine Auslieferung zu befassen. Der Antrag werfe "keine strittigen Rechtsfragen auf", begründete das Gericht die Entscheidung. Assanges Anwaltsteam hatte daraufhin die Einleitung eines separaten Berufungsverfahrens angekündigt.

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In den USA ist Assange wegen Spionage und der Veröffentlichung von hunderttausenden geheimen Dokumenten auf der Enthüllungsplattform Wikileaks zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan angeklagt. Die Papiere enthielten brisante Informationen über die US-Einsätze in diesen Ländern, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen.

Bei einer Verurteilung in den USA drohen Assange bis zu 175 Jahre Haft. Der 50-Jährige und seine Unterstützer haben die Verfahren immer wieder als politisch motiviert kritisiert. (AFP)

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