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Macht ein Fass auf: IG-Metall-Chef Jörg Hofmann fordert Arbeitszeitverkürzung.

© Alexander Heinl /dpa

IG-Metall Tarifverhandlungen: Beschäftigte brauchen Flexibilität - Betriebe aber auch

Die IG-Metall fordert 28 Wochenstunden und bringt das Thema Arbeitszeitverkürzung erstmals seit 2003 wieder auf den Tisch. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Alfons Frese

Jörg Hofmann traut sich was. Der IG-Metall-Chef könnte es sich leicht machen, mit dem Rückenwind des Aufschwungs ein „Ende der Bescheidenheit“ proklamieren und mit einer fetten Prozentforderung in die Tarifrunde ziehen. Stattdessen macht er ein Fass auf, an das sich die Gewerkschaft seit 2003 nicht mehr gewagt hat: Arbeitszeitverkürzung. Zwar nicht für alle und schon gar nicht mit vollem Lohnausgleich wie in den 1980er Jahren, als die Gewerkschaft um die 35-Stunden-Woche unter der aufgehenden Sonne kämpfte. Aber es soll immerhin auf 28 Wochenstunden runtergehen und für bestimmte Beschäftigtengruppen möchte Hofmann einen Zuschuss durchsetzen, der den Einkommensverlust begrenzt. Das wird ein spannender Konflikt, denn die Arbeitgeber lassen sich nicht gerne bei der Arbeitszeit reinreden. Zumal ihnen die 35-Stunden-Woche noch schwer im Magen liegt.

In der Realität arbeiten die wenigsten 35 Stunden

Kürzere Wochenarbeitszeit für flexiblere Arbeit – das war damals der Deal der Tarifpartner. Seitdem bestimmen mehr oder weniger die Kunden, wann in der Industrie gearbeitet wird. Dafür steht das Bild von der „atmenden Fabrik“, die je nach Auftragslage ausgelastet ist und in der die Arbeitnehmer Arbeitszeitkonten anlegen. Die 35-Stunden-Woche ist noch immer der Richtwert, doch in Wirklichkeit arbeiten nur noch gut 15 Prozent der knapp vier Millionen Metaller 35 Stunden, ein Viertel aber mehr als 40 Stunden. Die Vielfalt der Arbeitszeiten ist so groß wie die unterschiedlichen Anforderungen in den Betrieben. Deren Anforderungen decken sich indes nicht zwangsläufig mit denen der Beschäftigten – zumal auch die heterogener werden.

Hier setzt die IG Metall an: Wer will, der soll die Arbeitszeit verkürzen können und nach zwei Jahren auf Vollzeit zurückkehren dürfen. Und wer als Schichtarbeiter besonders belastet ist, der bekommt ebenso einen Zuschuss vom Arbeitgeber wie die Beschäftigten, die weniger arbeiten, um Kinder zu betreuen oder Familienangehörige zu pflegen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen, begründet Hofmann die Forderung. Klingt gut. Doch ist eine Kollektivregelung überhaupt geeignet, die vielen individuellen Präferenzen in einer bunten, immer digitaler werdenden Arbeitswelt abzubilden?

Die Beschäftigten brauchen den Schutz der Gewerkschaft

Das funktioniert nur, wenn der Tarif dem einzelnen Betrieb und dem Beschäftigten Spielräume lässt. Und niemand übervorteilt wird. Denn obwohl sich zunehmend Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit aussuchen können und die Arbeitgeber mit attraktiven Zeiten Fachkräfte zu gewinnen versuchen, braucht der Großteil der Beschäftigten unverändert den Schutz und die Durchsetzungskraft der Gewerkschaft.

Wie auch immer demnächst der Tarifkompromiss aussieht: Es ist der IG Metall und der Gesellschaft insgesamt zu wünschen, dass sie ein Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit durchsetzt. Die Union hat eine entsprechende gesetzliche Regelung auf den letzten Metern der großen Koalition blockiert und damit vor allem viele Frauen, häufig alleinerziehend, in der Teilzeitfalle sitzen lassen. Die IG Metall kann ihre Leute da rausholen und als Vorbild für andere wirken. Was die weit und breit größte und mächtigste Gewerkschaft dagegen nicht anpackt, ist die Verkürzung der Wochenarbeitszeit im Osten, wo die Metaller drei Stunden länger arbeiten als im Westen. Da traut sich Hofmann nicht dran.

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