zum Hauptinhalt
Weltkindertagsfest 2007. Seit Jahren verlangen Kinderschutzorganisationen die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Doch die Verhandlungen sind erneut gescheitert.

© dpa/ Arno Burgi

„Historische Chance" vertan: Doch keine Kinderrechte im Grundgesetz

Union und Opposition habe „der Wille zur Einigung“ gefehlt, sagt Justizministerin Lambrecht. Die Gelegenheit komme so schnell nicht wieder.

Nach Angaben von Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht sind die Verhandlungen über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz für die aktuelle Legislaturperiode gescheitert.

Sie sei "zutiefst enttäuscht", dass dieses Vorhaben vorerst nicht umgesetzt werde, erklärte Lambrecht nach der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Fraktionen am Montagabend. Union und der Opposition habe "der Wille zur Einigung" gefehlt.

Kinder seien "besonders schutzbedürftig", erklärte die SPD-Politikerin. Dies habe die Corona-Pandemie "noch einmal besonders eindrücklich vor Augen geführt".

Es habe die "historische Chance" gegeben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. "Ich bedaure bedauere zutiefst, dass der Streit über Detailfragen eine Einigung bei diesem so wichtigen Vorhaben verhindert hat." Die Gelegenheit dazu werde "so schnell nicht wiederkommen".

Kinder seien "besonders schutzbedürftig", erklärte die SPD-Politikerin. Dies habe die Corona-Pandemie "noch einmal besonders eindrücklich vor Augen geführt".

Union und Opposition habe "der Wille zur Einigung" gefehlt . „Dies ist besonders schade, weil wir kurz vor einer Einigung standen und diese Gelegenheit so schnell nicht wiederkommen wird.“

Kinderschutzorganisationen fordern den Schritt seit Jahren

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, weshalb die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD die Unterstützung wichtiger Teile der Opposition benötigen.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Kinderschutzorganisationen fordern den Schritt seit Jahren. Durch die Festschreibung in der Verfassung, so argumentieren die Befürworter, bekämen die Belange von Kindern ein ganz neues Gewicht und müssten immer mitgedacht werden - etwa bei der Gesetzgebung oder ganz praktisch bei der Planung, ob an einem Ort ein Spielplatz oder eine Tankstelle entstehen soll oder ob eine Umgehungsstraße um eine Wohnsiedlung gebaut wird.

Enttäuscht, dass eine Einigung zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nicht zustande gekommen ist: Bundesministerin Christine Lambrecht (SPD).
Enttäuscht, dass eine Einigung zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nicht zustande gekommen ist: Bundesministerin Christine Lambrecht (SPD).

© dpa/,: Bernd von Jutrczenka

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufzunehmen. Diskussionen gab es in den Gesprächen darüber, ob durch die Aufnahme ins Grundgesetz die Position des Staates zulasten von Familien gestärkt werden könnte, was zuletzt insbesondere die Union umtrieb.

Teile der Opposition wollten die Grundgesetzänderung auch mit einem umfassenderen Diskriminierungsverbot verbinden. (dpa/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false