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Moment der Verkündung. Gerichtspräsident Stephan Harbarth am Arbeitsplatz.

© Uli Deck/dpa

Heimliche Pressearbeit des Verfassungsgerichts: Schluss mit dem Theater

Die exklusive Vorab-Information über Urteile kostet Vertrauen - und wirft ein Schlaglicht auf die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Ein Kommentar.

Es erstaunt, welche Praxis sich da am Bundesverfassungsgericht etabliert hat. Ein bedeutender, wiewohl kleiner Medienklub mit besonders vielen Mitgliedern von ARD und ZDF erhält heimlich vorab Zugang zu Urteilen, die Deutschland und aktuell verstärkt Europa bewegen. Ein Vorgehen, das an Gerichten unterhalb der Karlsruher Hochresidenz des Rechts vermutlich disziplinarisch geahndet werden würde.

Das Gericht brauchte Rückhalt der Presse - früher

Mag sein, dass es mal gute Dienste geleistet hat: als sich ein junges Verfassungsgericht von der Politik emanzipieren und zu eigener Statur finden musste. Da zählte der Rückhalt der Presse. Diese Zeiten sind vorbei. Das Gericht ist ein mächtiger Korrektor von Parlament und Regierung geworden, zugleich eine Integrationsagentur für politisch ungelöste Konflikte. Trotzdem hat sich die Tradition gehalten. Sie war einfach zu nützlich. Eingeweihten Medien sichert sie einen Informationsvorsprung, den Richtern eine bei aller Urteilskritik im Grundton wohlwollende Gerichtshofberichterstattung.

Die Geheimnistuerei schadet allen Beteiligten

Im digitalen Öffentlichkeitsbetrieb mit seinem Minutenwettbewerb wirkt das wie – Klüngel. Und vielleicht ist es das mitunter auch. Merkwürdig zudem, wie Fernsehleute vor der Kamera ein Urteil mit Spannung erwarten, dessen Inhalt sie längst kennen; manches ist theatralisch im Saal der rot kostümierten Richter, aber manches Theater könnte man sich sparen. So mündet die jahrelange Geheimnistuerei in einem Vertrauensschaden für alle, die sich an ihr beteiligt haben.

Auch die "Bundespressekonferenz" bildet ein Vertraulichkeitskartell

Der Vorgang verdient Skepsis, die über Karlsruhe hinausreicht. Denn die „Justizpressekonferenz“ wurde nach einem Vorbild gegründet, das „Bundespressekonferenz“ heißt und als privater Journalistenverein in Berlin einen Gutteil der Regierungskommunikation mitorganisiert. Die blaue Wand, vor der Angela Merkels Sprecher oder Ministerinnen und Minister erscheinen, gehört nicht, wie viele zu Hause am Bildschirm denken mögen, dem Staat, sondern einem privaten Verein. Auch mit dessen Mitgliedern bildet die Regierung, wie das Gericht in Karlsruhe, ein Vertraulichkeitskartell: wenn Informationen „unter drei“, also nicht für die Öffentlichkeit, sondern nur für Vereinsmitglieder „im Hintergrund“ vergeben werden.

Nichts wird dokumentiert, Auskünfte werden verweigert

Presseleute glauben zuweilen, sie müssten hier Vater Staat als geheimen Informanten schützen, was ein Irrtum ist. Regierungssprecher Steffen Seibert legt dennoch Wert darauf, dass die von ihm so bezeichnete „geschützte Form vertraulichen Austauschs“ mit erwählten Medienleuten ein Geheimnis bleibt. Nichts wird dokumentiert, keine E-Mail offengelegt, Auskünfte werden verweigert. Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung wird dadurch intransparent und unkontrollierbar. Das ist das Problem, nicht das Theater in Karlsruhe.

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