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In Karlsruhe hat sich für Medien eine Zweiklassengesellschaft entwickelt.

© Uli Deck/dpa

Heimliche Pressearbeit in Karlsruhe: Verfassungsgericht will nur „zuverlässige“ Journalisten vorab über Urteile informieren

Die AfD scheitert mit einer Klage gegen die umstrittene Mitteilungspraxis. Die Verfassungshüter bestehen darauf, sich ihre Presse selbst auszusuchen

Die AfD ist vorerst damit gescheitert, die umstrittene Vorabinformation über Urteile des Bundesverfassungsgerichts an von diesem ausgewählte Journalisten untersagen zu lassen. Am Montag hat das Karlsruher Verwaltungsgericht eine entsprechende Eilklage der Partei zurückgewiesen, für Dienstag ist ein Urteil des Verfassungsgerichts zu einer Klage der AfD gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigt.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts gibt es keine Vorschrift im Bundesverfassungsgerichtsgesetz, die der Partei einen Anspruch einräumt (Az.: 3 K 2476/20). Auch sei für die Partei kein Nachteil im politischen Wettbewerb erkennbar. Die AfD hatte damit argumentiert, dass in der Öffentlichkeit ein nachteiliger Eindruck entsteht und ihre Prozessbeteiligten „wie Idioten“ wirken, wenn Journalisten das Urteil vorab kennen und vorbereitet sind, sie selbst aber nicht.

Das Gericht rät, dem Medienklub beizutreten

In dem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht hat das Bundesverfassungsgericht seine Praxis gerechtfertigt, die Pressemitteilung zum Urteil bereits am Vortag den Mitgliedern des Karlsruher Vereins „Justizpressekonferenz“ mit der Pflicht zur Einhaltung einer Sperrfrist zur Verfügung zu stellen: Es handele sich dabei um Journalisten mit „besonderer Expertise“ und einer „langjährig unter Beweis gestellten Zuverlässigkeit“, heißt es in einem Schreiben des Gerichts. „Grund für die Beschränkung auf Vollmitglieder des Vereins ist die Professionalität dieses Kreises von Journalistinnen und Journalisten“.

Diese Vorgehensweise stelle sicher, dass die Öffentlichkeit „zeitnah und kompetent“ informiert werden könne. Nichtmitgliedern der „Justizpressekonferenz“ riet das Gericht, dem Verein beizutreten, wenn sie an die Informationen gelangen wollen. Der Deutsche Journalisten-Verband hatte die exklusiven Vorab-Mitteilungen als „befremdlich“ kritisiert. Der Deutsche Richterbund lehnt eine Stellungnahme ab.

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