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Der sächsische Landtagsabgeordnete Dietmar Frank Schaufel und Kollegen seiner Fraktion im Sächsischen Landtag.

© Robert Michael/dpa

In Sachsen bald „Verdachtsfall“: Rückt die Gesamtbeobachtung der AfD näher?

Nach Thüringen und Brandenburg will der sächsische Verfassungsschutz die AfD zum „Verdachtsfall“ hochstufen. Für die Gesamtpartei steht die Entscheidung noch aus.

Es dürfte eines der Gesprächsthemen bei der am Donnerstag beginnenden Innenministerkonferenz werden: Nach Thüringen und Brandenburg will nun auch der sächsische Verfassungsschutz die AfD zum „Verdachtsfall“ hochstufen. Eine entsprechende Prüfung in der Behörde sei abgeschlossen, berichtete unter anderem die „Sächsische Zeitung“. Die Ergebnisse lägen im sächsischen Innenministerium zur Entscheidung vor. Das bestätigten Sicherheitskreise dem Tagesspiegel.

Rückt damit nun auch die Beobachtung der AfD im Bund näher? Knapp zwei Jahre ist es her, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zum „Prüffall“ erklärte. Es wird damit gerechnet, dass der Inlandsgeheimdienst das Ergebnis bald verkündet. Dass mehrere Landesverbände der AfD bereits zu „Verdachtsfällen“ erklärt wurden, dürfte die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass das auch für die Gesamtpartei passiert. Die AfD könnte dann auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden.

Wie stark bestimmt der „Flügel“ Kurs und Personal?

Ob die Partei in Gänze zum „Verdachtsfall“ wird, hängt aber von mehreren Faktoren ab. Ganz wesentlich ist dabei der im März sogar zum „Beobachtungsfall“ erklärte, inzwischen formal aufgelöste „Flügel“ in der AfD. Die Verfassungsschützer wollen wissen: Wie stark bestimmt er trotzdem noch den Kurs? Können seine Anhänger bei Wahlen weiter in Schlüsselpositionen gelangen? Das war in der Vergangenheit der Fall gewesen.

Doch beim jüngsten Bundesparteitag in Kalkar hatten sich bei Abstimmungen knapp jeweils die weniger Radikalen durchgesetzt. Und auch bei der Aufstellung für die Bundestagsliste in Niedersachsen, landeten auf den vorderen Listenplätzen eher die vergleichsweise moderaten Kandidaten. Dass etwa der Landesvorsitzende und „Flügel“-Verbündete Jens Kestner für den von ihm angepeilten zweiten Listenplatz durchfiel, war eine Überraschung.

Der Vorwurf: „Angriff auf das freie Mandat“

Was im November im Bundestag passierte, dürfte hingegen eher für die Beobachtung der AfD sprechen: Abgeordnete der AfD-Fraktion hatten bekannten Youtubern aus der rechten Szene Zugang zum Parlament verschafft. Diese bedrängten Abgeordnete wegen der Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz und filmten sie. Parlamentarier anderer Parteien verurteilten den Vorgang als „Angriff auf das freie Mandat“.

Auch die Nähe von Teilen der AfD zur „Querdenker“-Bewegung dürfte als Indiz für die weitere Radikalisierung der Partei gewertet werden. Das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg beobachtet „Querdenken“ bereits.

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