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Top-Islamist Abu Walaa (r) war von Alexander B. beobachtet worden.

© Holger Hollemann, dpa

Heikle Affäre: Deutscher soll für Jordanien spioniert haben

Der Beschuldigte gab Informationen über Islamisten weiter. Aber auch über deutsche Staatsbürger. Das ist juristisch betrachtet geheimdienstliche Tätigkeit.

Von Frank Jansen

Der Fall ist heikel und könnte die Zusammenarbeit der deutschen und jordanischen Behörden bei der Bekämpfung des islamistischen Terrors belasten. Das Bundeskriminalamt hat am Dienstag den Deutschen Alexander B. wegen des Verdachts der Spionage für einen jordanischen Geheimdienst festgenommen. Der Zugriff erfolgte im Landkreis Gotha, das BKA hatte den 33 Jahre alten Mann gesucht und spürte ihn in Thüringen auf, als er offenbar aus Osteuropa kam. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen B. seit Mai aufgrund von Erkenntnissen, dass er im Auftrag der Jordanier in einer der gefährlichsten salafistischen Moscheen in Deutschland gespitzelt hat.

Einsatz in der Hildesheimer Moschee

Alexander B., dessen voller Nachname auf jordanische oder palästinensische Wurzeln schließen lässt, gab sich offenbar als Salafist aus und spionierte mutmaßlich in der Hildesheimer Moschee des Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis (DIK)“. Das niedersächsische Innenministerium verbot den DIK im März 2017, weil dort junge Muslime für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ geworben wurden. Der Anführer des DIK, der Prediger Ahmad Abulaziz A. alias „Abu Walaa“, wurde bereits im November 2016 mit vier mutmaßlichen Komplizen festgenommen. Sicherheitskreise halten den aus dem Irak stammenden Abu Walaa für den Statthalter des IS in Deutschland. Der Prediger hatte auch Kontakt zum Tunesier Anis Amri, der im Dezember 2016 in Berlin mit einem Truck in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz raste. Seit September 2017 müssen sich Abu Walaa und seine Gefährten vor dem Oberlandesgericht Celle verantworten.

Dass Alexander B. offenbar Informationen aus dem DIK weitergab, auch über rekrutierte Dschihadisten, könnte für den jordanischen Geheimdienst und womöglich auch für die mit ihm eng kooperierenden deutschen Nachrichtendienste nützlich gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft ließ B. dennoch festnehmen. Ihm wurde offenbar zum Verhängnis, dass er Informationen über deutsche Staatsbürger weitergab, unter anderem über den Berliner IS-Mann Denis Cuspert. Das ist strafrechtlich betrachtet geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik. Die Bundesanwaltschaft sah sich veranlasst, zu handeln. In Sicherheitskreisen heißt es, die Kooperation mit dem jordanischen Geheimdienst bleibe hoffentlich intakt.

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