zum Hauptinhalt
Familienministerin Kristina Schröder.

© dpa

Hilfe für Schwangere: Vertrauliche Geburten sollen anonyme ersetzen

Ihre Strategie gegen anonyme Geburten hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder überarbeitet. Der Widerstand bleibt.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hält an ihren Plänen fest, anonyme Geburten nicht mehr länger zu dulden. Ohne Ausnahme. Stattdessen sollen Geburten vertraulich sein. Die Daten der Mutter sollen in einem versiegelten Umschlag aufbewahrt werden und für das Kind ab seinem 16. Lebensjahr zugänglich sein. Jeder Mensch habe ein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft, der Staat habe dieses Recht zu schützen. „Eine kontrollierte Datenabgabe ist unverzichtbar“, heißt es dazu unmissverständlich in dem jetzt überarbeiteten Eckpunktepapier des Ministeriums, in dem das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere – Regelung der Vertraulichen Geburt“ skizziert wird.

Organisiert werden sollen die vertraulichen Geburten über staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen. Die sollen – wie bei der Schwangerschaftskonfliktberatung – die Frauen nach gesetzlichen Vorgaben betreuen. Während die Beratung und Geburt des Kindes noch unter Pseudonym durchgeführt werden können, soll eine dauerhafte Anonymität nicht mehr möglich sein: Die Mutter muss ihren Namen nennen, andernfalls wird ermittelt.

Künftig soll auch klar sein, wo die neugeborenen Kinder verbleiben. Sofort nach der Geburt soll das Jugendamt für das Kind verantwortlich sein. Das Amt soll auch sofort ein Adoptionsverfahren einleiten. Bis zum Abschluss der Adoption soll die Mutter allerdings die Möglichkeit haben, das Kind zurückzunehmen. Das Gesetz greife zwar noch immer in die Grundrechte des Kindes ein, stelle aber sicher, dass das nur zeitweilig geschehe, heißt es in dem Papier.

Ein explizites Verbot zur Einrichtung neuer Babyklappen wurde in das neue Gesetz allerdings nicht aufgenommen – obwohl dies im April noch beabsichtigt worden war. Gleichwohl hält das Ministerium daran fest, nur bestehende Babyklappen dulden zu wollen, und auch das nur vorläufig. Dafür sollen Betreiber der Babyklappen Mindestanforderungen erfüllen: Sie müssen sich verpflichten, Kinder spätestens einen Tag nach der Abgabe den Behörden zu melden und unverzüglich dem Jugendamt zu übergeben. Dadurch, so heißt es, werde sichergestellt, dass der Staat sein Wächteramt wahrnehmen kann. Die Länder werden aufgefordert, gegen alle Betreiber, die sich nicht an diese Richtlinien halten, „durch geeignete Maßnahmen konsequent einzuschreiten“.

Ob die jedoch dieser Aufforderung nachkommen werden, ist fraglich. In einigen Bundesländern regt sich bereits Widerstand. Der Berliner Gesundheitssenator Mario Czaja will die Babyklappen auf keinen Fall missen. Er hat sich bereits in einem Brief an Schröder gewandt, um sich für den Erhalt der Klappen auszusprechen. Im CDU-regierten Niedersachsen stoßen die Pläne der Ministerin auf wenig Verständnis, auch Bayern ist dagegen. Nach Auffassung der bayerischen Justizministerin Beate Merk müssen sowohl Babyklappen wie auch die anonyme Geburt, bei der die Frau ihre Daten nicht preisgeben muss, weiterhin möglich sein. Eine Zwangsberatung von Frauen, wie sie Kristina Schröder wünscht, lehnt sie ab.

Das Ministerium allerdings beruft sich auf geltendes Recht: Es gehe nicht darum, etwas zu verbieten, was derzeit erlaubt wäre, sagt eine Sprecherin. Babyklappen und anonyme Geburten seien verboten und würden lediglich nicht bestraft.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false