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Die Landesliste der AfD in Bremen ist nicht zur Bundestagswahl zugelassen.

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Update

Hintergrund sind Unstimmigkeiten: Bremer AfD-Liste nicht zur Bundestagswahl zugelassen

Die Bremer AfD-Landesliste darf aufgrund einer Formalie nicht zur Bundestagswahl antreten. Ähnliche Querelen gibt es auch um die Grünen im Saarland.

Die Alternative für Deutschland (AfD) darf mit ihrer Bremer Landesliste nicht bei der Bundestagswahl antreten. Der Landeswahlausschuss habe die Zulassung am Freitag einstimmig abgelehnt, sagte die Sprecherin des Landeswahlleiters. Unter dem Wahlvorschlag habe die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt.

Zwar habe die AfD noch versucht, andere eidesstattliche Erklärungen einzureichen. Gesetzlich sei aber die Unterschrift dieser bestimmten Person nötig.

Hintergrund der fehlenden Unterschrift sind Unstimmigkeiten im Landesverband des kleinsten Bundeslands. Der AfD-Landesverband Bremen und der Bundesverband wollten Beschwerde beim Bundeswahlleiter einlegen, kündigte der Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jürgewitz an. Die Frist dafür läuft am Montag ab.

Die AfD ist in Bremen seit langem zerstritten. Auch die 2019 gewählte Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft ist zerfallen. Im Bundestag war die Bremer AfD bislang mit ihrem früheren Landeschef Frank Magnitz vertreten.

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Im Saarland entschied derweil der Landeswahlausschuss, dass die Landesliste der Grünen nicht zur Bundestagswahl zugelassen wird. Die Saar-Grünen hatten ihre Liste nach heftigen Querelen infolge der zunächst erfolgten Wahl von Ex-Landeschef Hubert Ulrich zum Spitzenkandidaten erst vor kurzem neu aufgestellt. Mitte Juli hatten sie Jeanne Dillschneider zur neuen Spitzenkandidatin gewählt. Laut Saarländischem Rundfunk (SR) hatten sich daraufhin mehrere Grünen-Delegierte aus Saarlouis an die Landeswahlleiterin gewandt.

Die Grünen-Kandidatenliste wurde dem SR zufolge letztlich vom Landeswahlausschuss abgewiesen, weil die 49 Delegierten aus dem Ortsverband Saarlouis bei der Aufstellungsversammlung Mitte Juli ausgeschlossen wurden. Sie machen rund ein Drittel der stimmberechtigten Grünen-Mitglieder aus.

„Es wird auf jeden Fall Beschwerde eingereicht“, sagte die kommissarische Landesgeschäftsführerin Nadja Doberstein am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. „Wir brauchen die Liste, denn das kann auch die Kanzlerkandidatur kosten.“ Nach einer Beschwerde muss dann der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Liste entscheiden. Nach Angaben der Landeswahlleitung könnte das am 5. August der Fall sein.

„Ich gehe davon aus, dass das alles doch noch Bestand haben wird“, sagte Doberstein. Bei der Bundestagswahl 2017 hatten die Grünen an der Saar 35.117 Zweitstimmen bekommen. Das entsprach 6,0 Prozent der abgegebenen Stimmen im Saarland. Auf dem ersten Listenplatz zog Markus Tressel in den Bundestag ein, der aber nicht wieder kandidiert. (dpa, AFP)

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