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Die Al-Nur-Moschee in der Neuköllner Haberstraße gilt als Zentrum von Salafisten.

© imago/Olaf Wagner

Update

Immobilie in Neukölln: Bericht: Berliner Behörden ließen mutmaßlichen Terror-Finanzier gewähren

Ein saudischer Staatsbürger, der die Anschläge vom 11. September mitfinanziert haben soll, kann durch eine Immobilie in Berlin die Neuköllner Al-Nur-Moschee unterstützen. Das berichtet das ARD-Magazin "Kontraste".

Deutschland verstößt einem Medienbericht zufolge seit 14 Jahren gegen die sogenannte Anti-Terrorverordnung der EU. Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins "Kontraste" werde die in einer Verordnung von 2002 geforderte Sicherstellung aller Vermögenswerte von Anhängern der Terrororganisation Al Qaida und deren Finanziers nur unzureichend umgesetzt. Insbesondere im Bereich der Immobilien gibt es dem Bericht zufolge keine bundesweit gültigen Regelungen für die Umsetzung der Sanktionsverordnungen. Der "Kontraste"-Beitrag wird am Donnerstagabend in Ersten ausgestrahlt.

In einem begleitenden Beitrag der RBB-"Abendschau" wird das Beispiel eines saudischen Staatbürgers genannt, der eine Immobilie in Berlin-Neukölln besitzt. Da er im Verdacht gestanden habe, die 9/11-Anschläge mitfinanziert zu haben, erschien sein Name vorübergehend auf den Sanktionslisten von EU und UNO. Damit hätte er keine Immobilie erwerben dürfen, sein Vermögen hätte eingefroren werden müssen.

Die Berliner Behörden hätten den Fall hin- und hergeschoben, heißt es in dem Bericht - ohne eine Entscheidung herbeizuführen. Demnach hätte eine Intervention des BKA beim Grundbuchamt keinen Erfolg gehabt, weder Innen- noch Justizverwaltung hätten gehandelt. "Kontraste" zufolge soll der Saudi mit den Mieteinnehmen über Jahre die Al-Nur-Moschee in Neukölln unterstützt haben, die als Treffpunkt von Salafisten gilt und vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Das Berliner Kammergericht habe auf Nachfrage der "Kontraste"-Redaktion erklärt, dass es bis heute "keine allgemeinen Regelungen" für die Grundbuchämter gäbe, um die Immobilien von Terrorverdächtigen sicherzustellen. Auch werde bei Grundstücksgeschäften nicht überprüft, ob Erwerber oder Käufer auf den Sanktionslisten der EU stehen.

Deutschland droht ein Vertragsverletzungsverfahren

Der Staatsrechtler Professor Ulrich Battis sieht dem Politmagazin zufolge hier geltendes EU-Recht verletzt. Es drohe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesinnenministerium vertrete den Standpunkt, die deutschen Behörden seien „unmittelbar“ verpflichtet, Vermögenswerte wie Immobilien „einzufrieren“, heißt es weiter.

Eine bundesweite Recherche des Magazins habe dagegen ergeben, dass bislang in keinem einzigen Bundesland systematisch überprüft wurde, ob Immobilienbesitzer auf den Anti-Terrorlisten genannt werden. Mehrere Landesjustizministerien hätten dazu auf Anfrage erklärt, dass eine solche Überprüfung nicht vorgeschrieben sei.

Die EU-Kommission widerspricht demnach ausdrücklich dieser Auffassung: "Die Verpflichtung der Terrorverordnung lautet, dass sämtliche Vermögenswerte der gelisteten Personen komplett eingefroren werden, unabhängig davon, wann sie angeschafft wurden", heißt es in dem ARD-Bericht.

Der Berliner Bundestagsabgeordnete Fritz Felgentreu (SPD) fordert demnach von der Bundesregierung, nun Maßnahmen zu ergreifen, dass sämtliche Grundbuchbestände, die mittlerweile meist auch digital vorlägen, hinsichtlich möglicher Terrorunterstützer überprüft werden, um "deren wirtschaftliche Tätigkeiten lahmzulegen", ließ die "Kontraste"-Redaktion vorab verlauten. (Tsp, epd)

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