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Ein sieben Wochen alter Fötus in einer Fruchtblase. In den ersten drei Monaten ist eine Abtreibung straffrei.

© Peter Endig/dpa

Informationsfreiheit: Jeder darf wissen, wo es Ärzte für Abtreibungen gibt

Der Streit um das Werbeverbot im Strafgesetzbuch könnte sich von selbst erledigen. Aber die Schützengräben sind bereits bezogen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Am Start der nächsten großen Koalition entzweit sich diese an einer vergleichsweise randständigen Frage, der Abschaffung der Vorschrift für Abtreibungswerbung, Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs. Seit eine Ärztin wegen eines Hinweises auf ihrer Webseite deswegen in erster Instanz verurteilt wurde, wollen Grüne, Linke und SPD den Tatbestand streichen. CDU-Hoffnungsträgerin Annegret Kramp-Karrenbauer dagegen schrieb an Mandatsträger und Parteifunktionäre, die Vorschrift beibehalten zu wollen; darin einig mit der AfD.

Warum streiten, wenn man abwarten könnte? Es spricht viel dafür, dass sich das Problem von selbst erledigt. Einmal, weil das Urteil gegen die Ärztin beste Chancen hat, auf dem weiteren Rechtsweg korrigiert zu werden. Schließlich informiert sie nur und preist ihre Leistung nicht an. Zum anderen müssen die Bundesländer laut Schwangerschaftskonfliktgesetz ein „ausreichendes Angebot“ von Abbruchmöglichkeiten gewährleisten und die Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze verpflichten sie, darüber öffentlich Auskunft zu geben. Hamburg hat es vorgemacht, richtigerweise zieht jetzt der Berliner Senat mit einer Ärzteliste nach.

Sanft, sorgfältig und rückstandsfrei?

Wenn der Staat Abtreibungen ermöglichen und auf Ärzte hinweisen muss, die diese vornehmen, kann dies den Ärzten selbst schlecht zum Vorwurf gemacht werden. Andererseits folgt aus dieser Logik noch kein Argument, den Paragrafen ganz zu streichen. Medizinisch betreute Schwangerschaftsabbrüche, so will es der Gesetzgeber bisher, darf und muss es geben, jedoch ohne dass sie öffentlich beworben werden. Schließlich wird hier kein Mensch geheilt, sondern ein Embryo entfernt. Soll eine derartige Leistung dann als billig, sanft, sorgfältig oder rückstandsfrei angepriesen werden?

Bei einer Streichung wäre das künftig erlaubt. In Internet-Bewertungsportalen könnten Sternchen für besonders gelungene Eingriffe vergeben werden, Magazine veröffentlichen Listen der Top-Kliniken. Vielleicht stößt sogar die Koppelung mit einem Kurzurlaub auf Nachfrage. Derlei Ergebnisse dann als zivilisatorischen Fortschritt oder überfällige Stärkung von Frauenrechten zu feiern, bleibt natürlich möglich, ist aber wohl eher etwas für politisch Abgebrühte.

Die Zahlen steigen wieder

Abwarten ist jetzt, da die politischen Schützengräben rund um das Thema bezogen wurden, schwierig geworden. Geweckte Erwartungen müssen bedient werden. Die erstmals seit Jahren wieder gestiegenen Abtreibungszahlen dürften die Fronten zusätzlich verhärten. Kann sein, dass SPD und Union sich trotz Koalitionsvertrag noch darauf einigen, den Fraktionen die Abstimmung zu diesem Thema freizustellen. Der Paragraf könnte also verschwinden, wenn sich eine Mehrheit findet. Die Herausforderung wäre dann, in dieser sensiblen Angelegenheit auch ohne Strafrecht Anstand zu bewahren.

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